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	<title>residenzpflicht.info &#187; Prozesse</title>
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		<title>Die Gebühren sind gekippt</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 22:15:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[OVG Mageburg 26.10.2010: Gebühr für Verlassenserlaubnisse als rechtswidrig erkannt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3><span class="caps">OVG</span> Magdeburg stoppt willkürlichen Wegezoll für Flüchtlinge</h3>

	<p>Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch entschieden, dass es keine Grundlage für die Erhebung einer Gebühr für sog. Verlassenserlaubnisse gibt. Asylbewerber/innen und Geduldete dürfen ihren Landkreis bzw. das Bundesland nicht ohne Erlaubnis verlassen. Für eine solche Verlassenserlaubnis haben einige Ausländerbehörden eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Mit der Entscheidung des <span class="caps">OVG</span> ist dieser Praxis nun ein Riegel vorgeschoben.</p>

	<p><span id="more-2131"></span> </p>

	<p>Bereits das Verwaltungsgericht Halle hatte im Februar 2010 die Gebühr für rechtswidrig erklärt. Das <span class="caps">OVG</span> hatte nun über die Berufung der Ausländerbehörde zu entscheiden. Die Rechtsgrundlage, auf die sich die Ausländerbehörde im Verfahren berief, besagt, dass für »sonstige Bescheinigungen auf Antrag« eine Gebühr von 10 Euro zu erheben ist. Dabei wurde konstruiert, dass die Ausländerbehörde die Verlassenserlaubnis erteilt und darüber eine »sonstige Bescheinigung« ausstellt. Die Ausländerbehörde selbst nahm ihre Argumentation jedoch im Verfahren nicht besonders ernst, da sie unter anderem vortrug, dass die Gebühr beispielsweise bei Arzt- und Anwaltsbesuchen nicht erhoben werde – nur bei reinen privaten Reisen werde die Gebühr erhoben. Die Rechtsgrundlage, auf welche sich die Ausländerbehörde stützte, sieht jedoch zwingend eine Gebühr vor. Die Ausländerbehörde wendet also diese Rechtsgrundlage nach eigenem Gutdünken von Fall zu Fall an. Ein solches Verwaltungsverhalten wird landläufig als willkürlich bezeichnet. </p>

	<p>Die Pflicht von Asylbewerber/innen und Geduldeten, sich ausschließlich in Ihrem Landkreis oder in ihrem Bundesland aufzuhalten (sog. Residenzpflicht) ist ein Konstrukt mit vielen Facetten. Die Folgen sind, dass beispielsweise ein Geduldeter in Halle nicht nach Leipzig reisen darf, während er ohne Probleme bis nach Stendal fahren dürfte; ein Geduldeter in Cottbus darf nach Neuruppin fahren, bräuchte aber für die Durchfahrt durch Berlin eine Verlassenserlaubnis. Weißhäutige Ausländer/innen sind von der Residenzpflicht so gut wie gar nicht betroffen, da die Polizeikontrollen sich gezielt auf afrikanische und asiatisch aussehende Personen konzentrieren. Viele Betroffene erhalten lediglich 40,90 Euro monatlich – in einigen Landkreisen erhalten sie gar kein Bargeld, so dass die 10 Euro Gebühr zu einem unerschwinglichen Luxus wird. Verlässt ein Ausländer den Landkreis oder das Bundesland jedoch ohne eine entsprechende Erlaubnis, macht er sich strafbar. Diese Beispiele sind nur ein Bruchteil der Konsequenzen der Residenzpflicht. Ein Baustein davon, die 10 Euro Gebühr, ist mit der Entscheidung des <span class="caps">OVG</span> Magdeburg nun gefallen. <em>»Es bleibt zu hoffen, dass dieser leidige Streit um die Gebühr nun bundesweit abgeschlossen ist und die betroffenen Ausländer ihre bereits gezahlten Gebühren von den Ausländerbehörden zurückverlangen«</em>, so Rechtsanwalt Volker Gerloff, der den Kläger vor dem <span class="caps">OVG</span> Magdeburg vertrat.</p>

	<p>Quelle: <a href="http://ilmr.de/2011/pressemitteilung-zum-ausgang-des-residenzpflichtverfahren-von-komi-e">Internationale Liga für Menschenrechte</a></p>

