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	<title>residenzpflicht.info &#187; Fälle</title>
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	<description>Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht</description>
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		<title>Amt verhinderte Familienleben</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Sep 2010 15:03:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[HNA, 03.09.2010: Ausländerbehörde Northeim/Niedersachsen verbot irakischem Flüchtling, seine Ehefrau in Sachsen-Anhalt zu besuchen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/07/keinefreiheitaufantrag.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Northeimer Ausländerbehörde verbot Mann, seine Ehefrau zu besuchen</h3>

	<p><em>Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung, 03.09.2010</em></p>

	<p>Northeim. Ghassan El-Zuhairy ist erleichtert. Denn zumindest mündlich hat ihm die Ausländerbehörde des Landkreises Northeim die Erlaubnis erteilt, seine Ehefrau Ashwaka bald wieder besuchen zu dürfen. Er lebt in Northeim, sie in Dessau in Sachsen-Anhalt.</p>

	<p><a href="http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-northeim/northeim/verhinderte-familienleben-904918.html">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Freiheit und Angst</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 20:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Brandenburg, Landkreis Uckermark: den Kontrollen entkommen, eine Anzeige, seit August 2010 die Lockerungen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/08/gesundbrunnen02.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>Brandenburg, Landkreis Uckermark</em><br />
<em>Quelle: Betroffener</em></p>

	<p>„Irgendwann habe ich meinen ganzen Mut zusammengenommen und bin einfach gefahren.“ Die Entscheidung war ihm nicht leicht gefallen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er Angst. Angst, dass er gleich abgeschoben wird, wenn er ohne „Urlaubsschein“ nach Berlin fährt. Aber so konnte er nicht weiterleben, im Heim in Prenzlau, den ganzen Tag nur essen und schlafen, nichts zu tun, das Leben verschenkt. „Ich werde verrückt, wenn das so weiter geht. Das ist wie Sterben.“</p>

	<p><span id="more-1680"></span></p>

	<p>Die Schikanen fingen schon in Eisenhüttenstadt an, wo Soh Sorel*, 32 Jahre, im Sommer 2009 Asyl beantragte. Drei Monate musste er in der Aufnahmeeinrichtung bleiben. „Eisen, das ist eine Stadt, die mich traumatisiert hat.“ Essen mit Essenskarten, das umzäunte Gelände nur mit Chipkarten verlassen können, und draußen in der Stadt –: „Die Leute meiden einen.“ Das Leben in Eisenhüttenstadt war wie ein „Gefängnis im Kopf“. An Fahrten raus aus der Stadt dachte er damals noch nicht, zu gefährlich.</p>

	<p>Nach der Umverteilung nach Prenzlau ist das „Gefängnis im Kopf“ größer geworden, ausgedehnt auf die Grenzen der Uckermark. Einmal ging Soh zur Ausländerbehörde, er wollte nach Berlin fahren. „Sie fragten mich, warum ich nach Berlin fahren wolle, was ich da tun wolle und so weiter.“ Einen Urlaubsschein bekam er nicht. </p>

	<p>Irgendwann hat er sich für seine Freiheit entschieden und ist gefahren. Bereut hat er es nicht. In Berlin hat er Freunde gefunden, politische Kontakte, mit kleinen Jobs hält er sich über Wasser. Doch die Angst ist geblieben, denn zwei Mal im Monat muss er nach Prenzlau fahren. Des öfteren wurde er Zeuge von Polizeikontrollen. Einmal sah er, wie Polizisten in Zivil alle Flüchtlinge im Zug kontrollierten und mit ihnen in Eberswalde ausstiegen. Er hatte Glück und wurde übersehen. Ein anderes Mal wurde ein Afrikaner wenige Plätze neben ihm kontrolliert. Soh konnte sich verstecken. Einmal schloss er sich eine halbe Stunde in der Toilette ein. Und immer wieder Gesundbrunnen, wo die Polizei schon auf dem Bahnsteig wartet.</p>

