Premiere: »Residenzpflicht«

Donnerstag, 10. Mai
Babylon-Mitte
Rosa-Luxemburg-Str. 30
10178 Berlin-Mitte
»Wenn du kein Verbrecher bist, dann solltest du dich frei bewegen dürfen, außer du bist ein Asylsuchender in Deutschland, in welchem seit 1982 das Residenzpflichtgesetz gilt, welches untersagt, dass du den Landkreis verlassen darfst, solange dein Asylantrag bearbeitet wird. Si edürfen sich nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde bewegen und dürfen nicht arbeiten oder studieren. Das Verfahren kann bis zu 10 Jahren dauern. Der Film zeigt den Kampf von sehr politischen Aktivisten, welche sich nicht als Opfer sehen oder behandeln lassen wollen und für ihre Bewegungsfreiheit kämpfen. Um zu zeigen, welche Probleme mit diesen Regulationen verbunden sind, gehen wir zurück zu den Zeiten des Kolonialismus, zeigen andere Regulationen wie zum Beispiel Dublin II oder sichere Drittstaatenregelung sowie die Reihe von Frontex, welche an den Außengrenzen von Europa operiert.«
Produzentin, Regisseurin, Schnitt: Denise Garcia Bergt
Kamera, Schnitt: Cassiano Griesang
Musik: Isabel Janke
Produktion: Sonia Ivanova
Im Anschluss stehen die Interviewpartner/innen zur Diskussion zur Verfügung.
Reisefreiheit und Turbulenzen im Ländle

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 14. Februar eine Verordnung zur Lockerung der sogenannten Residenzpflicht beschlossen. Asylsuchende dürfen sich künftig im gesamten Bundesland frei bewegen. Wie in einer Reihe anderer Bundesländern auch, gibt es in Baden-Württemberg Ausschlussklauseln. Ausgenommen von den Lockerungen sollen Asylbewerber/innen werden, die »erheblich gegen asylverfahrensrechtliche Mitwirkungspflichten verstoßen« haben.
Die Lockerungen erzeugten prompt Wirbel auf der politischen Ebene. Bernhard Lasotta, »integrationspolitische Sprecher« der CDU-Landtagsfraktion, ist empört: »Außerdem vernachlässigt die Verordnung die Sicherheit der Bevölkerung. Sie schließt zwar Personen von der Freizügigkeit aus, die bereits Straftaten begangen haben, nicht aber Personen, von denen dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.« Leider hatte Lasotta den aktuellen Text der Verordnung nicht gelesen. Darin ist die noch im Entwurf vom Oktober 2010 vorhandene Ausschlussklausel für »Straftäter« herausgenommen. Wenn Lasotta das gewusst hätte …
weiterlesenDer Schritt über die Landesgrenze

Bremen und Niedersachsen heben Residenzpflicht auf
von Emilia Smechowski, taz vom 9.2.2012
Bremen und Niedersachsen wollen eine Vereinbarung treffen, die Flüchtlingen länderübergreifende Reisen ermöglicht. Hamburg möchte sich nicht anschließen.
HAMBURG taz | Flüchtlinge aus Bremen und Niedersachsen werden wohl bald ins jeweils andere Bundesland reisen dürfen. Dies geht aus einer Vorlage für eine geplante Kabinettssitzung beider Länder am 21. Februar hervor. Damit würde die sogenannte Residenzpflicht, die Flüchtlinge bisher in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt, entscheidend gelockert. “Die Erweiterung”, heißt es in dem Beschlussvorschlag, ermögliche “Asylbewerbern vor allem in sozialer und familiärer, aber auch wirtschaftlicher Hinsicht eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben”. Menschen, die schwerwiegende Straftaten begangen haben, sollen von dieser Regelung ausgenommen werden.
Frei reisen von Potsdam nach Hamburg und Köln

Brandenburg will Reisemöglichkeiten auf andere Bundesländer erweitern
Brandenburger Flüchtlinge reisen mindenstens einmal pro Jahr in zwei Drittel der Bundesländer, überwiegend nach Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Das geht aus einer Umfrage des Flüchtlingsrats Brandenburg hervor. Die Landesregierung hat angekündigt, entsprechende Verhandlungen mit den Bundesländern zu führen.
Mitte letzten Jahres wurden die Regelungen über die räumliche Beschränkung des Aufenthalts geringfügig geändert. Seitdem ist es für Bundesländer leichter, den Aufenthaltsbereich von Asylsuchenden auf das gesamte Bundesland zu erweitern und mit anderen Bundesländern Vereinbarungen zu treffen, um Reisen ins jeweils andere Bundesland ohne Antrag zu gewähren. Damit wurde rechtlich abgesichert, was Berlin und Brandenburg schon im Juli 2010 eingeführt hatten. Und damit nicht genug: Fortan können Bundesländer mit jedem beliebigen anderen Bundesland solche Vereinbarungen treffen, unabhängig von »örtlichen Verhältnissen«, wie bis dahin vorgeschrieben. Allein der politische Wille zählt.
weiterlesenInnenministerium zieht Bilanz
Das Brandenburger Innenministerium hat heute eine Zwischenbilanz zu den im Juli 2010 eingeführten Änderungen der Residenzpflicht in der Region Berlin-Brandenburg gezogen. Die Landesregierung habe den Auftrag des Landtags vom Dezember 2010, »sich für die Abschaffung dieser räumlichen Beschränkung […] einzusetzen und, solange dies nicht erreicht ist, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit Berlin so großzügig wie möglich zu handhaben«, »vollständig erfüllt«. »Die neuen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt«, so der Brandenburger Innenminister Dietmar Woidke.
weiterlesenUNHCR fordert Aufhebung der Residenzpflicht