	<p><a href="http://togoactionplus.wordpress.com/2011/10/28/komi-e-gewinnt-prozess-gegen-10-e-gebuhr/">Pressemitteilung von Komi Edzro</a></p>

	<p><strong>»Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Magdeburgs hat bundesweit Geltung. Nun ist es an der Politik dafür zu sorgen, dass dieser Rechtsentscheid in die Praxis der Ausländerbehörden in ganz Deutschland eingeht. Komi Edzro fordert die Innenministerien dazu auf, entsprechende Weisungen zu erlassen, dass die Ausländerbehörden die entsprechenden Gebührenentscheide überprüfen, diese zurück nehmen und im Ergebnis die jeweils 10 € an die Betroffenen zurückzahlen.«</strong></p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/OVG-LSA.pdf">Download des Urteils</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Gebühren für »Urlaubsscheine« vor dem OVG Magdeburg</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/aktionen/gebuhren-fur-%c2%bburlaubsscheine%c2%ab-vor-dem-ovg-magdeburg/</link>
		<comments>http://www.residenzpflicht.info/aktionen/gebuhren-fur-%c2%bburlaubsscheine%c2%ab-vor-dem-ovg-magdeburg/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 21:47:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktionen bundesweit]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg am 26.10.2011 gegen Gebühren für Verlassenserlaubnisse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/Komi_Alex.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Gerichtsverhandlung und Demonstration gegen 10 € Gebühr für Verlassenserlaubnis</h3>

	<h3>Mittwoch, den 26. Oktober 2011 | ab 11 Uhr
Justizzentrum Magdeburg | Breiter Weg 203-206 | Saal 22</h3>

	<blockquote>
		<p>11:00 Uhr Gerichtsverhandlung<br />
13:00 Uhr Pressekonferenz<br />
14:30 Uhr Demo</p>
	</blockquote>

	<p>Seit 2007 klagt Komi E. gegen die 10 € <a href="http://www.residenzpflicht.info/rechtshilfe/gebuhren/">Gebühr</a> und bekam vom Verwaltungsgericht Halle (Saale) Recht. Im <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/03/Urteil_Gebuehren_Residenzpflicht.pdf">Urteil vom 26. Februar 2010</a> wurde besagt, dass das Erheben von Gebühren für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis rechtswidrig ist. Trotz dieses Urteils werden in der Praxis der Ausländerbehörden teilweise noch immer 10 € von dem wenigen Bargeld Geflüchteter einkassiert. Nun möchte der Landkreis Saalekreis im Berufungsverfahrens die Gebühr scheinbar rechtskräftig machen. Am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 startet das Berufungsverfahren der Ausländerbehörde gegen Komi E. vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Magdeburg).</p>

	<p><span id="more-2089"></span></p>

	<p>Die Mitglieder der Initiative Togo Action Plus e.V., dessen Gründer und Vorstandsmitglied Komi E. gegen die 10 € Gebühr geklagt hat, laden Aktivist_innen, Interessierte und die Presse gerne ein, sich im Kampf gegen rassistische Staatsgewalt zu beteiligen. Unterstützt Komi E. Vor Gericht und kommt zum Prozess ab 11:00 Uhr. Weiterhin sind um 13:00 Uhr eine Pressekonferenz vor dem Justizzentrum als auch eine Demonstration um 14:30 Uhr geplant.</p>

	<p><strong>Abfahrt aus Berlin mit Bussen um 8:00 Uhr</strong><br />
Treffpunkt 7:45 Uhr vor dem Hotel Park Inn (bei den Taxiständen, Alexanderplatz 7, Verlängerung der Karl-Marx-Allee)<br />
Infos per Email (togoactionplus [at] googlemail [dot] com)</p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/Flyer_Gebuehrenprozess.pdf">Flyer</a></p>