	<p>Vor Kurzem wurde er zum ersten Mal selbst kontrolliert. Etwa 20 Minuten nach Gesundbrunnen kamen die Polizisten. Sie hatten ihn schon gesehen, sich verstecken konnte er nicht mehr. Ohne Anrede verlangten sie nach Pass oder Ausweis. Soh tat so, als ob er kein Deutsch verstünde. Dann zeigte er seinen Ausweis. Der Polizist fotografierte das Papier sorgfältig. Der Polizist: „Haben Sie einen Urlaubsschein?“ Soh: „Was? Was?“ Die Polizisten gaben genervt auf und gingen weiter. Ob es eine Anzeige geben wird, weiß Soh noch nicht. </p>

	<p>Seit Ende Juli gelten die neuen Regelungen. In seiner Gestattung steht jetzt, dass sich Soh im gesamten Land Brandenburg aufhalten darf. Die Dauerverlassenserlaubnis nach  Berlin hätte er wohl nicht bekommen, wenn er das neue Recht nicht gekannt hätte, er musste darauf bestehen. Die Lage hat sich geändert, zumindest für die Zeit, in der seine Gestattung noch gilt. Eine Zeit lang kann sich Soh freuen, dann fängt die Unsicherheit wieder an.</p>

	<ul>
		<li>persönliche Angaben geändert.</li>
	</ul>]]></content:encoded>
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		<title>Residenzpflicht gelockert, doch die Prozesse gehen weiter</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/falle/fall-magdaline-e-forst/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 19:49:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg: Prozess nach dem dritten Verstoß, obwohl Residenzpflicht schon gelockert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/08/regionalexpress.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg</em><br />
<em>Quelle: Betroffene, RA Michael Junge</em></p>

	<p>Der Stapel Papiere sollte also das Willkommensgeschenk sein. Magdaline E. war gerade von der Erstaufnahmestelle in  Eisenhüttenstadt nach Forst gekommen, als die Ausländerbehörde ihr eine Menge Schriftstücke mit Belehrungen und Verboten in die Hand drückte. Darunter eine Karte des Landkreises Spree-Neiße, mit dem Hinweis, dass sie dessen Grenzen nicht überschreiten dürfe. Verstanden hat Magdaline das nicht.</p>

	<p>Was damit gemeint war, musste sie wenig später erfahren. Mit neun anderen Afrikaner/innen wollte die Kamerunerin im Dezember 2008 zum ersten Mal Berlin erkunden, doch die Polizei kontrollierte schon im Zug: „Guten Tag, Ihren Ausweis bitte.“ Die deutschen Fahrgäste wurden nicht kontrolliert. Keiner der Flüchtlinge hatte eine Erlaubnis, den Landkreis verlassen zu dürfen, beantragt. So kostete für die afrikanischen Flüchtlinge diese „Ordnungswidrigkeit“ 48,50 Euro pro Kopf.</p>

	<p><span id="more-1658"></span></p>

	<p>Im März 2009 – Magdeline war schwanger und wollte den Kindsvater in Frankfurt am Main besuchen – ging sie zur Ausländerbehörde, um eine Verlassenserlaubnis zu beantragen. Sie dachte, das wäre unproblematisch, aber dann hieß es, sie hätte um die Erlaubnis mindestens eine Woche vor der Fahrt fragen müssen. Magdeline entschloss sich, die Fahrt mit einer Mitfahrgelegenheit, die sie jetzt und nicht in einer Woche hatte, auch ohne „Urlaubsschein“ zu wagen. Bei Jena stoppte die Polizei den Wagen. Alle Insassen wurden durchsucht, Magdaline und ein afrikanischer Freund wurden drei Stunden auf der Polizeiwache festgehalten. Mehrere Monate später kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft wegen der Straftat des „wiederholten Zuwiderhandelns gegen die Aufenthaltsbeschränkung“. Sie solle eine Geldstrafe in Höhe von 163,50 Euro zahlen. Zu schaffen war das nur mit einer Ratenzahlung, die länger als ein Jahr dauern würde.</p>

