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	<title>residenzpflicht.info &#187; Material</title>
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	<description>Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht</description>
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		<title>Innenministerium zieht Bilanz</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 21:18:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=2163</guid>
		<description><![CDATA[PM des MI BB vom 03.01.2012 auf Grundlage des Berichts »Lockerungen der räumlichen Beschränkung – Bilanz nach einem Jahr« und »Bilanz und Ausblick«.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><iframe width="540" height="304" src="http://www.youtube.com/embed/KXURwI-GHsk" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>

	<p>Das Brandenburger Innenministerium hat heute eine <a href="http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.275381.de">Zwischenbilanz</a> zu den im Juli 2010 eingeführten Änderungen der Residenzpflicht in der Region Berlin-Brandenburg gezogen. Die Landesregierung habe den Auftrag des Landtags vom Dezember 2010, »sich für die Abschaffung dieser räumlichen Beschränkung […] einzusetzen und, solange dies nicht erreicht ist, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit Berlin so großzügig wie möglich zu handhaben«, »vollständig erfüllt«. »Die neuen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt«, so der Brandenburger Innenminister Dietmar Woidke. </p>

	<p><span id="more-2163"></span></p>

	<p>Das gehe aus einer <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2012/01/Bilanz-nach-einem-Jahr.pdf">Umfrage</a> unter Behörden und Flüchtlingsberatungsstellen hervor, zu der auch der Flüchtingsrat Brandenburg einen <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/05/Evaluation_Aenderungen_Residenzpflicht.pdf">Beitrag</a> geliefert hatte. »Die Rückmeldungen sind eindeutig: Die von manchen befürchteten Probleme nach den Lockerungen, wie verstärktes Untertauchen, Zunahme von Straftaten, Verzögerung von Asylverfahren mangels Erreichbarkeit, sind nicht eingetreten. Polizei und Justiz, Brandenburger und Berliner Behörden sowie Sozial- und Jugendbehörden sehen keine oder kaum Probleme mit den neuen Regelungen.«</p>

	<p>Diese Worte mögen von jenen Landesregierungen erhört werden, die wie etwa Thüringen und Bayern immer noch an der menschenrechtswidrigen Einschränkung der Bewegungsfreiheit festhalten. Doch zum Feiern besteht auch in Berlin und Brandenburg wenig Anlass, solange eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen – jene mit einer Duldung, denen die Verletzung ihrer »Mitwirkungspflichten« vorgeworfen wird – von der Erweiterung der Bewegungsfreiheit ausgeschlossen bleibt. Hier will das Brandenburger Innenministerium, eine Forderung des Flüchtlingsrats aufgreifend, »die Argumente prüfen, mit Berlin über die Einzelheiten verhandeln und dann sehen, wo Veränderungen angezeigt und realisierbar sind«.</p>

	<p>Eine zweite Initiative hat das Innenministerium angekündigt. Nach dem seit Juli 2011 veränderten Asylverfahrensgesetz können beliebige Bundesländer miteinander Vereinbarungen schließen, um Flüchtlingen wechselseitig Reisefreiheit zu gewähren. »Wir werden klären, ob andere Bundesländer an entsprechenden Vereinbarungen interessiert sind«, so das Innenministerium in seinem <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2012/01/Bilanz-und-Ausblick.pdf">Ausblick</a>. </p>

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		<title>Was haben die Änderungen der Residenzpflicht gebracht?</title>
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		<pubDate>Thu, 26 May 2011 22:38:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Evaluation des Flüchtlingsrats Brandenburg zur Umsetzung der Änderungen der Residenzpflicht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/05/Landkreise_Brandenburg.png" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Geduldete Flüchtlinge bleiben in einigen Landkreisen von den Änderungen weitgehend ausgeschlossen</h3>

	<p>Im Juli vergangenen Jahres wurden die räumlichen Beschränkungen des Aufenthalts von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen in der Region Berlin-Brandenburg partiell aufgehoben. Asylsuchende können sich seitdem ohne Antrag im gesamten Land Brandenburg bewegen; für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung können Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge eine Dauerverlassenserlaubnis nach Berlin beantragen.</p>