	<p><a href="http://togoactionplus.wordpress.com/">Togo Action plus</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Demo gegen Urlaubsschein-Gebühren in Merseburg</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/prozesse/gebuehren-demo-merseburg/</link>
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		<pubDate>Sun, 03 Jul 2011 17:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[Demo in Merseburg wg. Berufungsverhandlung Gebühren-Prozess am 29.07.2011]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p>Im Sommer 2011 wird die Klage von Komi Edzro gegen die Gebühren für Verlassenserlaubnisse vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg verhandelt. Die Ausländerbehörde Merseburg, die zum ersten Prozess im April 2010 in Halle nicht erschienen war, hat Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle eingelegt. In diesem Urteil war die Unzulässigkeit der Gebühren festgestellt worden.</p>

	<p>Die Initiative Togo Action plus ruft zu einer Demonstration zur Ausländerbehörde Merseburg auf:</p>

	<blockquote>
		<p>Freitag, 29.07.2011<br />
12.00 Uhr<br />
Hbf Merseburg</p>
	</blockquote>

	<p><strong>Abfahrt aus Berlin mit Bus und Bahn.</strong> Treffpunkt 9:00 Uhr (pünktlich) vor dem Reisezentrum im S-Bahnhof Alexanderplatz. Um Anmeldung wird gebeten (Email: togoactionplus [at] googlemail [dot] com oder Handy: 0176-73902314).</p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/07/PressemitteilungResidenzpflichtJuni2011_11-06-28.pdf">Pressemitteilung der Initiative Togo Action plus</a></p>

	<p><a href="http://togoactionplus.wordpress.com/2011/06/11/migrationsblockaden-oder-wie-deutschland-sich-immer-wieder-neu-schafft/">Interview mit Komis Anwalt Volker Gerloff</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>»Uneinsichtiger Residenzpflichtverletzer« bestraft</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/prozesse/uneinsichtiger-residenzpflichtverletzer-bestraft/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 May 2011 22:31:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[03.05.2011, Rathenow: Bisso G. wegen Residenzpficht-Verstoßes zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/05/rathenow.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Ein 33-jähriger Flüchtling aus Kamerun wurde vom Amtsgericht Rathenow wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Der Richter lehnte alle Anträge auf eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Residenzpflicht ab.</h3>

	<p><span id="more-1964"></span></p>

	<p>Die Würfel waren schon vor der Verhandlung gefallen. Eine zweite Pleite wollte sich das Amtsgericht Rathenow nicht leisten. Sein erstes Urteil im Verfahren „Bisso G. vs. Bundesrepublik Deutschland“ hatte das Oberlandesgericht Brandenburg kassiert, wegen gravierender verfahrensrechtlicher Mängel. Es ging um einen Routinefall. Wieder einmal hatte ein „uneinsichtiger“ Flüchtling im Wiederholungsfall die Residenzpflicht verletzt. Er war, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen, in Berlin aufgegriffen worden. Das war im Mai 2009. Fast ein Jahr später, mittlerweile war die landesweite Debatte über die Dringlichkeit einer Änderung der Residenzpflicht-Regelung in Brandenburg schon voll im Gange, verurteilte ihn das Amtsgericht Rathenow zu einer Geldstrafe von 80 Euro: 40 Tagessätze à 2 Euro. Bissos Anwalt legte dagegen Revision ein, der stattgegeben wurde. Am 3. Mai 2011 also die Neuverhandlung vor dem Amtsgericht Rathenow.</p>

	<p>Der Richter hatte genau eine Stunde und 15 Minuten für die Verhandlung eingeplant, durchaus mehr als üblich für einen Prozess wegen Residenzpflicht, was sonst recht summarisch abgeurteilt wird. Des Richters Masche war seine Freundlichkeit. Immer lächelnd und verbindlich hatte er sich wohl schon lange vor der Verhandlung überlegt, alle Anträge von Bissos Rechtsanwalt abzulehnen. Der Richter, wie auch die Staatsanwältin, sie hatten keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Residenzpflicht. </p>

	<h3>Alle Anträge abgelehnt</h3>

	<p>Der Antrag von Bissos Anwalt Volker Gerloff auf Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht – abgelehnt. Obwohl Gerloff argumentierte, die Residenzpflicht verletze das im Grundgesetz verankerte <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html">Grundrecht auf Freizügigkeit</a>. Zwar gelte dieses Grundrecht vom Wortlaut her nur für Deutsche, im Lichte des Gleichstellungsgebots von Artikel 3 müsse jedoch geprüft werden, ob nicht die Einschränkung nur auf Deutsche gegen das übergeordnete Prinzip verstoße. &#8211; Ein gewichtiges Argument, für den der Richter nur ein routiniertes Lächeln übrig hatte.</p>

