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	<title>residenzpflicht.info &#187; News</title>
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	<description>Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht</description>
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		<title>Innenministerium zieht Bilanz</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 21:18:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=2163</guid>
		<description><![CDATA[PM des MI BB vom 03.01.2012 auf Grundlage des Berichts »Lockerungen der räumlichen Beschränkung – Bilanz nach einem Jahr« und »Bilanz und Ausblick«.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><iframe width="540" height="304" src="http://www.youtube.com/embed/KXURwI-GHsk" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>

	<p>Das Brandenburger Innenministerium hat heute eine <a href="http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.275381.de">Zwischenbilanz</a> zu den im Juli 2010 eingeführten Änderungen der Residenzpflicht in der Region Berlin-Brandenburg gezogen. Die Landesregierung habe den Auftrag des Landtags vom Dezember 2010, »sich für die Abschaffung dieser räumlichen Beschränkung […] einzusetzen und, solange dies nicht erreicht ist, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit Berlin so großzügig wie möglich zu handhaben«, »vollständig erfüllt«. »Die neuen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt«, so der Brandenburger Innenminister Dietmar Woidke. </p>

	<p><span id="more-2163"></span></p>

	<p>Das gehe aus einer <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2012/01/Bilanz-nach-einem-Jahr.pdf">Umfrage</a> unter Behörden und Flüchtlingsberatungsstellen hervor, zu der auch der Flüchtingsrat Brandenburg einen <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/05/Evaluation_Aenderungen_Residenzpflicht.pdf">Beitrag</a> geliefert hatte. »Die Rückmeldungen sind eindeutig: Die von manchen befürchteten Probleme nach den Lockerungen, wie verstärktes Untertauchen, Zunahme von Straftaten, Verzögerung von Asylverfahren mangels Erreichbarkeit, sind nicht eingetreten. Polizei und Justiz, Brandenburger und Berliner Behörden sowie Sozial- und Jugendbehörden sehen keine oder kaum Probleme mit den neuen Regelungen.«</p>

	<p>Diese Worte mögen von jenen Landesregierungen erhört werden, die wie etwa Thüringen und Bayern immer noch an der menschenrechtswidrigen Einschränkung der Bewegungsfreiheit festhalten. Doch zum Feiern besteht auch in Berlin und Brandenburg wenig Anlass, solange eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen – jene mit einer Duldung, denen die Verletzung ihrer »Mitwirkungspflichten« vorgeworfen wird – von der Erweiterung der Bewegungsfreiheit ausgeschlossen bleibt. Hier will das Brandenburger Innenministerium, eine Forderung des Flüchtlingsrats aufgreifend, »die Argumente prüfen, mit Berlin über die Einzelheiten verhandeln und dann sehen, wo Veränderungen angezeigt und realisierbar sind«.</p>

	<p>Eine zweite Initiative hat das Innenministerium angekündigt. Nach dem seit Juli 2011 veränderten Asylverfahrensgesetz können beliebige Bundesländer miteinander Vereinbarungen schließen, um Flüchtlingen wechselseitig Reisefreiheit zu gewähren. »Wir werden klären, ob andere Bundesländer an entsprechenden Vereinbarungen interessiert sind«, so das Innenministerium in seinem <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2012/01/Bilanz-und-Ausblick.pdf">Ausblick</a>. </p>

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		<title>UNHCR fordert Aufhebung der Residenzpflicht</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 15:30:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[UNHCR kritisiert Beschränkung der Bewegungsfreiheit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/12/unhcr.png" align="right" alt="" /></p>

	<p>Seit 60 Jahre besteht die Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses Datum hat der <span class="caps">UNHCR</span> zum Anlass genommen, ein Papier mit dem Titel <a href="http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/07_presse/60_Jahre_GFK_-_Herausforderungen_fuer_die_deutsche_Fluechtlingspolitik.pdf">»Herausforderungen für die deutsche Flüchtlingspolitik«</a> herauszugeben. Darin werden eine Reihe schwerer Mängel der deutschen Asylpolitik kritisiert: das »übermäßig komplexe Asylverfahrensrecht«, die eingeschränkten Rechte von Minderjährigen und der fehlende Rechtsschutz bei Dublin-II-Verfahren. </p>

	<p>Auch die Residenzpflicht wird kritisiert: »Eine Beschränkung der Aufenthaltsgestattung auf den Bezirk der örtlichen Ausländerbehörde führt oftmals zu Problemen bei der Wahrnehmung der Rechte aus der EU-Aufnahmerichtlinie, etwa dem regelmäßigen Zugang zur Traumabehandlung, wenn eine solche nicht innerhalb des zugewiesenen Bereichs verfügbar ist. Auch erschwert es die räumliche Begrenzung den Schutzsuchenden, mit Verwandten oder Freunden außerhalb des Geltungsbereichs einer Aufenthaltsgestattung in Kontakt zu bleiben.« Der <span class="caps">UNHCR</span> fordert, »die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden großzügig und ohne Aufbau bürokratischer Hürden« aufzuheben.</p>]]></content:encoded>
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		<title>»invisible borders« in Marburg</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 19:39:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ausstellung vom 15.01.-15.02.2012 im Rathaus Marburg.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/12/Marburg.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p>Vom 15. Januar bis zum 15. Februar wird die Ausstellung <a href="http://www.invisibleborders.de/">»Residenzpflicht – invisible borders«</a> im Rathaus in Marburg gezeigt. Sie dokumentiert auf vielfältige Weise die Folgen der restriktiven Asylpolitik Deutschlands und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit.</p>