	<p>Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat sich an einer vom Innenministerium Brandenburg angeregten Zwischenbilanz der Umsetzung der »Lockerungen« beteiligt, die dem Landtag als Entscheidungsgrundlage dienen sollen. Neben der von vielen Asylsuchenden als positiv erlebten neuen Reisefreiheit haben die Recherchen eine Reihe von Problemen offenbart. Das gewichtigste Problem dürfte der Ausschluss eines großen Teils der geduldeten Flüchtlinge von den neuen Möglichkeiten sein. Außerdem führt die Beibehaltung von Wertgutscheinen an Stelle von Bargeld zu einer erheblichen Einschränkung der Mobilität. Der Flüchtlingsrat fordert hier Nachbesserungen und einen neuen Anlauf zu einer Bundesratsinitiative zur endgültigen Abschaffung der »Residenzpficht«.</p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/05/Evaluation_Aenderungen_Residenzpflicht.pdf">Link zur Evaluation des Flüchtlingsrats</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Infoblätter zu den Änderungen der Residenzpflicht</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/infoblaetter-residenzpflicht/</link>
		<comments>http://www.residenzpflicht.info/material/infoblaetter-residenzpflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Sep 2010 17:21:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

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		<description><![CDATA[Infoblätter in deutsch, englisch, französisch, türkisch und russisch zu den Änderungen der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/infos.png" align="right" alt="" /></p>

	<p>Seit Ende Juli sind die Änderungen der Aufenthaltsbeschränkungen in Berlin und Brandenburg in Kraft, aber in den meisten Fällen haben die Ausländerbehörden die Betroffenen noch nicht über die Änderungen informiert. Doch nur wenn Flüchtlinge ihre Rechte kennen und Anträge stellen, können sie von den Erweiterungen Gebrauch machen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat daher Infoblätter für Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen erstellt:</p>

	<ul>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_de.pdf">Infoblatt deutsch</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_en.pdf">Infoblatt englisch</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_fr.pdf">Infoblatt französisch</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_ru.pdf">Infoblatt russisch</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_tr.pdf">Infoblatt türkisch</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_ar.pdf">Infoblatt arabisch</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_vn.pdf">Infoblatt vietnamesisch</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/09/Infoblatt_Residenzpflicht_fa.pdf">Infoblatt farsi</a></li>
	</ul>

	<p>Wir empfehlen, Antragsformulare zu benutzen:</p>

	<ul>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/10/Antrag_Verlassenserlaubnis_Gestattung.pdf">Antrag Verlassenserlaubnis Aufenthaltsgestattung</a></li>
		<li><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/10/Antrag_Verlassenserlaubnis_Duldung.pdf">Antrag Verlassenserlaubnis Duldung</a></li>
	</ul>]]></content:encoded>
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		<title>Antragsformulare für Brandenburg</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/antragsformulare-brandenburg/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 18:12:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

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		<description><![CDATA[Antragsvorlagen für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/08/antrag.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p>Ende Juli traten in Berlin und Brandenburg verschiedene <a href="http://www.residenzpflicht.info/material/brandenburger-erlass-nr-72010/">Änderungen der Residenzpflicht</a> in Kraft, die sehr kompliziert sind. Der Flüchtlingsrat Brandenburg wird dazu in Kürze Infoblätter in verschiedenen Sprachen erstellen. Das Wichtigste vorneweg: Flüchtlinge müssen bei den Ausländerbehörden Anträge stellen, um die Änderungen nutzen zu können. Wir empfehlen daher, diese Anträge auf Verlassenserlaubnis <strong>schriftlich</strong> unter Verwendung dieser Formulare zu stellen:</p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/10/Antrag_Verlassenserlaubnis_Gestattung.pdf">Antragsformular für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung</a><br />
<a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/10/Antrag_Verlassenserlaubnis_Duldung.pdf">Antragsformular für Flüchtlinge mit Duldung</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>No!Lager-Broschüre zu Residenzpflicht erschienen</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/nolager-residenzpflicht-erschienen/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 21:19:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

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		<description><![CDATA[No!Lager Info Nr. 1/2010 zu Residenzpflicht erschienen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><a href="http://daneben.blogsport.de/images/lagerbroschuere_web.pdf"><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/08/lagerbroschure.jpg" align="right" title="" alt="" /></a></p>

	<p>In diesen Zeiten ist Einiges in Bewegung. Die Residenzpflicht in der Region wurde gelockert und auch die Unterbringung in Heimen steht unter zunehmender Kritik. Das Bündnis gegen Lager Berlin-Brandenburg untersucht derzeit alle Sammelunterkünfte, befragt BewohnerInnen und versucht Verbesserungen durchzusetzen. Das Ziel: Die Unterbringung von Flüchtlingen in normalen Wohnungen an Orten, die sie sich selbst auswählen. Und natürlich: Geld statt Gutscheine.</p>