	<p>Vier Monate später, Ende Juli 2009, sitzt Magdaline wieder im Zug von Königs Wusterhausen nach Forst. Noch vor der Landkreisgrenze zum Spree-Neiße-Kreis kommt die Schaffnerin. Magdaline will, wie sie es schon oft getan hat, im Zug bezahlen, wundert sich jedoch über die Preiserhöhung. Ohne eine Antwort auf Magdelines Frage zu geben, geht die Kontrolleurin und ruft die Polizei. In Cottbus warten Polizisten schon auf dem Bahnsteig. Die Sache mit der Fahrkarte lässt sich durch einen einfachen Kauf klären, doch dann, fast hätten es die Polizeibeamten vergessen, wieder die Aufforderung, „Ihren Ausweis, bitte!&#8221; Es folgen Anzeigen wegen „Erschleichen von Leistungen“ und Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung.</p>

	<h3>Prozess im August 2010</h3>

	<p>Für den letzten Verstoß hat die Staatsanwaltschaft Magdaline E. angeklagt. Am <strong>20. August</strong> soll vor dem <strong>Amtsgericht Cottbus</strong> (10 Uhr, Vom-Stein-Str. 31, Saal 208/209) der <a href="http://www.residenzpflicht.info/news/prozessbebachtung-cottbus/">Prozess</a> stattfinden. Das Verfahren wegen des „Erschleichens von Leistungen“ ist bereits eingestellt. Zu einer Einstellung der Residenzpflicht-Sache hat sich das Gericht bisher noch nicht durchgerungen, obwohl das, was vor einem Jahr eine Straftat war, heute erlaubt ist. Seit dem 23. Juli 2010 dürfen Asylsuchende durch ganz Brandenburg reisen, auch ohne „Urlaubsschein“.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Wenn sich das Asyl wie Gefangenschaft anfühlt</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/presse/asyl-gefangenschaft/</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Jun 2010 14:14:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Welt, 20.06.2010: ein staatenloser Kurde aus Syrien erhält keine Verlassenserlaubnis zum Besuch seines Vaters in Berlin.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/06/stolpe-sued.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Nach Flucht und Folter hat Zinar F. Asyl in Deutschland gefunden. Doch hier darf er nicht einmal seinen Vater besuchen.</h3>

	<p><em>von Katharina Schäder, Die Welt, 20.06.2010</em></p>

	<p>Zinar F. (Name geändert) ist froh, dass er in Deutschland ist, sagt er. Aber eins versteht er nicht: Warum er seinen Vater immer nur ein paar Stunden lang sehen kann.</p>

	<p><a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article8098353/Wenn-sich-das-Asyl-wie-Gefangenschaft-anfuehlt.html">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Keine Fahrt zum Karawane-Festival</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/falle/keine-fahrt-zum-karawane-festival/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 17:33:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>

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		<description><![CDATA[In verschiedenen Orten Bayerns wurde Flüchtlingen, die am Karawane-Festival 2010 in Jena teilnehmen wollten, durch das rassistische Residenzpflicht- Gesetz und durch behördliche Willkür die Teilnahme verwehrt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/06/tn130_827907003.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Behörden beschränken Recht auf Teilnahme und politische Meinungsäußerung durch Residenzpflicht</h3>

	<h3>In verschiedenen Orten Bayerns wurde Flüchtlingen, die am Karawane-Festival 2010 in Jena teilnehmen wollten, durch das rassistische Residenzpflicht- Gesetz und durch behördliche Willkür die Teilnahme verwehrt.</h3>

	<p>Die zahlreichen Fälle der Verweigerung von Reiseerlaubnissen zum Karawane-Festival in Jena zeigen einmal mehr, dass das rassistische Residenzpflicht-Gesetz nicht zuletzt dazu dient, Flüchtlinge daran zu hindern, zusammenzukommen, sich zu organisieren und gemeinsam ihre Forderungen in Öffentlichkeit zu tragen und für ihre Rechte zu kämpfen. Die Residenzpflicht beschneidet die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Flüchtlingen.</p>

	<p><a href="http://no-racism.net/article/3399/">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>„Den Vater in Berlin besuchen? Das können Sie vergessen!“</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/falle/syrischer-kurde-ohv/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 23:19:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ausländerbehörde Oberhavel lehnt eine mehrtägige Besuchserlaubnis für einen traumatisierten Kurden ab, der seinen Vater in Berlin besuchen möchte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/06/stolpe-sued.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Die Ausländerbehörde Oberhavel lehnt einen mehrtägigen Besuch eines traumatisierten Kurden bei seinem Vater in Berlin ab</h3>