	<p>Die Ausstellung ist eine Collage aus Texten, Zitaten, Modellen sowie Video- und Fotoinstallationen. Dabei wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern die Thematik auch aus der Sicht von Künstler_innen beleuchtet. Vor allem kommen aber auch Flüchtlinge selbst zu Wort. Sie berichten nicht nur, was es bedeutet der deutschen Ausländerpolitik ausgesetzt zu sein, sondern zeigen darüber hinaus auf, wo im Alltag Widerstand geleistet wird.</p>

	<p><a href="http://nobordermr.de/">NoBorder Marburg</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>ITAP e.V. fordert bundesweite Abschaffung und Rückerstattung der 10 Euro Gebühr für Verlassenserlaubnis</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/itap-fordert-bundesweite-abschaffung-und-ruckerstattung-der-10-euro/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 19:27:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=2151</guid>
		<description><![CDATA[PM der Initiative Togo Action Plus zur Abschaffung der Gebühren für Verlassenserlaubnisse und Rückerstattung der Gebühren]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><strong>Pressemitteilung der Initiative Togo Action Plus e.V. vom 28.11.2011</strong></p>

	<p><strong>Die <a href="http://togoactionplus.wordpress.com/">Initiative Togo Action Plus e.V.</a>, macht auf das <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/OVG-LSA.pdf">Urteil des <span class="caps">OVG</span> Magdeburg</a> vom 26. Oktober 2011 aufmerksam und fordert die bundesweite Abschaffung der 10 Euro Gebühr für eine Verlassenserlaubnis sowie die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren.</strong></p>

	<p>Das <span class="caps">OVG</span> gab dem Kläger Komi E. recht und urteilte, dass für die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis keine rechtliche Grundlage besteht. Noch immer wird die Gebühr in vielen Ausländerbehörden von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten immer dann verlangt, wenn sie den ihnen zugeteilten Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen und sich dafür bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis einholen müssen.</p>

	<p><span id="more-2151"></span></p>

	<p>Die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Menschen, die hier in Deutschland Asyl beantragt haben bzw. geduldet sind. Vor dem Hintergrund der finanziell schwachen Lage der Menschen, die zumeist von Leistungen nach AsylbLG oder von Leistungen nach <span class="caps">SGB</span> II leben müssen, stellt die Erhebung einer solchen Gebühr einen verschärften Eingriff in die Grundrechte dar.</p>

	<p>Doch nicht nur in Sachsen-Anhalt werden Gebühren für eine Verlassenserlaubnis erhoben. Daher fordert <span class="caps">ITAP</span> e.V. alle Innenministerien in Deutschland dazu auf, zu überprüfen, in welchen Ausländerbehörden des Landes Gebühren für eine Verlassenserlaubnis erhoben werden, diese auf das Urteil des <span class="caps">OVG</span> Magdeburg hinzuweisen und anzuordnen ab sofort von der rechtswidrigen Gebühr abzulassen. Darüber hinaus fordert <span class="caps">ITAP</span> e.V. die Innenministerien dazu auf, dahingehend tätig zu werden, so dass die Ausländerbehörden zu Unrecht erhobene Gebühren an die Betroffenen rückerstatten.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Die Gebühren sind gekippt</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/die-gebuehren-sind-gekippt/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 22:15:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[OVG Mageburg 26.10.2010: Gebühr für Verlassenserlaubnisse als rechtswidrig erkannt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3><span class="caps">OVG</span> Magdeburg stoppt willkürlichen Wegezoll für Flüchtlinge</h3>

	<p>Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch entschieden, dass es keine Grundlage für die Erhebung einer Gebühr für sog. Verlassenserlaubnisse gibt. Asylbewerber/innen und Geduldete dürfen ihren Landkreis bzw. das Bundesland nicht ohne Erlaubnis verlassen. Für eine solche Verlassenserlaubnis haben einige Ausländerbehörden eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Mit der Entscheidung des <span class="caps">OVG</span> ist dieser Praxis nun ein Riegel vorgeschoben.</p>

	<p><span id="more-2131"></span> </p>

	<p>Bereits das Verwaltungsgericht Halle hatte im Februar 2010 die Gebühr für rechtswidrig erklärt. Das <span class="caps">OVG</span> hatte nun über die Berufung der Ausländerbehörde zu entscheiden. Die Rechtsgrundlage, auf die sich die Ausländerbehörde im Verfahren berief, besagt, dass für »sonstige Bescheinigungen auf Antrag« eine Gebühr von 10 Euro zu erheben ist. Dabei wurde konstruiert, dass die Ausländerbehörde die Verlassenserlaubnis erteilt und darüber eine »sonstige Bescheinigung« ausstellt. Die Ausländerbehörde selbst nahm ihre Argumentation jedoch im Verfahren nicht besonders ernst, da sie unter anderem vortrug, dass die Gebühr beispielsweise bei Arzt- und Anwaltsbesuchen nicht erhoben werde – nur bei reinen privaten Reisen werde die Gebühr erhoben. Die Rechtsgrundlage, auf welche sich die Ausländerbehörde stützte, sieht jedoch zwingend eine Gebühr vor. Die Ausländerbehörde wendet also diese Rechtsgrundlage nach eigenem Gutdünken von Fall zu Fall an. Ein solches Verwaltungsverhalten wird landläufig als willkürlich bezeichnet. </p>