	<p>Das No!Lager-Info ist über den Infoladen Daneben (Liebigstr. 34, 10247 Berlin) zu beziehen. <a href="http://daneben.blogsport.de/2010/08/04/nolager-broschuere-zur-residenzpflicht-erschienen/">Bestellungen</a></p>

	<p><a href="http://daneben.blogsport.de/images/lagerbroschuere_web.pdf" title="Sommer 2010">No!Lager Info Nr. 1</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Stellungnahme für Thüringen</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/stellungnahme-fur-thuringen/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 00:17:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

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		<description><![CDATA[06.08.2010: Stellungnahme des Flüchtlingsrats Brandenburg zur Anhörung des Innenausschusses des Landtags Thüringen zur Residenzpflicht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/08/plakatx2.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat am 6. August eine Stellungnahme für den Innenausschuss des Landtags Thüringen verfasst. Die <span class="caps">FDP</span> im Thüringer Landtag hatte im Mai einen Prüfauftrag an den Innenausschuss erteilt, inwieweit Lockerungen der Residenzpflicht möglich und geboten sind.</h3>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/08/Stellungnahme_Thueringen.pdf">Stellungnahme des Flüchtlingsrats Brandenburg</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Rechtsverordnung und Erlasse in Berlin und Brandenburg</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/brandenburger-erlass-nr-72010/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 12:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1646</guid>
		<description><![CDATA[Erlass Brandenburg Nr. 7/2010]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><a href="http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Erlass%25207-2010%2520zur%2520r%25C3%25A4umlichen%2520Beschr%25C3%25A4nkung__.pdf" title="28.07.2010">Anwendungshinweise zum Erlass Nr. 7/2010 über die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und Duldungsinhaber in Brandenburg</a> (<span class="caps">PDF</span>, 1.48 MB)</p>

	<p><a href="http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/Verordnung%2520%25C3%25BCber%2520das%2520vor%25C3%25BCbergehende%2520Verlassen_.pdf">Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung vom 23.07.2010</a></p>

	<p><a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/01pressestelle/residenzpflicht___r__uml._beschr__nkung.pdf">Erlass der Berliner Innenverwaltung vom 29.07.2010</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>FAQ Residenzpflicht</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/faq-residenzpflicht/</link>
		<comments>http://www.residenzpflicht.info/material/faq-residenzpflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 20:36:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1586</guid>
		<description><![CDATA[Häufige Fragen und Antworten zur Residenzpflicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/06/Luftballon.JPG" align="right" alt="" /></p>

	<p>Am 21. Juni wurde die wiederaufgebaute Ausstellung »Residenzpflicht – invisible borders« eröffnet. In Teilen ist die Ausstellung erweitert, so um einen Katalog »häufiger Fragen und Antworten« zur Residenzpflicht. Hier die Langfassung des <span class="caps">FAQ</span>.</p>

	<p><span id="more-1586"></span></p>

	<h3>Was ist Residenzpflicht?</h3>

	<p>Mit »Residenzpflicht« ist die räumliche Beschränkung des Aufenthaltsbereichs von Flüchtlingen gemeint, also eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit, nicht die Wohnsitzauflage. Asylsuchende dürfen das ihnen zugewiesenen Territorium, einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen. Geduldete Flüchtlinge dürfen das Bundesland oder, je nach Region, den Landkreis oder die Stadt nicht ohne Genehmigung verlassen. Bei Verstößen werden sie bestraft.</p>

	<h3>Welche Unterschiede gibt es zwischen der Residenzpflicht für Flüchtlinge und der Residenzpflicht im Arbeitsrecht?</h3>

	<p>Im Arbeitsrecht ist mit Residenzpflicht die Wohnsitzauflage gemeint. Eine Reihe von Berufsgruppen wie Pfarrer/innen, Ärzt/innen oder Feuerwehrleuten müssen in der Nähe der Arbeitsstelle wohnen, um schnell erreichbar zu sein. Sie sind jedoch nicht wie Flüchtlinge unter Androhung von Strafen gezwungen, sich andauernd in einem bestimmten räumlichen Bereich aufzuhalten.</p>

	<h3>Welchen Unterschied gibt es zwischen der Anwesenheitspflicht für <span class="caps">ALG</span>-Bezieher/innen und der für Flüchtlinge?</h3>