	<p><em>Brandenburg, Landkreis Oberhavel</em><br />
<em>Quelle: RAin Jutta Hermanns, Betroffener</em></p>

	<p>Im Jahr 2009 gelingt Zinar S.* die Flucht aus Syrien. Hier war der staatenlose Kurde mehrmals festgenommen und gefoltert worden. Im Dezember 2009 stellt er einen Asylantrag in Deutschland. Nach mehreren Wochen in Eisenhüttenstadt wird er in den Landkreis Oberhavel umverteilt, wo er im Heim Stolpe Süd bei Hennigsdorf wohnen muss.</p>

	<p><span id="more-1530"></span></p>

	<p>Die Folter hat ihn schwer gezeichnet. Zinar S. findet einen Therapieplatz bei Xenion in Berlin. Für jede Fahrt von Hennigsdorf nach Berlin muss er eine „Verlassenserlaubnis“ beantragen. Seinen Vater hat Zinar S. 15 Jahre nicht gesehen. Zinars Vater war bereits 1995 nach Deutschland geflohen, wo er nach kurzer Zeit als politisch Verfolgter anerkannt und später eingebürgert wurde. Doch ein mehrtätiger Besuch beim Vater in Berlin wird abgelehnt. Zwei Mal, im Februar 2010 und im März, stellt Jutta Hermanns, Zinars Anwältin, einen Antrag, damit er vier bis fünf Tage länger in Berlin bei seinem Vater bleiben darf. Doch die Behörde stellt nur eine Erlaubnis für einen Tag aus, ohne weitere Begründung. Mündlich wird ihm mitgeteilt, das könne er vergessen. Auf den zweiten Antrag regiert die Behörde mit der Aufforderung, doch erst einmal zu begründen, warum es „dem deutschen vermeintlichen Vater“ nicht möglich sei, Zinar im Landkreis Oberhavel zu besuchen. Einen Unterschied zwischen einem Besuch von wenigen Stunden im kontrollierten Raum eines Flüchtlingsheims und dem Zusammensein in einer geschützten Atmosphäre will die Behörde nicht erkennen.</p>

	<p>Das will Zinars Anwältin nicht auf sich sitzen lassen. Anfang April stellt sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde, unter Hinweis auf europäisches Recht, wonach der Schutz der Familie vor der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung Vorrang hat. (Art. 8 Aufnahmerichtline 2003/9/EG) </p>

	<p>Die Ausländerbehörde wie auch das Brandenburger Innenministerium weisen die Beschwerde pauschal zurück. Die Behörden würden das geltende Recht „korrekt“ anwenden. Ende Mai gestattet die Behörde Zinar S., sich mehrere Tage in Berlin aufzuhalten, um eine kurdischsprachigen Arzt aufzusuchen. Zu einer expliziten Erlaubnis, den Vater zu besuchen, ringt sich die Behörde nicht durch.</p>

	<p><em>*</em> Name geändert</p>]]></content:encoded>
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		<title>Verbotener Bildungshunger</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/presse/verbotener-bildungshunger/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 May 2010 16:48:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[taz, 24.05.2010: ein iranischer Flüchtling aus Hennigsdorf wird wegen Schulbesuch in Berlin bestraft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/05/schule.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>von Marina Mai, taz, 24.05.2010</em></p>

	<p>Ein Iraner lebt als geduldeter Flüchtling in Brandenburg. Aus eigenem Antrieb hat er einen Schulabschluss an einer Berliner Volkshochschule gemacht &#8211; vorbildlich eigentlich. Jetzt soll er dafür bezahlen.</p>

	<p>So hat Walid Rezaei vor wenigen Wochen bei der Härtefallkommission des Landes Brandenburg ein humanitäres Bleiberecht beantragt. Er hat es bekommen, weil er einen ganzen Aktenordner voll Dokumente über seine hervorragende Integration vorlegen konnte: die familiäre Bindung. Das Schulzeugnis. Nachweise über sein ehrenamtliches Engagement. Ausgerechnet diese Dokumente wurden ihm jetzt zum Verhängnis: Die Ausländerbehörde erfuhr durch sie, dass er trotz Behördenverbot die Schule in Berlin besucht hatte.</p>