Seit 60 Jahre besteht die Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses Datum hat der UNHCR zum Anlass genommen, ein Papier mit dem Titel »Herausforderungen für die deutsche Flüchtlingspolitik« herauszugeben. Darin werden eine Reihe schwerer Mängel der deutschen Asylpolitik kritisiert: das »übermäßig komplexe Asylverfahrensrecht«, die eingeschränkten Rechte von Minderjährigen und der fehlende Rechtsschutz bei Dublin-II-Verfahren.
Auch die Residenzpflicht wird kritisiert: »Eine Beschränkung der Aufenthaltsgestattung auf den Bezirk der örtlichen Ausländerbehörde führt oftmals zu Problemen bei der Wahrnehmung der Rechte aus der EU-Aufnahmerichtlinie, etwa dem regelmäßigen Zugang zur Traumabehandlung, wenn eine solche nicht innerhalb des zugewiesenen Bereichs verfügbar ist. Auch erschwert es die räumliche Begrenzung den Schutzsuchenden, mit Verwandten oder Freunden außerhalb des Geltungsbereichs einer Aufenthaltsgestattung in Kontakt zu bleiben.« Der UNHCR fordert, »die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden großzügig und ohne Aufbau bürokratischer Hürden« aufzuheben.
»invisible borders« in Marburg

Vom 15. Januar bis zum 15. Februar wird die Ausstellung »Residenzpflicht – invisible borders« im Rathaus in Marburg gezeigt. Sie dokumentiert auf vielfältige Weise die Folgen der restriktiven Asylpolitik Deutschlands und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit.
Die Ausstellung ist eine Collage aus Texten, Zitaten, Modellen sowie Video- und Fotoinstallationen. Dabei wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern die Thematik auch aus der Sicht von Künstler_innen beleuchtet. Vor allem kommen aber auch Flüchtlinge selbst zu Wort. Sie berichten nicht nur, was es bedeutet der deutschen Ausländerpolitik ausgesetzt zu sein, sondern zeigen darüber hinaus auf, wo im Alltag Widerstand geleistet wird.
ITAP e.V. fordert bundesweite Abschaffung und Rückerstattung der 10 Euro Gebühr für Verlassenserlaubnis

Pressemitteilung der Initiative Togo Action Plus e.V. vom 28.11.2011
Die Initiative Togo Action Plus e.V., macht auf das Urteil des OVG Magdeburg vom 26. Oktober 2011 aufmerksam und fordert die bundesweite Abschaffung der 10 Euro Gebühr für eine Verlassenserlaubnis sowie die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren.
Das OVG gab dem Kläger Komi E. recht und urteilte, dass für die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis keine rechtliche Grundlage besteht. Noch immer wird die Gebühr in vielen Ausländerbehörden von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten immer dann verlangt, wenn sie den ihnen zugeteilten Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen und sich dafür bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis einholen müssen.
weiterlesenAmtliche Abzocke illegal

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Gebührenerhebung für »Verlassenserlaubnis« von Asylbewerbern hat keine gesetzliche Grundlage
Von Susan Bonath, Haldensleben, junge Welt vom 28.10.2011
Ein Asylbewerber aus Togo hat gegen einen Landkreis in Sachsen-Anhalt geklagt – und gewonnen. Die Ausländerbehörde im Saalekreis hatte die Erlaubnis zum Verlassen des angeordneten Aufenthaltsbereiches bisher nur gegen eine Gebühr von zehn Euro erteilt. Auch Komi Edzro wurde 2007 zur Kasse gebeten. Dagegen zog er vor Gericht. Für ihn war es unverständlich, daß man Flüchtlinge, die mit nur 62 Prozent des ALG-II-Regelsatzes auskommen müssen und teilweise nur über 40 Euro Bargeld im Monat verfügen, noch mit einer Gebühr belegt. Am Mittwoch stellte sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt auf seine Seite. Für die Gebühr gebe es keine Rechtsgrundlage, so der Richterspruch. Doch bis zu dieser Feststellung hat es fast vier Jahre gedauert.
Die Gebühren sind gekippt

OVG Magdeburg stoppt willkürlichen Wegezoll für Flüchtlinge
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch entschieden, dass es keine Grundlage für die Erhebung einer Gebühr für sog. Verlassenserlaubnisse gibt. Asylbewerber/innen und Geduldete dürfen ihren Landkreis bzw. das Bundesland nicht ohne Erlaubnis verlassen. Für eine solche Verlassenserlaubnis haben einige Ausländerbehörden eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Mit der Entscheidung des OVG ist dieser Praxis nun ein Riegel vorgeschoben.
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