	<p>Bezieher/innen von Arbeitslosenunterstützung unterliegen der »Erreichbarkeits-Anordnung« und müssen jeden Werktag per Briefpost erreichbar sein. An den Wochenenden haben sie »frei«. Verstöße werden mit einer Kürzung der Bezüge sanktioniert, nicht jedoch wie bei Flüchtlingen, die außerhalb des zugewiesenen Landkreises von der Polizei kontrolliert und kriminalisiert werden.</p>

	<h3>Wann wurde die Residenzpflicht eingeführt?</h3>

	<p>1982 wurde das Asylverfahrensgesetz in Kraft gesetzt, und mit ihm die Residenzpflicht.</p>

	<h3>Warum wurde die Residenzpflicht eingeführt?</h3>

	<p>Die Residenzpflicht und andere Instrumente wie Lagerpflicht, Arbeitsverbot, Gutscheine statt Bargeld, reduzierte Sozialhilfe und Gesundheitsversorgung dienen dem Zweck, Flüchtlinge zur Ausreise zu bewegen und potenzielle Flüchtlinge von einer Flucht nach Deutschland abzuschrecken. Die Lebensbedingungen von Flüchtlingen sollen zu diesem Zweck so unattraktiv wie vom Bundesverfassungsgericht erlaubt gemacht werden.</p>

	<h3>Wie wird die Residenzpflicht gerechtfertigt?</h3>

	<p>Die Residenzpflicht wird meist mit ordnungspolitischen Argumenten gerechtfertigt, allen voran mit der Beschleunigung der Asylverfahren. Asylsuchende sollen für Behörden und Gerichte jederzeit erreichbar sein, um das Verfahren nicht zu verzögern. Weitere ordnungspolitische Rechtfertigungen sind der Lastenausgleich, die Verhinderung von Sozialhilfemissbrauch und die Verhinderung einer Konzentration von Flüchtlingen in Ballungsräumen.</p>

	<h3>Wird mit der Residenzpflicht die Erreichbarkeit von Flüchtlingen für Behörden und Gerichte gesichert?</h3>

	<p>Nein. Seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahr 1982 wurden rechtliche Instrumente geschaffen, die die Widerspruchs- und Klagefristen im Asylverfahren verkürzen. So gilt die Zustellung von Behörden- und Gerichtspost nach drei Tagen Lagerung im Büro des Flüchtlingslagers als zugestellt (Fiktivzustellung). Flüchtlinge, die ihre Post nicht regelmäßig abholen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Im Übrigen geht die Behörden- und Gerichtspost meist an die Anwält/innen der Flüchtlinge, die innerhalb der Fristen reagieren können.</p>

	<h3>Werden mit der Residenzpflicht die Asylverfahren beschleunigt?</h3>

	<p>Nein. Siehe die Antwort auf die Frage nach der Erreichbarkeit. Zur Abschiebung ausgeschriebene Flüchtlinge werden durch die Residenzpflicht nicht vom Untertauchen abgehalten. Zwischen der Residenzpflicht und der Dauer der Asylverfahren besteht kein Zusammenhang.</p>

	<h3>Wird mit der Residenzpflicht dem Missbrauch von Sozialleistungen vorgebeugt?</h3>

	<p>Nein. Seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahre 1982 wurden Instrumente geschaffen, die eine mehrfache Anmeldung mit unterschiedlichen Identitäten und damit einen mehrfachen Bezug von Sozialhilfe unmöglich machen. Unmittelbar nach der Asylgesuch werden Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt. Ihre Fingerabdrücke werden beim Bundeskriminalamt (<span class="caps">BKA</span>) im Automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (<span class="caps">AFIS</span>) gespeichert und an <span class="caps">EURODAC</span>, der europäischen Datenbank für Fingerabdrücke von Nicht-EU-Bürger/innen, weitergegeben.</p>

	<h3>Ist die Residenzpflicht für den Lastenausgleich zwischen Bundesländern und Landkreisen erforderlich?</h3>