	<p><a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/verbotener-bildungshunger/">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Die verbotene Reise</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/presse/die-verbotene-reise/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Apr 2010 07:09:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Ausländerbehörde Oberhavel verweigert einem syrischen Asylbewerber die Genehmigung, trotz Traumatisierung seinen Vater in Berlin zu besuchen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><a href="http://www.flickr.com/photos/m-joedicke/4505570763/"><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/04/Stolpe.jpg" align="right" title="" alt="" /></a></p>

	<h3>Maritta Omarowa ist eine Straftäterin, weil sie zweimal in der Woche nach Berlin fährt</h3>

	<p><em>Von Issio Ehrich, <span class="caps">MAZ</span>, 15.04.2010</em></p>

	<p><span class="caps">HENNIGSDORF</span>/BERLIN &#8211; Der Grenzübergang ist fast unsichtbar. Er liegt rund einen Kilometer südlich von Hennigsdorf. Dort windet sich die Ruppiner Chausse in einer scharfen Linkskurve durch ein schattiges Waldstück. Die ersten Berufspendler überqueren den Grenzübergang, ohne ihn wirklich zu bemerken. Es ist nur ein rechteckiges gelbes Schild, das ihn markiert: Berlin steht in dicken schwarzen Buchstaben darauf. Für viele hat die Grenze zwischen dem Landkreis Oberhavel und der Hauptstadt keine Bedeutung – sie ist nur eine Verwaltungsgrenze. Für Menschen wie Maritta Omarowa* ist sie die Grenze zur Illegalität.</p>

	<p><a href="http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11776574/61129/Maritta-Omarowa-ist-eine-Straftaeterin-weil-sie-zweimal.html">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wegen Krankheit nach Berlin, die Anklage folgt unerbittlich</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/falle/wegen-krankheit-nach-berlin-die-anklage-folgt-unerbittlich/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 18:19:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/12/bahnsdorf.jpg" align="right" title="Bahnsdorf" alt="Bahnsdorf" /></p>

	<p>Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz<br />
<em>Quelle: RA Volker Gerloff, Berlin</em></p>

	<p>Flüchtlingen wird nur eine minimale Gesundheitsversorgung zugestanden und meist keine Krankenversicherung. Für jeden Arztbesuch müssen sie sich beim Sozialamt einen Krankenschein besorgen. Das wurde einem 33 Jahre alten Asylsuchenden aus Kenia zum Verhängnis. Das Sozialamt Senftenberg gab ihm einen Zettel, darauf stand: &#8220;Ohne Krankenschein dürfen Sie nicht zum Arzt gehen.&#8221; Das hörte sich für ihn wie ein absolutes Verbot an.</p>

	<p><span id="more-1057"></span></p>

	<p>Am 30. Oktober 2009 wurde der 33-Jährige so krank, dass er unbedingt einen Arzt brauchte. Er hatte Schmerzen, Fieber und schwitzte stark. Es war aber schon Freitag und die Behörde geschlossen. In seiner Not rief er in Berlin beim Büro für medizinische Flüchtlingshilfe an. Hier wurde ihm weitergeholfen, man vermittelte ihn an ein Berliner Krankenhaus. Kurzerhand fuhr er nach Berlin, wo er nach 21 Uhr behandelt und mit einem Rezept entlassen wurde. In Berlin kam er bei Freunden unter, vier Tage später ging er noch einmal zum Büro für medizinische Flüchtlingshilfe, die ihm unentgeltlich ein neues Medikament gaben. Am 5. November fuhr er zurück in den Landkreis, ins Lager Bahnsdorf. Unterwegs kontrollierte ihn die Polizei, die eine Anzeige wegen Verletzung der räumlichen Beschränkung stellte.</p>

	<p>Hinter seinem Rücken begannen die Mühlen der Bürokratie zu mahlen. Das Berliner Krankenhaus stellte dem Sozialamt in Senftenberg die Rechnung für die Behandlungskosten, das Sozialamt seinerseits informierte die Ausländerbehörde – und  die Ausländerbehörde stellte Anzeige wegen Verletzung der räumlichen Beschränkung auf der Hinfahrt nach Berlin am 30. Oktober. Nun hatte er wegen derselben Fahrt zwei Ermittlungsverfahren und zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft. Mittlerweile hat das Amtsgericht beide Verfahren verbunden, der Prozess steht in Kürze an.</p>