	<p>Die Pflicht von Asylbewerber/innen und Geduldeten, sich ausschließlich in Ihrem Landkreis oder in ihrem Bundesland aufzuhalten (sog. Residenzpflicht) ist ein Konstrukt mit vielen Facetten. Die Folgen sind, dass beispielsweise ein Geduldeter in Halle nicht nach Leipzig reisen darf, während er ohne Probleme bis nach Stendal fahren dürfte; ein Geduldeter in Cottbus darf nach Neuruppin fahren, bräuchte aber für die Durchfahrt durch Berlin eine Verlassenserlaubnis. Weißhäutige Ausländer/innen sind von der Residenzpflicht so gut wie gar nicht betroffen, da die Polizeikontrollen sich gezielt auf afrikanische und asiatisch aussehende Personen konzentrieren. Viele Betroffene erhalten lediglich 40,90 Euro monatlich – in einigen Landkreisen erhalten sie gar kein Bargeld, so dass die 10 Euro Gebühr zu einem unerschwinglichen Luxus wird. Verlässt ein Ausländer den Landkreis oder das Bundesland jedoch ohne eine entsprechende Erlaubnis, macht er sich strafbar. Diese Beispiele sind nur ein Bruchteil der Konsequenzen der Residenzpflicht. Ein Baustein davon, die 10 Euro Gebühr, ist mit der Entscheidung des <span class="caps">OVG</span> Magdeburg nun gefallen. <em>»Es bleibt zu hoffen, dass dieser leidige Streit um die Gebühr nun bundesweit abgeschlossen ist und die betroffenen Ausländer ihre bereits gezahlten Gebühren von den Ausländerbehörden zurückverlangen«</em>, so Rechtsanwalt Volker Gerloff, der den Kläger vor dem <span class="caps">OVG</span> Magdeburg vertrat.</p>

	<p>Quelle: <a href="http://ilmr.de/2011/pressemitteilung-zum-ausgang-des-residenzpflichtverfahren-von-komi-e">Internationale Liga für Menschenrechte</a></p>

	<p><a href="http://togoactionplus.wordpress.com/2011/10/28/komi-e-gewinnt-prozess-gegen-10-e-gebuhr/">Pressemitteilung von Komi Edzro</a></p>

	<p><strong>»Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Magdeburgs hat bundesweit Geltung. Nun ist es an der Politik dafür zu sorgen, dass dieser Rechtsentscheid in die Praxis der Ausländerbehörden in ganz Deutschland eingeht. Komi Edzro fordert die Innenministerien dazu auf, entsprechende Weisungen zu erlassen, dass die Ausländerbehörden die entsprechenden Gebührenentscheide überprüfen, diese zurück nehmen und im Ergebnis die jeweils 10 € an die Betroffenen zurückzahlen.«</strong></p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/OVG-LSA.pdf">Download des Urteils</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Nun auch MV</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Oct 2011 21:51:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Entwurf der Koalitionsvereinbarungen MV vom 18.10.2011: Erweiterung der Bewegungsfreiheit auf das ganze Land.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/10/MV.png" align="right" alt="" /></p>

	<p><strong><span class="caps">SPD</span> und <span class="caps">CDU</span> haben in Mecklenburg-Vorpommern im <a href="http://spd-fraktion-mv.de/index.php/component/option,com_jotloader/Itemid,54/cid,147_e7fabed50f9e80cbc98e54dca1e788fb/section,files/task,download/">Entwurf des Koalitionsvertrags</a> die Aufhebung der Residenzpflicht im Bundesland vereinbart. Versteckt im Punkt 371 unter der Rubrik »Sport« findet sich der Satz: »Die Einschränkung der Freizügigkeit für Asylsuchende auf die Grenzen der kommunalen Körperschaften soll aufgehoben werden. Damit gilt die Freizügigkeit für das ganze Land.« Noch im Juni plante die damalige Regierung nur eine Erweiterung der Bewegungsfreiheit von dreizeit vier auf drei Zonen.</strong></p>

	<p>Damit schließt sich MV den norddeutschen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an, die den Aufenthaltsbereich bereits auf das ganze Bundesland erweitert haben. Der Änderungsprozess sollte jedoch hier nicht halt machen. Nach der im Juli diesen Jahres geänderten <a href="http://www.residenzpflicht.info/news/zwangseheopfperschutzgesetz-in-kraft-getreten/">Erweiterungsklausel</a> des Asylverfahrensgesetzes wären nunmehr länderübergreifende Vereinbarungen möglich und geboten, mit denen die Aufenthaltsbereiche mehrerer Bundesländer zusammengelegt werden. Zu hoffen ist, dass Hamburg und Bremen hier den Anfang machen. Die Fraktion der Linken in beiden Stadtstaaten plant derzeit entsprechende Anträge. Wohl unbeabsichtigte Schützenhilfe leistet hierzu das <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/Residenzpflichtverordnung_Niedersachsen.pdf">niedersächsische Innenministerium</a>, dass feststellte, dass die bisher gültige Bedingung einer Erweiterung – »örtlichen Verhältnissen« solle Rechnung getragen werden – mit der Gesetzesänderung irrelevant geworden ist. Allein der politische Wille ist nunmehr für länderübergreifende Vereinbarungen ausschlaggebend, nicht mehr örtliche Verhältnisse. Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Nichts Neues aus dem Bundestag</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/nichts-neues-aus-dem-bundestag/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 22:04:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[21.09.2011 im Bundestag über SPD-Antrag zur weitgehenden Abschaffung der Residenzpflicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/wolff.jpg" align="right" title="Hartfrid Wolff" alt="Hartfrid Wolff" /></p>