	<p>Der Antrag, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzutragen – abgelehnt. Obwohl es berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit mit der zentralen <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:031:0018:0025:DE:PDF">Aufnahmerichtlinie</a> der EU aus dem Jahr 2003 gibt, die fordert, dass, wenn es schon eine räumliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit geben soll, diese in jedem Einzelfall geprüft werden müsse. Jedoch, in Deutschland ist eine solche Einzelfallprüfung von vornherein unmöglich, denn es ist das Gesetz, das für Geduldete den Aufenthalt pauschal auf das Bundesland beschränkt.</p>

	<p>Der Antrag zu prüfen, ob das Aufenthaltsgesetz in seinen Residenzpflicht-Klauseln auf Bisso zutrifft – abgelehnt. Obwohl Bisso eigentlich eine Aufenthaltserlaubnis haben müsste, keine Duldung. Denn seine Duldung beruht auf der Fiktion, er könne jederzeit abgeschoben werden, obwohl es die Behörden anscheinend längst aufgegeben haben, Versuche in diese Richtung zu unternehmen. Bisso ist ein typischer Fall einer Kettenduldung, die über Jahre hinweg in einer prekären, perspektivlosen Situation gehalten werden, denen jede Chance geraubt wird, in diesem Land Fuß zu fassen, weil die Behörden an der Fiktion der Abschiebemöglichkeit festhalten. Rot-Grün wollte in der vorletzten Legislaturperiode mit den Kettenduldungen Schluss machen, schon seit langen ist die Debatte darüber verstummt.</p>

	<h3>Abenteuerliche Höhe des Tagessatzes</h3>

	<p>Nach der summarischen Ablehnung der Beweisanträge war das Urteil klar. Strittig war nur noch die Höhe der Strafe. Hier bewies der Richter erneut seine Originalität, obwohl er der Vorgabe der Staatsanwaltschaft folgte, allerdings mit einer kreativen Begründung. Der Tagessatz für wahlweise Gefängnis oder Geldstrafe sei bei Flüchtlingen – wie auch bei Hartz-IV-Empfängern – nicht so niedrig wie üblich anzusetzen, sondern bei 5 Euro. Denn ihnen wird vom Staat „und damit von uns allen“ auch noch die Unterkunft gezahlt. Wertgutscheine und Unterkunft, wiewohl nicht in Bargeld ausgezahlt, gelten in Kopf des Richter also als Einkünfte, die berappt werden können. Da das bei einem Bargeldlosen nach gesundem Menschenverstand allerdings unmöglich ist, kam gleich der Verweis auf die Möglichkeit, die Geldstrafe abzuarbeiten. Was fehlte, war nur der Hinweis auf die Möglichkeit, die Strafe abzusitzen.</p>

	<h3>Nichts bleibt ungeahndet</h3>

	<p>»Wenn der Richter darauf abstellt«, so Volker Gerloff in einem Statement, »dass &#8216;wir alle&#8217; die Kosten der Gutscheine und der Unterkunft meines Mandanten bezahlen, dann darf auch daran erinnert werden, dass er selbst von &#8216;uns allen&#8217; bezahlt wird und möglicherweise seine Zeit sinnvoller einsetzen kann, als Bagatelldelikte mit erheblichem Aufwand zu verfolgen. Begeht ein Deutscher ein ähnlich &#8216;schwerwiegendes&#8217; Bagatelldelikt, kann er schließlich sicher mit einer frühen Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld rechnen.« </p>