	<p><em>Text: Kay Wendel</em></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Die Routine der Polizeikontrollen schlägt in einen Albtraum um</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/falle/die-routine-der-polizeikontrollen-schlagt-in-einen-albtraum-um/</link>
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		<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 01:21:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fälle]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=690</guid>
		<description><![CDATA[Brandenburg, Frankfurt (Oder)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><em>Brandenburg, Frankfurt (Oder)</em></p>

	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/polizeikontrolle01c_video.png" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>Der Kenianer Paul N., heute 37, kam im Jahr 2001 nach Deutschland. Seit Ende 2002 lebt er als Asylsuchender im Heim Seefichten in Frankfurt (Oder). Sein Asylantrag wurde Ende 2005 abgelehnt, seitdem ist er geduldet. Er unterliegt einem Arbeitsverbot, bekommt aber nur 199,40 Euro Sozialhilfe im Monat, darf nicht studieren und in einer Wohnung leben – und er ist der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung, der so genannten Residenzpflicht, unterworfen. Hier ist seine Geschichte, so wie er sie auf einer Veranstaltung in Frankfurt im Juni 2009 erzählte.</em></p>

	<p><span id="more-690"></span></p>

	<p>»Meine Geschichte ist die Geschichte von Tausenden Menschen wie ich, die politisches Asyl beantragt, aber keine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Viele von uns kamen nach Deutschland, weil wir glaubten, dass Deutschland ein Land sei, das viele Erfahrungen mit der Bedrohung von Menschenrechten hat, besonders wegen des Zweiten Weltkriegs und wegen der Zeit der Berliner Mauer. Ich selbst war sehr optimistisch und voller Hoffnung, dass Deutschland ein Land der Freiheit und der gleichen Rechte wäre. Doch das sollte ein frommer Wunsch sein. Es wurde ein Albtraum.</p>

	<p>Solange ich denken kann, habe ich für gleiche Rechte und Freiheit für alle gekämpft. Deshalb musste ich Kenia verlassen, weil die Regierung die Organisation, der ich angehörte, zu einer Sekte erklärte, und Sekten, religiöse wie nicht-religiöse, werden in Kenia verfolgt. Der kenianische Präsident hat einen Schießbefehl auf alle Mitglieder meiner Organisation erlassen, der bis heute in Kraft ist.</p>

	<p>Viele meiner Kolleg/innen wurden erschossen, gefoltert und mit erfundenen Anklagen ins Gefängnis geworfen. Ich musste  Heimatland, Familie und Freunde verlassen. Die Polizei hatte mich mehrmals festgenommen, ich wusste, dass mein Leben in Gefahr war. Doch ich konnte entkommen und nach Deutschland gelangen.</p>

	<p>Als ich Asyl beantragt hatte, musste ich realisieren, dass ich in einem anderen Gefängnis gelandet war. Das war ein großer Schock für mich. Ich war überrascht, dass ich in der <span class="caps">ZAST</span> in Eisenhüttenstadt zum Essen oder zum Verlassen des Geländes einen Plastikausweis brauchte. Vor unserer Verteilung auf die Landkreise durften wir das Stadtgebiet von Eisenhüttenstadt nicht verlassen. Ich war irritiert, aber ich hielt es für eine vorübergehende Maßnahme aus Sicherheitsgründen. Sicherlich würden wir nach der Verteilung die erforderliche Freiheit erhalten und mit etwas Glück sogar eine Aufenthaltserlaubnis.</p>

	<p>Ich kam ins Heim Seefichten nach Frankfurt an der Oder. Dort teilte uns die Heimleitung mit, dass wir in unseren Bewegungen auf die Stadt Frankfurt beschränkt wären. Das stand sogar in unseren Aufenthaltspapieren. Zunächst hielt ich es für einen schlechten Scherz, aber dann erfuhr ich von den Leuten, die schon länger da waren, dass es stimmte. Sie sagten mir aber, dass das kein Grund sei, um mich an die Stadt zu fesseln. Ich könnte wie die meisten durchaus reisen, nämlich &#8220;illegal&#8221;, oder bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis beantragen.</p>