	<h3>Originell: ›Residenzpflicht‹ verhindert »Parallelgesellschaften«</h3>

	<p><strong>Am 21. September debattierte der <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17126.pdf">Bundestag</a> über einen <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/059/1705912.pdf">Antrag der <span class="caps">SPD</span>-Fraktion</a> zur weitgehenden Abschaffung der ›Residenzpflicht‹. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke unterstützten den Antrag, trotz Bedenken der Linken gegen das im <span class="caps">SPD</span>-Antrag festgeschriebene System der zwangsweisen Verteilung von Asylsuchenden.</strong></p>

	<p>Genauer gesagt fand eine Debatte nicht statt, nur eine Geisterdebatte von »zu Protokoll gegebenen Reden«. Und die enthielten nicht viel Überraschendes. Der <span class="caps">CSU</span>-Abgeordnete Michael Frieser, immerhin Vorsitzender der »Projektgruppe Integration« seiner Fraktion, befürchtet im Falle einer Aufhebung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung, dass sich Flüchtlinge »schneller fest einrichten«, sprich: schneller integrieren und damit schwerer abgeschoben werden könnten. Sein <span class="caps">CDU</span>-Kollege Helmut Brandt aus Aachen hat seinerseits Sorge, dass es im Falle der Abschaffung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung zu einem »Ortswechsel« der Betroffenen käme, mithin zu einem »erheblichen zeitlichen und personellen Mehraufwand bei der Überwachung und Durchsetzung der Ausreisepflicht«. </p>

	<p><span id="more-2094"></span></p>

	<p>Beide sitzen einem Missverständnis auf: Mit der umgangssprachlich als »Residenzpflicht« bezeichneten räumlichen Aufenthaltsbeschränkung ist nicht die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einem bestimmten Landkreis gemeint, sondern ein Verbot, diesen Landkreis ohne Erlaubnis zu verlassen, somit eine totale Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Obwohl der <span class="caps">SPD</span>-Antrag die Verpflichtung zur Wohnsitznahme noch einmal nachdrücklich betonte – dem Ulla Jelpke von der Linken widersprach – vermengten die <span class="caps">CDU</span>/CSU-Vertreter die beiden unterschiedlichen Restriktionen. Was den Stellenwert des Themas Flüchtlinge bei <span class="caps">CDU</span> und <span class="caps">CSU</span> anzeigen dürfte.</p>

	<p>Den Vogel jedoch schoss der schwäbische Freidemokrat Hartfrid Wolff ab. Der bislang üblichen Rechtfertigung für die räumliche Aufenthaltsbeschränkung – Asylsuchende und Geduldete sollten für die Behörden jederzeit erreichbar und greifbar sein – fügte er eine neue, durchaus originelle Begründung hinzu. Ihn scheint ein Satz im <span class="caps">SPD</span>-Antrag besonders provoziert zu haben: Die räumliche Aufenthaltsbeschränkung führe »für die Betroffenen zu einer starken Einschränkung der Bewegungsfreiheit und zu unerwünschter sozialer Isolation.« Selbst der <span class="caps">CSU</span>-Vertreter hatte eingeräumt, dass die Unterbringung im »ländlichen Raum« eine »gewisse Härte« darstelle. Wolff hält das für »absurd«: »Die Residenzpflicht hilft mit, dass die Betroffenen sich nicht in wenigen Ballungsräumen ballen und ethnisch homogene Milieus bilden können. Nicht zuletzt der Bildung von Parallelgesellschaften kann so entgegengesteuert werden.« Wir erfahren: Die ›Residenzpflicht‹ fördert die Integration.</p>

	<p>Dem <span class="caps">SPD</span>-Antrag wird es wie allen Anträgen der Opposition ergehen. Sie werden in die Ausschüsse verschoben, abgearbeitet und abgelehnt. Es ist dennoch bemerkenswert, dass sich die <span class="caps">SPD</span>, die die ›Residenzpflicht‹ 1982 eingeführt hatte, sich auf ihre Abschaffung festgelegt hat. Allerdings unter Beibehaltung des Systems der Zwangsverteilung und bestimmter Ausschlussklauseln, etwa gegen sogenannte »Mitwirkungsverletzer«. Hinter diese Position wird die <span class="caps">SPD</span> nach einer Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht mehr zurückgehen können.</p>]]></content:encoded>
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		<title>An Holger Stahlknecht</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/an-holger-stahlknecht/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 20:27:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=2098</guid>
		<description><![CDATA[	

	Offener Brief der Initiative Togo Action Plus e.V. an den Innenminister Sachsen-Anhalts &#8211; Holger Stahlknecht 

	Residenzpflicht abschaffen!