	<p>Nein. Das Asylrecht unterscheidet die räumliche Beschränkung des Aufenthaltsbereichs von der Wohnsitzauflage. Auch wenn die räumliche Beschränkung aufgehoben würde, würden Flüchtlinge auf Bundesländer und Landkreise verteilt, wo sie wohnen müssten und die für die Kosten aufzukommen hätten.
	<ul>
		<li>Nach der mit dem <span class="caps">EASY</span>-Verfahren organisierten Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer werden diese nach einem Aufenthalt von sechs Wochen bis maximal drei Monaten in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Bundesland verteilt. In den ersten vier Jahren des Asylverfahrens erstattet die Landesregierung den Landkreisen die Kosten für Unterbringung und Sozialhilfe. Erst danach haben die Kreise die Kosten der bei ihnen Gemeldeten zu tragen.</li>
	</ul></p>

	<h3>Wird mit der Residenzpflicht einer Konzentration von Flüchtlingen in Ballungsräumen vorgebeugt?</h3>

	<p>Nein. In Ballungsräumen wird hingegen eine Konzentration von illegalisierten Flüchtlingen geschaffen. Im Allgemeinen haben Flüchtlinge, die in ländlichen Regionen leben, zwei Optionen: entweder sie halten sich an die Residenzpflicht und werden durch Isolation und die verordnete Untätigkeit körperlich und psychisch krank, oder sie verstoßen dagegen, wandern in die größeren Städte und müssen dort illegal leben. Illegal leben bedeutet, dass sie ständig auf der Flucht vor der Polizei sind.</p>

	<h3>Schützt die Residenzpflicht den Arbeitsmarkt?</h3>

	<p>Nein. Das Ausländerrecht garantiert Deutschen und EU-Bürger/innen Privilegien gegenüber Flüchtlingen. Flüchtlinge dürfen im ersten Jahr nach Asylantragstellung nicht arbeiten. Danach können sie eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten. Finden sie einen Arbeitsplatz, prüft die Behörde, ob es eine/n Deutsche/n oder eine/n EU-Bürger/in gibt, der/die hier arbeiten kann. Nur wenn die Behörde niemanden findet, dürfen sie den Arbeitsplatz antreten (Vorrangigkeitsprüfung). Flüchtlinge werden also durch verschiedenen gesetzliche Regelungen vom Arbeitsmarkt fern gehalten, die Residenzpflicht spielt keine Rolle.</p>

	<h3>Verhindert die Residenzpflicht Straftaten, die von Flüchtlingen begangen werden?</h3>

	<p>Nein. Flüchtlinge begehen laut Periodischem Sicherheitsbericht der Bundesregierung überwiegend Bagatelldelikte wie Ladendiebstähle, die ihrer Armut geschuldet sind. Der Rest sind Verstöße gegen Gesetze, die nur für Flüchtlinge gelten, wie die Residenzpficht. Die zahlenmäßig begrenzte Gruppe von Flüchtlingen, die mit Drogenhandel Geld verdient, wird nach Auskunft von Ausländerbehörden davon nicht durch die Residenzpflicht abgehalten.</p>

	<h3>Wie viele Menschen sind von der Residenzpflicht betroffen?</h3>

	<p>Ende des Jahres 2009 waren rund 124.000 Flüchtlinge von der Residenzpflicht betroffen: rund 34.500 Asylsuchende im laufenden Verfahren und rund 89.500 geduldete Flüchtlinge. In Brandenburg waren es 2866 Flüchtlinge: rund 1100 Asylsuchende und 1750 geduldete Flüchtlinge.</p>

	<h3>Wann dürfen Flüchtlinge den Landkreis verlassen?</h3>

	<p>Flüchtlinge dürfen den Landkreis nur mit einer Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen. Die Ausländerbehörde muss eine Verlassenserlaubnis erteilen, wenn ein »öffentliches Interesse« oder ein »zwingender Grund« vorliegt oder wenn die Verweigerung der Verlassenserlaubnis eine »unbillige Härte« darstellen würde. In diesen Fällen besteht ein Rechtsanspruch. Diese Begriffe sind aber sehr vage und es liegt zum großen Teil im Ermessen der Behörden, was sie z.B. unter unbilliger Härte verstehen.
	<ul>
		<li>Außerdem können die Ausländerbehörden nach Ermessen jedes Verlassen erlauben. Die Erlaubnis ist aber immer zweck- und zielgebunden und ermöglicht kein freies Reisen. Die vorgetragenen Gründe müssen belegt werden und bei Besuchen müssen z.B. Kopien von Meldebestätigungen der Besuchten vorgelegt werden.</li>
	</ul></p>

	<h3>Wann dürfen Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung die Stadt verlassen?</h3>