	<p>Ich entschied mich für die zweite Möglichkeit und ging zur Ausländerbehörde. Eine Frau, die noch heute dort arbeitet, empfing mich feindselig. Man gab mir ein Formular, das ich ausfüllen sollte. Darin wurde nach den Gründen für die Reise nach Hamburg gefragt, nach der Dauer der Reise und nach Namen und Adresse der Person, die ich besuchen wollte. Das Formular musste in Deutsch ausgefüllt werden. In einer Woche solle ich wieder kommen. Dann würde ich erfahren, ob die Erlaubnis erteilt wurde oder nicht.</p>

	<p>Eine Woche später sagte man mir, dass die Erlaubnis abgelehnt worden sei. Zunächst wollten sie mir keine Gründe nennen, aber ich bestand darauf und wurde ärgerlich darüber, wie sie mit mir umsprangen. Ein zweiter Sachbearbeiter erklärte mir, dass es zwei Gründe für die Ablehnung gebe:</p>

	<ol>
		<li>Ich müsse erst drei Monate in Frankfurt sein, bevor ich eine Verlassenserlaubnis beantragen könne.</li>
		<li>Ich war wegen illegalen Aufenthalt in Hamburg schon einmal angezeigt worden.</li>
	</ol>

	<p>Die Verlassenserlaubnis wurde mir verweigert, obwohl ich angegeben hatte, dass meine Schwester mit einer schweren Depression im Krankenhaus war. Die Depression meiner Schwester hatte sich wegen meiner Situation verschlechtert.</p>

	<p>Als zweiten Grund hatte ich angegeben, dass sich mein Anwalt in Hamburg befindet. Die Sachbearbeiterin gab mir den Rat, ich solle mir einen Anwalt in Frankfurt suchen.</p>

	<p>Daher beschloss ich um Weihnachten 2002 herum, ohne Erlaubnis zu reisen. Am Bahnhof Zoo wurden mein Freund und ich von zwei Polizeibeamten in Zivil festgenommen. Sie nahmen uns unsere Aufenthaltspapiere weg und forderten uns auf, zurück nach Frankfurt zu fahren. Was wir nicht taten, wir fuhren weiter nach Hamburg.</p>

	<p>Ich verbrachte Weihnachten mit meinen Verwandten und besuchte meine Schwester im Krankenhaus. Nach Neujahr fuhr ich zurück.</p>

	<p>In der Ausländerbehörde musste ich ein Bußgeld von 35 Euro zahlen, ehe ich meine Papiere wieder bekam. Ich dachte, das wäre das Ende der Angelegenheit.</p>

	<p>Danach fuhr ich regelmäßig nach Hamburg. Es gab viele Gründe dafür:</p>

	<ul>
		<li>Die Situation im Heim war unerträglich. Zu jener Zeit wohnten sehr viele Leute in Seefichten, Leute verschiedener Sprachen, Religionen und Kulturen. Alle mussten dieselben Einrichtungen nutzen: Gemeinschaftstoiletten, Gemeinschaftsbadezimmer und -küche. Die einen spielten laute Musik, andere waren betrunken und belästigten alle. Ich kam mit meinem Zimmergenossen nicht klar, der eine Freundin im Lager hatte und darauf bestand, mit ihr in unserem Zimmer zu schlafen. Alles in allem war es ein Irrenhaus.</li>
		<li>Die meisten Bewohner/innen von Frankfurt, vom Busfahrer bis zu den alten Leuten, die ihre Hunde im Park ausführten, viele waren sehr unfreundlich zu uns. Das Schlimmste bis zum heutigen Tag waren jedoch die rechtsorientierten jungen Leute.</li>
		<li>Was die Situation auch nicht verbesserte, war, dass wir kein Deutsch konnten.</li>
		<li>Gleichzeitig verschlechterte sich die Verfassung meiner Schwester dramatisch. Ich musste ständig bei ihr sein, weil ich anscheinend der einzige war, der sie verstehen konnte. Ich bin der einzige Sohn in der Familie, mit zwei Schwestern, denen ich sehr nahe stehe.</li>
	</ul>