	Sehr geehrter Herr Stahlknecht, 

	am 25. Mai 2011 forderten wir Sie auf, sich als Innenminister Sachsen-Anhalts für eine Abschaffung der Residenzpflicht, für eine Abschaffung der 10 €-Gebühr und eine Abschaffung der gezielten Polizeikontrollen (racial profiling) einzusetzen. Am 27. Juni [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/Stahlknecht.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Offener Brief der Initiative Togo Action Plus e.V. an den Innenminister Sachsen-Anhalts &#8211; Holger Stahlknecht </h3>

	<h3>Residenzpflicht abschaffen!</h3>

	<p>Sehr geehrter Herr Stahlknecht, </p>

	<p>am 25. Mai 2011 forderten wir Sie auf, sich als Innenminister Sachsen-Anhalts für eine Abschaffung der Residenzpflicht, für eine Abschaffung der 10 €-Gebühr und eine Abschaffung der gezielten Polizeikontrollen (racial profiling) einzusetzen. Am 27. Juni teilten Sie uns mit, dass Sie die Residenzpflicht gutheißen und darüber hinaus auch an der Praxis der Lagerunterbringung kein Veränderungsbedarf sehen.</p>

	<p>Mit Bedauern müssen wir, Mitglieder der Initiative Togo Action Plus e.V., feststellen, wie wenig politischer Willen in Ihren Worten steckt, um etwas an der menschenunwürdigen Situation zu verändern, mit der Menschen, die sich auf der Flucht befinden, hier in Deutschland konfrontiert werden. Vielmehr spricht aus Ihren Worten eine aktive Abwehrhaltung, die sich gegen Asylbewerber_innen und Geduldete wendet.</p>

	<p><span id="more-2098"></span></p>

	<h3>1. Residenzpflicht abschaffen!</h3>

	<p>Die Residenzpflicht wurde 1982 in Deutschland eingeführt, mit der Begründung, eine Abschreckungswirkung auf Menschen auf der Flucht ausüben zu wollen. Das Ziel der Abschreckung ist auch heute noch Prämisse der bundesdeutschen Asylpolitik, welche Menschen, die nicht als Weiße, sogenannte »Deutsche« eingestuft werden, also Schwarze und People of Color, sowohl an den EU-Außengrenzen aktiv abschottet, als auch innerhalb Deutschlands.</p>

	<p>Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, die ständige Kontrolle und Überwachung durch den Polizeistaat, die Schikane durch eine oft jahrzehntelange Unterbringung in Lagern, das Verbot arbeiten zu können und somit für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, die Verhinderung, Studien- und Berufsmöglichkeiten wahrnehmen zu können, indem mithilfe der Residenzpflicht ein Reiseverbot ausgesprochen wird, durch welches eine Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses unmöglich gemacht wird, sind alles Beispiel der Abschreckungspolitik Deutschlands. Nehmen Geflüchtete das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit dennoch wahr und überschreiten sie die Grenzen, die ihnen die Residenzpflicht auferlegt, werden sie kriminalisiert und für ihr menschliches Handeln sogar strafbar gemacht. Genau genommen werden sie dafür bestraft, Mensch zu sein.</p>

	<p>Darüber hinaus schottet die Praxis der Residenzpflicht Asylbewerber_innen und Geduldete nicht nur in die Lager fernab von Stadtzentren ab, sondern auch aus dem Geist der angepriesenen bundesdeutschen Demokratie, im Sinne von: »Aus den Augen, aus dem Sinn«. Nur zu Wahlkampfzeiten scheint Asylpolitik ein von den Parteien beliebtes Thema zu sein, um mit der jeweils veräußerten Meinung die jeweiligen Wähler_innengruppen für sich zu gewinnen. Welche Wähler_innengruppen Sie im Falle eines anstehenden Wahlkampfes mit einer Einstellung, die sich für die Abschottung von Geflüchteten ausspricht, für sich gewinnen würden, ist recht eindeutig.</p>

	<p>Herr Stahlknecht, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Leider können wir aus Ihrem Antwortschreiben keinen Willen erkennen, etwas für eine Verbesserung der Lebensumstände von Geflüchteten bewirken zu wollen. In Ihrem Antwortschreiben vom 27. Juni 2011 schreiben Sie, dass es sich bei den räumlichen Beschränkungen für Asylbewerber_ innen und Geduldeten um »Bundesrecht [handele], zu dessen Umsetzung die Bundesländer verpflichtet sind«.</p>

	<p>Würden Sie Ihr Amt in vollem Umfang wahrnehmen, so fühlten Sie sich dazu verpflichtet, sich als Innenminister den Belangen aller im Bundesland Sachsen-Anhalt lebenden Menschen anzunehmen und deren Schutz zu gewährleisten. Die Residenzpflicht führt u.a. dazu, dass Geflüchtete von der Mehrheitsgesellschaft als Andere und Kriminelle wahrgenommen werden. Ständige Polizeikontrollen und Repressionsmaßnahmen kriminalisieren Menschen, die sich in Not befinden und der Unterstützung bedürfen, um schnellstmöglich ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie aber verteidigen das Gesetz der Residenzpflicht und argumentieren mit den gängigen Psalmen, dass durch die Residenzpflicht 1. ein solidarischer Lastenausgleich unter den Bundesländern, 2. die Gewährleistung einer kurzfristigen Erreichbarkeit der Asylbewerber, um das Asylverfahren zu beschleunigen sowie 3. die zeitnahe Durchsetzung einer Ausreisepflicht gewährleistet werden kann.</p>

	<p>Allein schon die Wortwahl, die die Gesetzgebung hier eingerichtet hat und die durch Sie wiederholt wird, beschreibt die Einstellung der bundesdeutschen Republik zu Menschen auf der Flucht. Sie werden als Last wahrgenommen und nicht als Menschen und als Menschen in Not. Warum ein »solidarischer Lastenausgleich« durch eine Aufhebung der Residenzpflicht nicht mehr möglich sein sollte, liegt allein an der Unmöglichkeit der Politiker_innen – auf Bundes- und Länderebene, sich die Zeit für neue Modelle der Finanzierung von innerdeutscher Asyl- und Flüchtlingspolitik zu nehmen. Auch ist unklar, warum eine Beschränkung auf einen Landkreis oder ein Bundesland ein Asylverfahren beschleunigen soll. Die Realität ist, dass über 50% der Asylbewerber_innen mehr als 6 Jahre warten müssen, bevor über ihren Asylantrag entschieden wird. Wie also können Sie aufgrund der realen Fakten Ihre Begründung, die Residenzpflicht sei relevant, noch aufrecht halten?</p>