	<p>Nur bei »öffentlichem Interesse« oder »zwingenden Gründen«. In Brandenburg werden ca. 50 % der Flüchtlinge während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt wegen der Residenzpflicht kriminalisiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (<span class="caps">BAMF</span>) schränkt den Aufenthaltsbereich vom Landkreis weiter auf die Stadt ein, im Fall von Brandenburg auf die Stadtgrenzen von Eisenhüttenstadt.</p>

	<h3>Wann dürfen geduldete Flüchtlinge den zugewiesenen Bereich verlassen?</h3>

	<p>Geduldete Flüchtlinge sind in ihrer Bewegungsfreiheit auf das Bundesland beschränkt. Eine Reihe von Landkreisen erlässt weitergehende Auflagen und schränkt den Aufenthalt auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt ein.</p>

	<h3>Dürfen Ausländerbehörden für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis Gebühren erheben?</h3>

	<p>Nein. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle gibt es für die Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis keine gesetzliche Grundlage. Viele Ausländerbehörden erheben dennoch Gebühren bis zu 10 Euro. Diese Praxis wurde bis heute nur in einem Fall gerichtlich angefochten.</p>

	<h3>Was ist ein »Urlaubsschein«?</h3>

	<p>Im Behördenjargon und unter Flüchtlingen wird die Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereich (Verlassenserlaubnis) als »Urlaubsschein« bezeichnet.</p>

	<h3>Sind die Kontrollen von Flüchtlingen durch die Polizei rassistisch?</h3>

	<p>Ja. Die Mehrheit der Flüchtlinge berichtet von Polizeikontrollen, bei denen Polizeibeamt/innen sie wegen ihrer Hautfarbe oder wegen ihres »ausländischen Aussehens« in einer Menge weißer deutscher Bürger/innen auswählen. Die Motive der Polizist/innen sind meist nicht rassistisch, sondern »erfolgsorientiert«, die Wirkung der Selektion stellt jedoch eine Form des institutionellen Rassismus dar.</p>

	<h3>Wie werden Flüchtlinge bei Residenzpflicht-Verstößen bestraft?</h3>

	<p>Stellt die Polizei bei einer Kontrolle einen Verstoß fest, leitet sie die Information an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Diese kann wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro bei Asylsuchenden und von bis zu 1000 Euro bei geduldeten Flüchtlingen verhängen. In der Regel betragen die Bußgelder 30 Euro. Bei wiederholtem Verstoß, also nach dem zweiten oder dritten Mal, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat und die Staatsanwaltschaft verhängt eine Geldstrafe. Nach weiteren Verstößen kann sie schließlich eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr beantragen. Dann kommt es zu einer Verhandlung vor einem Strafgericht.</p>

	<h3>Wie viele Flüchtlinge werden jedes Jahr wegen der Residenzpflicht bestraft?</h3>

	<p>Im Jahr 2008 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (<span class="caps">PKS</span>) rund 13.000 Verdachtsfälle von Straftaten gegen die Residenzpflicht gezählt. In Berlin waren es 2237 Verdachtsfälle, in Brandenburg 885 Verdachtsfälle. Nach einer Hochrechnung werden ca. 40 % aller Flüchtlinge jedes Jahr wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht mit Bußgeldern, Geld- oder Haftstrafen belegt.</p>

	<h3>Wie viele Menschen sind jedes Jahr wegen Residenzpflicht-Verstößen im Gefängnis?</h3>

	<p>Im Jahr 2008 saßen hochgerechnet mindestens 200 Flüchtlinge wegen Residenzverstößen im Gefängnis. In der Regel handelt es sich um Kurzstrafen.</p>

	<h3>Welche Nachteile haben Flüchtlinge, die wegen Straftaten gegen die Residenzpflicht verurteilt sind?</h3>

	<ul>
		<li>Die Ausländerbehörden verhängen nach Verstößen häufig eine Sperre für weitere Verlassenserlaubnisse.</li>
		<li>Sie sind auf längere Zeit verschuldet, weil sie Geldstrafen bis zu mehreren hundert Euro zahlen müssen, aber nur über 40 Euro Bargeld verfügen und aktuell nur die Hälfte der üblichen Sozialhilfe erhalten.</li>
		<li>Mehrere Verurteilungen führen oft zu Ausweisungen und später zu Abschiebungen.</li>
		<li>Mehrere Verurteilungen führen zum Ausschluss aus der Härtefallkommission. Die Härtefallkommission kann einen Aufenthalt empfehlen, wenn aufgrund der Integration die Rückführung eine besondere Härte bedeuten würde.</li>
		<li>Sie sind von der Altfallregelung ausgeschlossen und erhalten kein Niederlassungsrecht, wenn sie eine/n deutschen Partner/in heiraten.</li>
	</ul>