	<p>Einmal wurde ich in Hamburg von der Polizei kontrolliert und zurückgeschickt. Zwei Wochen musste ich auf meine Papiere warten. In diesen zwei Wochen verübte meine Schwester einen Selbstmordversuch, sie sprang vom dritten Stock ihrer Wohnung. Ich war der letzte, der mit ihr vor dem Sprung telefoniert hatte.</p>

	<p>Die Kontrollen wurden für mich eine regelmäßige, normale Routine. Festnahme in Hamburg, eine Nacht auf der Polizeiwache, am Morgen freigelassen. Ich musste nur zurückfahren und der Ausländerbehörde 35 Euro zahlen.</p>

	<p>Einmal fragte ich die Polizei, warum sie gerade mich immer kontrollieren würden, z. B. im Zug. Sie sagten, man könne leicht erkennen, dass ich Ausländer wäre, wegen meiner Hautfarbe.</p>

	<p>Eines Tages war ich in der Gegend um die Reeperbahn in St. Pauli zusammen mit einem Freund, der illegal lebte und mich um Rat fragte, ob er Asyl beantragen solle. Ich überzeugte ihn, dass Asyl besser sei als sein bisheriges Leben. Er versprach, mich das nächste Mal im Kiez zu begleiten. Er zahlte für mich sogar die Rechnung in den Bars. Auf einmal wurden wir von der Polizei kontrolliert. Sie verlangten die Ausweise. Mein Freund zeigte seinen gefälschten Pass und wurde mit einer Warnung, die Gegend zu verlassen, gehen gelassen. Mich nahmen sie wie üblich in Handschellen mit.</p>

	<p>Auf dem Weg zum Polizeiwagen sagte mein Freund in Kujuyu, unserer Muttersprache: &#8220;Du hast mir gesagt, Asylpapiere sind legal. Warum nehmen sie dich dann mit? Mach dir keinen Kopf, ich sage Deinen Schwestern, sie sollen morgen deinen Anwalt anrufen. Gute Nacht!&#8221; Und er verschwand im nächsten Stripplokal.</p>

	<p>Auf der Wache Durchsuchung, Fingerabdrücke, eine Nacht in der Zelle. Zurück in Frankfurt musste ich 35 Euro zahlen.</p>

	<p>Das ging so weiter bis 2004. Am 1. September hatte ich einen Prozess am Amtsgericht Frankfurt wegen wiederholten Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz. Mir wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Ich hatte Dokumente, die bewiesen, dass meine Schwester die ganze Zeit in Behandlung war. Das Urteil war fünf Monate Gefängnis auf Bewährung. Die  Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. 2005 dann bestätigte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts.</p>

	<p>Das Urteil war für mich ein großer Schock. Ich wusste, ich hätte sogar für ein Jahr ins Gefängnis gehen können.</p>

	<p>Daher beschloss ich, in Frankfurt zu bleiben und zu versuchen, diese Gesetze zu ändern. 2005 wurde ich in den Ausländerbeirat gewählt. Seitdem habe ich viele Leute kennengelernt, die sich für Migrant/innen und besonders für Flüchtlinge engagieren, darunter Utopia e.V., der Flüchtlingsrat, der Integrationsbeauftragte der Stadt Frankfurt Herr Garand, die Medien usw. Wir versuchen, die Politiker/innen und die Zivilgesellschaft für die Probleme von Flüchtlingen und die Bedeutung der Integration zu sensibilisieren. Als Anfang haben wir die Stadt Frankfurt aufgefordert, dem Beispiel von Märkisch Oderland zu folgen, wo sich alle Flüchtlinge mit Duldung in ganz Brandenburg ohne Erlaubnis bewegen dürfen.</p>

	<p>Die Residenzpflicht hat dazu geführt, dass viele Flüchtlinge in den Heimen wegen der Hoffnungslosigkeit der Verhältnisse psychisch traumatisiert sind. Andere verletzen die Residenzpflicht und werden kriminalisiert wie ich. Wieder andere geben einfach die Hoffnung auf.</p>

	<p>Ich bitte um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Kampf gegen dieses Gesetz.«</p>

	<p><em>Übersetzung: Kay Wendel</em></p>]]></content:encoded>
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