	<p>Eine Abschaffung der Residenzpflicht hingegen wäre aufgrund des sinkenden Verwaltungsaufwands und der sinkenden Polizeikontrollen – und damit die Kosteneinsparung auch durch Personalabbau – sogar ein erheblicher Sparfaktor für die Bundesländer!</p>

	<p>Des Weiteren argumentieren Sie damit, »dass die Regelungen zur Residenzpflicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie dem Grundgesetz vereinbar sind.« Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die im November 2007 beschlossene Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (<span class="caps">EGMR</span>) mehrfach als Zirkelschluss kritisiert wurde, u.a. auch von Marei Pelzer, Juristin und rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl.</p>

	<p>Der <span class="caps">EGMR</span> sagt, dass das Recht auf Freizügigkeit nicht im gesamten Staatsgebiet gelte, sondern nur innerhalb des Radius, in dem der Aufenthalt erlaubt wurde. Damit überprüft der <span class="caps">EGMR</span> hier nicht die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen durch die Residenzpflicht selbst, sondern schreibt dem Staat eine willkürliche Definitionsmacht des Radius zu, in dem sich Geflüchtete bewegen dürfen. Dieses mehr als fragliche Urteil sollten Sie als Person in Ihrem Amt nicht einfach hinnehmen, sondern kritisch hinterfragen.</p>

	<p>Im Grundgesetz, mithilfe dessen Sie, Herr Stahlknecht, auch argumentieren, heißt es explizit exkludierend: »Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.« Die Europäische Menschenrechtskonvention (<span class="caps">EMRK</span>) geht hier einen Schritt weiter und benennt: »Jedermann, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.« Sie sollten sich die Frage stellen, ob Deutschland sich einen solchen Sonderweg auf lange Dauer leisten kann.</p>

	<p>Ihre Aussage, diese Entscheidung u.a. des <span class="caps">EGMR</span> nicht in Zweifel ziehen zu wollen, ist somit gleichzusetzen mit Ihrer Zustimmung einer aktiven Abschottungspolitik Deutschlands nach Außen und Innen. Damit einhergehend unterstützen Sie rassistische Praxen und neokoloniale Apartheidssysteme, wie die Residenzpflicht eine ist. Der Begriff »Rassismus« gilt in Deutschland zwar als Tabu für die eigene Politik, dennoch und gerade deshalb ist es wichtig, auch die Debatten im akademischen Kontext wahrzunehmen, die die aktuelle, rassistische Ausgrenzungspolitik ganz selbstverständlich als rassistisch bezeichnen.</p>

	<p>Wir möchten Sie an Ihre Pflichten als Innenminister erinnern und Sie bitten, sich nicht auf rassistischen Regeln auszuruhen, sondern die Realität zu betrachten und sich für bessere Lebensumstände von Geflüchteten einzusetzen. Sie als Innenminister haben dazu die Möglichkeit, dass die Residenzpflicht in vollem Umfang abgeschafft wird. Die seit dem 15. April 2011 gültige »Lockerung« der Residenzpflicht in Sachsen-Anhalt wird in der Praxis unzureichend umgesetzt. Zum Beispiel schließt das Gesetz Menschen aus, die im Erstauffanglager Halberstadt leben müssen. Auch schließt das Gesetz Menschen aus, die laut Ausländerbehörde nicht an der Beschaffung von Pässen und Ausweisdokumenten »mitwirken« würden. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Unmöglichkeit der Passbeschaffung nicht an den Menschen auf der Flucht liegt, sondern an den Behörden in Deutschland und aus den jeweiligen Herkunftsländern.</p>

	<p>Die Ausländerbehörden aber ignorieren dieses Faktum und beschuldigen <del>– einer Studie des Flüchtlingsrates Brandenburgs zufolge –</del> bis zu 20% der Asylbewerber_innen einer »Nicht-Mitwirkung«. Folge ist, dass auf diese Menschen somit die »Lockerung« der Residenzpflicht eben nicht zutrifft, sondern ihnen jede Bewegungsfreiheit entzogen wird.</p>

	<p>Darüber hinaus kommt es nach Aussagen von Geflüchteten noch immer vor, dass von der Polizei explizit nach einer Verlassenserlaubnis gefragt wird, auch wenn sich Geflüchtete innerhalb der Landesgrenzen Sachsen-Anhalts bewegen. Dieses Verhalten vonseiten der Polizei ist grob rechtswidrig. Von Fahrten in andere Bundesländer ganz zu schweigen. Hier greift das rassistische Gesetz der Residenzpflicht noch immer in vollem Umfang. Damit ist das Gesetz vom 31. März 2011 nicht das, was Sie vorgeben, dass nämlich ein »vorübergehender erlaubnisfreier Aufenthalt [für Asylbewerber und Geduldete] (…) nunmehr im gesamten Land möglich« sei.</p>