	<h3>Welche persönliche Daten müssen Flüchtlinge bei der Antragstellung offen legen?</h3>

	<p>Neben ihren persönlichen Daten die Daten des Gastgebers sowie je nach Ausländerbehörde Passnummer, Anmeldebescheinigung und Einkommensverhältnisse des Gastgebers.</p>

	<h3>Was sind die wesentlichen Auswirkungen der Residenzpflicht auf Flüchtlinge?</h3>

	<ul>
		<li>Für eine Fahrt in einen anderen Landkreis von einer Behörde eine Genehmigung einholen zu müssen, wird als Menschenrechtsverletzung und rassistische Demütigung erlebt.</li>
		<li>Die von der Residenz- und der Lagerpflicht erzeugte soziale Isolation führt bei einer Reihe von Flüchtlingen zu psychosomatischen Erkrankungen.</li>
		<li>Der Zwang zur Offenlegung persönlicher Kontakte bei der Antragstellung wird als Verletzung der Privatsphäre empfunden.</li>
		<li>Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wird behindert.</li>
		<li>Die Teilnahme an politischen Veranstaltungen wird behindert. Die politische Organisierung von Flüchtlingen wird erschwert.</li>
		<li>Halten sich Flüchtlinge an die Residenzpflicht, finden sie sich meist in einer sozialen Isolation ohne Perspektiven wieder.</li>
		<li>Halten sich Flüchtlinge nicht an die Residenzpflicht, werden sie kriminalisiert.</li>
		<li>Sie sind diskriminierenden Polizeikontrollen ausgesetzt.</li>
		<li>Plötzlich zu Kriminellen gemacht zu werden, können viele Flüchtlinge nicht mit ihrem Selbstverständnis vereinbaren, da sie ja subjektiv kein Unrecht begangen haben, sondern sich nur bewegt haben.</li>
	</ul>

	<h3>Welche Lockerungen der Residenzpflicht haben verschiedene Bundesländer angekündigt?</h3>

	<ul>
		<li>Brandenburg wird am 20. Juli 2010 die Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge im ganzen Bundesland und eine großzügige Erlaubnispraxis einführen.</li>
		<li>Bayern hat im April 2010 die Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf den Regierungsbezirk und die angrenzenden Landkreise angekündigt.</li>
		<li>Thüringen hat im April 2010 die Zusammenlegung mehrerer Landkreise zu einem Aufenthaltsbereich angekündigt.</li>
		<li>Brandenburg hat im April 2010 eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Ermächtigung von Bundesländern für die erlaubnisfreie länderübergreifende Erweiterung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden angekündigt.</li>
	</ul>

	<h3>Welche Chancen gibt es für die Abschaffung der Residenzpflicht?</h3>

	<p>Noch nie bessere als heute.</p>

	<ul>
		<li>Die ePetition gegen die Residenzpflicht erreichte über 11.700 Stimmen.</li>
		<li>Die <span class="caps">CDU</span>/CSU-<span class="caps">FDP</span>-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Änderung der Residenzpflicht für zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme angekündigt.</li>
	</ul>

	<h3>Welche europäischen Länder haben eine Residenzpflicht für Flüchtlinge?</h3>

	<p>Kein europäisches Land außer Deutschland beschränkt die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen während des ganzen Asylverfahrens auf bestimmte Territorien.
	<ul>
		<li>In Österreich gilt seit 2004 eine »Gebietsbeschränkung« während des Prüfverfahrens nach Dublin II, üblicherweise maximal 20 Tage.</li>
	</ul></p>

	<h3>Ist die Residenzpflicht mit der Verfassung vereinbar?</h3>

	<p>Die Residenzpflicht steht nicht zum Grundrecht auf Freizügigkeit in Widerspruch, da dieses nur für Deutsche gilt. 1997 hielt das Bundesverfassungsgericht die Residenzpflicht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit für vereinbar, da es ja Ausnahmeregelungen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung gebe.</p>

	<h3>Ist die Residenzpflicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?</h3>

