Innenministerium zieht Bilanz
Das Brandenburger Innenministerium hat heute eine Zwischenbilanz zu den im Juli 2010 eingeführten Änderungen der Residenzpflicht in der Region Berlin-Brandenburg gezogen. Die Landesregierung habe den Auftrag des Landtags vom Dezember 2010, »sich für die Abschaffung dieser räumlichen Beschränkung […] einzusetzen und, solange dies nicht erreicht ist, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit Berlin so großzügig wie möglich zu handhaben«, »vollständig erfüllt«. »Die neuen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt«, so der Brandenburger Innenminister Dietmar Woidke.
weiterlesenUNHCR fordert Aufhebung der Residenzpflicht

Seit 60 Jahre besteht die Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses Datum hat der UNHCR zum Anlass genommen, ein Papier mit dem Titel »Herausforderungen für die deutsche Flüchtlingspolitik« herauszugeben. Darin werden eine Reihe schwerer Mängel der deutschen Asylpolitik kritisiert: das »übermäßig komplexe Asylverfahrensrecht«, die eingeschränkten Rechte von Minderjährigen und der fehlende Rechtsschutz bei Dublin-II-Verfahren.
Auch die Residenzpflicht wird kritisiert: »Eine Beschränkung der Aufenthaltsgestattung auf den Bezirk der örtlichen Ausländerbehörde führt oftmals zu Problemen bei der Wahrnehmung der Rechte aus der EU-Aufnahmerichtlinie, etwa dem regelmäßigen Zugang zur Traumabehandlung, wenn eine solche nicht innerhalb des zugewiesenen Bereichs verfügbar ist. Auch erschwert es die räumliche Begrenzung den Schutzsuchenden, mit Verwandten oder Freunden außerhalb des Geltungsbereichs einer Aufenthaltsgestattung in Kontakt zu bleiben.« Der UNHCR fordert, »die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden großzügig und ohne Aufbau bürokratischer Hürden« aufzuheben.
»invisible borders« in Marburg

Vom 15. Januar bis zum 15. Februar wird die Ausstellung »Residenzpflicht – invisible borders« im Rathaus in Marburg gezeigt. Sie dokumentiert auf vielfältige Weise die Folgen der restriktiven Asylpolitik Deutschlands und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit.
Die Ausstellung ist eine Collage aus Texten, Zitaten, Modellen sowie Video- und Fotoinstallationen. Dabei wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern die Thematik auch aus der Sicht von Künstler_innen beleuchtet. Vor allem kommen aber auch Flüchtlinge selbst zu Wort. Sie berichten nicht nur, was es bedeutet der deutschen Ausländerpolitik ausgesetzt zu sein, sondern zeigen darüber hinaus auf, wo im Alltag Widerstand geleistet wird.
ITAP e.V. fordert bundesweite Abschaffung und Rückerstattung der 10 Euro Gebühr für Verlassenserlaubnis

Pressemitteilung der Initiative Togo Action Plus e.V. vom 28.11.2011
Die Initiative Togo Action Plus e.V., macht auf das Urteil des OVG Magdeburg vom 26. Oktober 2011 aufmerksam und fordert die bundesweite Abschaffung der 10 Euro Gebühr für eine Verlassenserlaubnis sowie die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren.
Das OVG gab dem Kläger Komi E. recht und urteilte, dass für die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis keine rechtliche Grundlage besteht. Noch immer wird die Gebühr in vielen Ausländerbehörden von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten immer dann verlangt, wenn sie den ihnen zugeteilten Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen und sich dafür bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis einholen müssen.
weiterlesenAmtliche Abzocke illegal

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Gebührenerhebung für »Verlassenserlaubnis« von Asylbewerbern hat keine gesetzliche Grundlage
Von Susan Bonath, Haldensleben, junge Welt vom 28.10.2011
Ein Asylbewerber aus Togo hat gegen einen Landkreis in Sachsen-Anhalt geklagt – und gewonnen. Die Ausländerbehörde im Saalekreis hatte die Erlaubnis zum Verlassen des angeordneten Aufenthaltsbereiches bisher nur gegen eine Gebühr von zehn Euro erteilt. Auch Komi Edzro wurde 2007 zur Kasse gebeten. Dagegen zog er vor Gericht. Für ihn war es unverständlich, daß man Flüchtlinge, die mit nur 62 Prozent des ALG-II-Regelsatzes auskommen müssen und teilweise nur über 40 Euro Bargeld im Monat verfügen, noch mit einer Gebühr belegt. Am Mittwoch stellte sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt auf seine Seite. Für die Gebühr gebe es keine Rechtsgrundlage, so der Richterspruch. Doch bis zu dieser Feststellung hat es fast vier Jahre gedauert.
Die Gebühren sind gekippt