	<h3>2. Eigene Wohnung statt Lager!</h3>

	<p>Wie weiter oben aufgeführt, kann das Land durch die generelle Abschaffung der Residenzpflicht erhebliche Verwaltungs- und Personalkosten einsparen. Kosten einsparend ist im Übrigen auch die Unterbringung von Geflüchteten in eigenen Wohnungen, da eine Unterbringung in den landeseigenen Aufnahmelagern etwa das Dreifache dessen kostet, was den Kommunen bei dezentraler Unterbringung erstattet wird (vgl. Die Unterbringungspolitik der Bundesländer. In: Sonderheft der Flüchtlingsräte 2011: Ausgelagert. Zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland. Seesen. S.16). Es wäre angemessen, wenn Sie selbst eine aktuelle Kostenbilanz der Lagerunterbringung im Vergleich zu einer Unterbringung in eigenen Wohnungen transparent darstellen könnten. Die Landesregierung hält sich hierüber bedeckt.</p>

	<p>Wesentlich wichtiger aber als die Einsparung von Kosten sehen wir die Abschaffung der Lager und ein Anrecht auf eigene Wohnungen aus dem Grunde für unumgänglich an, da ein Leben in Lagern eher einer Zwangsinternierung in Gefängnissen als einem Leben als Mensch gleicht, der aufgrund politischer oder geschlechterspezifischer Verfolgung um Asyl bittet. In den Lagern herrscht keine Privatsphäre, teilweise sind nicht einmal geschlechtergerechte Sanitärräume vorhanden, geschweige denn von verschließbaren Toiletten. Der Wohnraum pro Lagerbewohner_in liegt in der Regel bei 4,5 qm. Einem deutschen Schäferhund stehen laut Tierschutz-Hundeverordnung mindestens 8 qm zu. Psychologische oder medizinische Unterversorgung sind gang und gäbe. Die Liste an menschenverachtenden Zuständen in den Lagern kann endlos fortgesetzt werden. Darüber hinaus hat das isolierte Leben in Lagern die soziale Isolation zur Folge. Dies widerspricht dem Recht auf ein würdevolles Leben und dem Recht auf soziokulturelle Teilhabe.</p>

	<p>Wie Sie selbst betonen, haben im Kontext der Frage um die Unterbringung von Geflüchteten die zuständigen Behörden jene Handlungsspielräume in der Hand, die ihnen durch die Gesetzgebung zugeteilt wird. Fakt ist, dass Sachsen-Anhalt mit zu den Bundesländern gehört, in denen die Lagerunterbringung neben z.B. Bayern, Brandenburg, Sachsen, Saarland und Thüringen am stärksten praktiziert wird. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 16! sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte inklusive des Erstaufnahmelagers in Halberstadt. Fakt ist aber auch, dass nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) eine Unterbringung in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften nicht zwingend ist. Ihre Aufgabe ist es nun, die politischen Grundlagen auf Landesebene so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden des Landes eine grundsätzliche Unterbringung in eigenen Wohnungen in den Stadtzentren umsetzen wollen und dies auch können. Das Recht auf einen Lebensraum in einer eigenen Wohnung sollte nicht nur der Sonderfall für Familien, sondern der Regelfall für alle Asylbewerber_ innen und Geduldete sein (vgl. Sonderheft der Flüchtlingsräte 2011, S. 18f.).</p>

	<p>Darüber hinaus evoziert die Abschottung von Geflüchteten in Lagern, fernab städtischer Zentren, und/oder aber in maroden Randbezirken von Städten bei der ansässigen Bevölkerung oftmals ein Gefühl der Ablehnung. Da Geflüchtete sich nicht in das Stadtbild als selbstverständlich zu akzeptierende und mitwirkende Mitmenschen inkludieren dürfen, wird Gewalt gegen Geflüchtete hervorgerufen und legitimiert. Nicht zuletzt drückt sich dies durch rechtsmotivierte Übergriffe auf besonders abgelegenen Lagern wie Harbke, Möhlau und Halberstadt aus. Die Lagerinsassen müssen hier tagtäglich erneute Angriffe fürchten. Wie bereits unter 1. erwähnt, ist es Ihre Aufgabe als Innenminister, sich für den Schutz der Menschen in Sachsen-Anhalt einzusetzen. Dazu zählt auch, dass die Ursachen von Gewalt gegen Geflüchtete analysiert und diese abgeschafft werden. Eine Unterbringung in Wohnungen würde die Wahrnehmungen von Menschen auf der Flucht vonseiten der Mehrheitsgesellschaft positiv beeinflussen.</p>

	<h3>3. Ein Ende der 10€-Gebühr!</h3>

	<p>Ihr Desinteresse an asylpolitischen Themen setzt sich auch in Ihrer Antwort zum Thema 10 €-Gebühr fort. Hier argumentieren Sie damit, auf die Entscheidung des Gerichtes im Berufungsverfahren am 26. Oktober 2011 im Justizzentrum Magdeburg abwarten zu wollen, anstatt in der Gesetzesgebung ein Verbot der Erhebung von Gebühren vonseiten der Ausländerbehörde zu verankern. Die Veranlassung dessen steht in Ihrer Ermächtnis, nur scheint auch hierfür kein Wille vorhanden.</p>

	<p>Seit 1993 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz nicht erhöht und liegt mittlerweile zu 36% unter dem Existenzminimum, wie es durch das <span class="caps">SBG</span> II definiert wird. Wir möchten Sie fragen, wie sich Menschen mit einem durchschnittlichen Finanzrahmen von ca. 180 € im Monat mehrmals eine Verlassenserlaubnis pro Monat leisten sollen? Manche Geflüchtete haben sogar nur 40 € Bargeld pro Monat zur Verfügung. Wie kann ein regelmäßiger Arztbesuch, eine Teilhabe an einem Sprachkurs oder Verein gesichert werden, wenn von vornherein eine solche Gebührenerhebung jede letzte Möglichkeit der Mobilität zu Nichte macht?</p>