	<p>2007 hielt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Residenzpflicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention für vereinbar. Danach hat »jede Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, das Recht, sich dort frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen.« Das Gericht argumentierte, Flüchtlinge würden sich ohne Verlassenserlaubnis außerhalb des ihnen zugewiesenen Landkreises nicht rechtmäßig aufhalten, folglich hätten sie nicht »das Recht, sich dort frei zu bewegen«. Diese Argumentation stellt einen Zirkelschluss dar: eine Schlussfolgerung fließt als Voraussetzung in die Argumentation ein.</p>

	<h3>Wie gehen Flüchtlinge mit der Residenzpflicht um?</h3>

	<p>Die Mehrheit der Flüchtlinge besonders in entlegenen Regionen hält sich nicht an die Residenzpflicht, um nicht aus Isolation krank oder verrückt zu werden.</p>

	<h3>Wie kämpfen Flüchtlinge gegen die Residenzpflicht?</h3>

	<p>Eine Reihe von Flüchtlingen verstößt als Akt des zivilen Ungehorsams bewusst gegen das Gesetz, das sie nicht anerkennen. Sie versuchen, die Gerichtsverfahren als Mittel des Kampfes gegen die Residenzpflicht zu nutzen. Andere organisieren sich, um die Öffentlichkeit zu informieren und eine Gesetzesveränderung zu erreichen</p>

	<h3>Wie kann man Flüchtlinge bei Problemen mit der Residenzpflicht unterstützen?</h3>

	<ul>
		<li>Flüchtlinge können bei der Antragsstellung unterstützt werden, um die Behördenpraxis zu dokumentieren.</li>
		<li>Bei Residenzpflicht-Prozessen sollten erfahrene Anwält/innen eingeschaltet werden.</li>
		<li>Wenn die Betroffenen es wünschen, können sie bei Prozessen begleitet werden; es kann Öffentlichkeit geschaffen werden.</li>
		<li>Bürger/innen können bei rassistischen Polizeikontrollen intervenieren.</li>
	</ul>

	<h3>Wo kann man Hilfe erhalten?</h3>

	<ul>
		<li>Die Flüchtlingsräte können Kontakt zu Flüchtlingsberatungsstellen herstellen.</li>
		<li>Flüchtlinge unterstützen sich gegenseitig.</li>
	</ul>

	<p><em>Text: Kay Wendel, Beate Selders</em></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Keine Gebühren für Verlassenserlaubnisse</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/keine-gebuhren-fur-verlassenserlaubnisse/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Mar 2010 17:49:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1380</guid>
		<description><![CDATA[Urteil des VG Halle vom 26.02.2010 über Gebühren für Verlassenserlaubnisse. <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/03/Urteil_Gebuehren_Residenzpflicht.pdf">Download Urteil</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Richtungsweisende Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Halle</h3>

	<p>Am 26. Februar 2010 gab das Verwaltungsgericht Halle Komi E. Recht. Dieser hatte gegen die Erhebung von 10 Euro Gebühren für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis geklagt. Die Ausländerbehörde hatte die Gebühren mit der »Aufenthaltsverordnung« begründet, mit dem pauschalen Passus, wonach für »sonstige Bescheinigungen auf Antrag« Gebühren erhoben werden könnten. Im Gegensatz dazu stellte das Gericht fest:</p>

	<blockquote>
		<p>»Der Ausländer, der seinen Aufenthaltsbereich verlassen möchte, beantragt dazu bei der zuständigen Ausländerbehörde diese entsprechende Erlaubnis. Er beantragt aber keine Bescheinigung darüber. [&#8230;] Eine ausdrückliche Bescheinigung über die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem Gesetz auch nicht vorgesehen.«</p>
	</blockquote>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/03/Urteil_Gebuehren_Residenzpflicht.pdf">Download Urteil</a></p>

	<p>Fazit: es gibt keine Rechtsgrundlage für Gebühren, die Erhebung von Gebühren ist Willkür.</p>

	<p>Ab sofort können alle Betroffenen mit Hilfe dieses Urteils gegen Gebühren klagen. Es ist zu hoffen, dass die Innenminister der Länder dem Gebührenunwesen schnell ein Ende setzen.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Stellungnahme von Beate Selders</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Feb 2010 16:18:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1321</guid>
		<description><![CDATA[Stellungnahme zur Anhörung im Innenauschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 22.02.2010; <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/handout_anhoerung_Selders.pdf">
Download Stellungnahme</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<h3>Stellungnahme zur Anhörung im Innenauschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 22.02.2010</h3>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/handout_anhoerung_Selders.pdf">Download Stellungnahme</a></p>

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