OVG Magdeburg stoppt willkürlichen Wegezoll für Flüchtlinge
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch entschieden, dass es keine Grundlage für die Erhebung einer Gebühr für sog. Verlassenserlaubnisse gibt. Asylbewerber/innen und Geduldete dürfen ihren Landkreis bzw. das Bundesland nicht ohne Erlaubnis verlassen. Für eine solche Verlassenserlaubnis haben einige Ausländerbehörden eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Mit der Entscheidung des OVG ist dieser Praxis nun ein Riegel vorgeschoben.
weiterlesenProzess gegen Gebühren in Magdeburg
Zur Erinnerung: Am Mittwoch, 26. Oktober, findet vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg der Prozess gegen die Praxis der Ausländerbehörde Merseburg statt, für “Verlassenserlaubnisse” 10 Euro Gebühren zu erheben. Das Verwaltungsgericht Halle hatte am 26. Februar 2010 entschieden, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Die Ausländerbehörde Magdeburg, obwohl sie es nicht für nötig empfand, im Gericht zu erscheinen, ging in Berufung. Der Prozess in Magdeburg wird eine bundesweite Bedeutung haben.
Von Berlin aus fährt ein Bus am Mittwoch um 8.00 Uhr nach Magdeburg
Treffpunkt 7:45 Uhr vor dem Hotel Park Inn (bei den Taxiständen, Alexanderplatz 7, Verlängerung der Karl-Marx-Allee)
Infos per Email (togoactionplus [at] googlemail [dot] com)
Interview von Radio Corax/Halle mit Komi E.
Gegen Residenzpflicht und Lager

Machtvolle Demonstration in Erfurt
Am 22. Oktober demonstrierten ca. 1000 Migrant/innen, Flüchtlinge und Aktivist/innen aus dem gesamten Bundesgebiet in Erfurt. Flüchtlinge sprachen über das Abschreckungssystem, das ihnen ein Leben in der Isolation auferlegt, mit dem Ziel, sie aus dem Land zu treiben. Isolierte Lager, Residenzpflicht, Gutscheine, die ständige Bedrohung der Abschiebung und der Ausschluss von Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe – all diese Aspekte des institutionellen Rassismus kamen zur Sprache. Es war eine kraftvolle Demonstration für die Anerkennung eines menschenwürdigen Lebens für Flüchtlinge.
Nun auch MV

SPD und CDU haben in Mecklenburg-Vorpommern im Entwurf des Koalitionsvertrags die Aufhebung der Residenzpflicht im Bundesland vereinbart. Versteckt im Punkt 371 unter der Rubrik »Sport« findet sich der Satz: »Die Einschränkung der Freizügigkeit für Asylsuchende auf die Grenzen der kommunalen Körperschaften soll aufgehoben werden. Damit gilt die Freizügigkeit für das ganze Land.« Noch im Juni plante die damalige Regierung nur eine Erweiterung der Bewegungsfreiheit von dreizeit vier auf drei Zonen.
Damit schließt sich MV den norddeutschen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an, die den Aufenthaltsbereich bereits auf das ganze Bundesland erweitert haben. Der Änderungsprozess sollte jedoch hier nicht halt machen. Nach der im Juli diesen Jahres geänderten Erweiterungsklausel des Asylverfahrensgesetzes wären nunmehr länderübergreifende Vereinbarungen möglich und geboten, mit denen die Aufenthaltsbereiche mehrerer Bundesländer zusammengelegt werden. Zu hoffen ist, dass Hamburg und Bremen hier den Anfang machen. Die Fraktion der Linken in beiden Stadtstaaten plant derzeit entsprechende Anträge. Wohl unbeabsichtigte Schützenhilfe leistet hierzu das niedersächsische Innenministerium, dass feststellte, dass die bisher gültige Bedingung einer Erweiterung – »örtlichen Verhältnissen« solle Rechnung getragen werden – mit der Gesetzesänderung irrelevant geworden ist. Allein der politische Wille ist nunmehr für länderübergreifende Vereinbarungen ausschlaggebend, nicht mehr örtliche Verhältnisse. Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen.
Nichts Neues aus dem Bundestag

Originell: ›Residenzpflicht‹ verhindert »Parallelgesellschaften«
Am 21. September debattierte der Bundestag über einen Antrag der SPD-Fraktion zur weitgehenden Abschaffung der ›Residenzpflicht‹. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke unterstützten den Antrag, trotz Bedenken der Linken gegen das im SPD-Antrag festgeschriebene System der zwangsweisen Verteilung von Asylsuchenden.
Genauer gesagt fand eine Debatte nicht statt, nur eine Geisterdebatte von »zu Protokoll gegebenen Reden«. Und die enthielten nicht viel Überraschendes. Der CSU-Abgeordnete Michael Frieser, immerhin Vorsitzender der »Projektgruppe Integration« seiner Fraktion, befürchtet im Falle einer Aufhebung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung, dass sich Flüchtlinge »schneller fest einrichten«, sprich: schneller integrieren und damit schwerer abgeschoben werden könnten. Sein CDU-Kollege Helmut Brandt aus Aachen hat seinerseits Sorge, dass es im Falle der Abschaffung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung zu einem »Ortswechsel« der Betroffenen käme, mithin zu einem »erheblichen zeitlichen und personellen Mehraufwand bei der Überwachung und Durchsetzung der Ausreisepflicht«.
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