	<h3>4. Resumée </h3>

	<p>Wie in 1. und 2. dargestellt, sind die Abschaffung der Residenzpflicht als auch die Unterbringung in Lagern unumgängliche Notwendigkeiten, damit Asylbewerber_innen und Geduldete sich ein menschenwürdiges Leben selbstbestimmt gestalten können. Darüber hinaus haben wir Ihnen aufgezeigt, dass die Länder dadurch sogar Kosten einsparen könnten. Dieses eingesparte Geld können Länder und Kommunen in von Geflüchteten selbst organisierte Vereine, Sportvereine, Deutschunterricht und Bildungsstätten investieren, damit die Menschen selbstbestimmt ihr Leben in der bundesdeutschen Republik antreten können, eine Ausbildung machen bzw. eine Arbeitsstelle antreten können und nicht, wie momentan gängige Praxis, jahrelang auf das Abstellgleis abgeschoben werden.</p>

	<p>Ihre Worte, Herr Stahlknecht, aber äußern eine Politik, die Menschen, die sich auf der Flucht befinden, in Deutschland nicht willkommen heißt.</p>

	<p>Gerne möchten wir Ihre weiter oben zitierten Worte im Kontext der realen Auswirkungen der Residenzpflicht auf Asylbewerber_innen und Geduldete übersetzen: Die Residenzpflicht ist für Sie von hoher Relevanz, um Menschen kontrollieren und schneller abschieben zu können.</p>

	<p>Insofern Asylpolitik und Lagerunterbringung in Deutschland Ländersache ist, ist es Ihre Aufgabe, Herr Stahlknecht, sich der Sachlage und den Menschen anzunehmen, Ihre Augen zu öffnen und die rassistische Ausgrenzungspraxis, die Ihr Bundesland unterstützt, zu beenden und ein Besseres zu tun. Sollten Sie dazu außerstande sein, so sehen wir Ihre Position als Innenminister durch Sie falsch besetzt.</p>

	<ol>
		<li>Residenzpflicht in der <span class="caps">BRD</span> abschaffen! Das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit muss Praxis werden!</li>
		<li>Die Praxis der kapitalistischen Ausbeutung von Geflüchteten in deren Herkunftsländern und in Deutschland muss ein Ende haben: Ein Ende der 10 € Gebühr!</li>
		<li>Ein Ende den gezielten Polizeikontrollen im Sinne des racial profiling!</li>
		<li>Eigene Wohnungen statt Lager!</li>
	</ol>

	<p>Mit Veränderung erwartenden Grüßen </p>

	<p><a href="http://togoactionplus.wordpress.com/">Initiative Togo Action Plus e.V.</a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>›invisible borders‹ in Bochum</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/invisible-borders-in-bochum/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 20:03:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ausstellung vom 20.9.-2.10.11 in Bochum]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/rotunde.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p>Die Wanderausstellung <a href="http://www.invisibleborders.de">›Residenzpflicht – invisible borders‹</a> wird vom 20. September bis zum 2. Oktober in Bochum zu sehen sein.</p>

	<blockquote>
		<p>Ort: Rotunde<br />
Räume 4 &amp; 5<br />
Konrad-Adenauer-Platz 3<br />
44787 Bochum<br />
<a href="http://maps.google.com/maps/ms?ie=UTF8&amp;hl=de&amp;msa=0&amp;msid=110236571500532362543.000490519c48111bcf41f&amp;ll=51.474841%2C7.215153&amp;spn=0.003355%2C0.006748&amp;t=h&amp;z=17">Karte</a></p>
	</blockquote>

	<p>Die Ausstellung ist täglich ab 17 Uhr geöffnet. Die veranstaltende Gruppe <a href="http://www.ruhrort2010.de/tup.html">Theorie und Praxis</a> hat ein umfangreiches <a href="http://invisibleborders.wordpress.com/programm/">Begleitprogramm</a> zusammengestellt.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Reisen in ganz Niedersachsen</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 20:05:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Kabinettsbeschluss Niedersachsen 13.09.2011: Ankündigung Rechtsverordnung Erweiterung Aufenthaltsbereich]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/Landkreise_Niedersachsen.png" align="right" alt="" /></p>

	<p>Die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Niedersachsen hat am 13. September beschlossen, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden mit einer <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/Residenzpflichtverordnung_Niedersachsen.pdf">Rechtsverordnung</a> auf das gesamte Bundesland zu erweitern. Asylsuchende werden damit Geduldeten gleichgestellt, deren Bewegungsradius schon qua Gesetz auf das Bundesland beschränkt ist. Ein Termin für das Inkrafttreten der Verordnung wurde nicht genannt. Der <a href="http://www.nds-fluerat.org/6914/aktuelles/asylsuchende-duerfen-sich-zukuenftig-ohne-erlaubnis-in-niedersachsen-aufhalten/">Flüchtlingsrat Niedersachsen</a> fordert nun länderübergreifende Regelungen, insbesondere mit den Stadtstaaten Bremen und Hamburg.</p>

	<p><a href="http://www.taz.de/Residenzpflicht-fuer-Asylbewerber/!78066/">Beitrag der taz vom 13.09.2011</a></p>]]></content:encoded>
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