	<p>Das Ergebnis – Bisso soll 30 Tagessätze à 5 Euro zahlen, macht 150 Euro. Gnädig, denn die Staatsanwaltschaft hatte 60 Tage Knast oder wahlweise eine Geldstrafe gefordert. Und außerdem soll Bisso die Prozesskosten übernehmen und natürlich die Kosten für seinen Anwalt. Bisso und sein Anwalt wollen Rechtsmittel einlegen. »Gerichte und Staatsanwaltschaften«, so Gerloff, »stellen in der Regel aus Gründen der Arbeitsbelastung Bagatelldelikte ein. Offenbar wird der Verstoß gegen die Residenzpflicht aber nicht als ein solches Bagatelldelikt angesehen, da immer wieder großer Aufwand betrieben wird, um diese &#8216;Taten&#8217; zur Verurteilung zu bringen. Dagegen werden Gerichte und Staatsanwaltschaften nichts selten erfinderisch, wenn es bspw. darum geht, eindeutig rechtsextreme Gewalttaten zu bagatelliesieren.«</p>

	<p>Verhandlungen wie diese finden fast jeden Tag in Deutschland statt. Meist unbemerkt, ohne jegliche Öffentlichkeit, als bloße Routine. In Brandenburg wirken sie fremd, weil alle Politiker  davon ausgehen, die Residenzpflicht sei hier abgeschafft. Der Fall Bisso zeigt, dem ist nicht so.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Residenzpflicht-Prozess in Rathenow</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/prozesse/residenzpflicht-prozess-in-rathenow/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 23:36:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[03.05.2011: Neuverhandlung eines Residenzpflicht-Prozesses vor dem Amtsgericht Rathenow]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/04/Rathenow_001.jpeg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Am Dienstag, 3. Mai, steht ein 33-jähriger Flüchtling aus Kamerun wegen eines zwei Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen die Residenzpflicht im Amtsgericht Rathenow vor dem Richter. Der Flüchtlingsrat fordert die Einstellung aller Residenzpflicht-Verfahren.</h3>

	<p><span id="more-1958"></span></p>

	<p>Bisso G. kann sich nur schwer daran erinnern, wie oft er schon wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht bestraft wurde. Seit 2002 ist er in Rathenow untergebracht, vier Mal wurde er von der Polizei in<br />
Berlin kontrolliert und mit Bußgeldern und Geldstrafen belegt. Im Mai 2009 geriet er in eine Polizeirazzia im Prenzlauer Berg. Das Amtsgericht Rathenow verurteilte ihn im März 2010 zu 40 Tagessätzen à 2 Euro. Doch die Verhandlung wies so schwerwiegende Rechtsfehler auf, dass das Oberlandesgericht das Urteil kassierte und zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Rathenow verwies.</p>

	<p>Wie Bisso G. eine Strafe bezahlen soll, ist völlig unklar. Die Ausländerbehörde Rathenow wirft ihm vor, seinen »Mitwirkungspflichten« bei der Passbeschaffung nicht ausreichend nachzukommen. Sie hat ihm jegliches Bargeld gestrichen. Der Kameruner lebt ausschließlich von Wertgutscheinen.</p>

	<p>Aus demselben Grund ist er von den »Lockerungen« der Residenzpflicht, die in Brandenburg seit Juli 2011 gelten, ausgeschlossen. Und weil er vor ein paar Jahren vier Batterien für seinen Walkman gestohlen hat.</p>

	<p>Der Flüchtlingsrat fordert die Einstellung aller Residenzpflichtverfahren und die volle Gewährung der Reisefreiheit.</p>

	<blockquote>
		<p>Dienstag, 3. Mai 2011<br />
9.15 Uhr<br />
Amtsgericht Rathenow</p>
	</blockquote>

	<p><strong>Treffpunkt in Berlin für Fahrt zum Prozess</strong></p>

	<blockquote>
		<p>Dienstag, 3. Mai 2011<br />
7.15 Uhr<br />
Berlin Ostbahnhof<br />
Reisezentrum</p>
	</blockquote>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sexverbot in Niedersachsen</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/presse/sexverbot-in-niedersachsen/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Oct 2010 13:25:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[SZ, 14.10.2010: Prozess gegen Iraker am AG Northeim.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/06/border_wall.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>Süddeutsche Zeitung, 14.10.2010, Ralf Wiegand</em></p>

	<p><strong>Ein Asylsuchender aus dem Irak durfte seine Ehefrau nicht besuchen. Am Donnerstag wird gegen ihn wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht vor dem Amtsgericht Northeim in Niedersachsen verhandelt.</strong></p>

	<p>&#8220;Sie gaben an, dass Sie ihre Frau vermissen und Sex mit ihr haben wollen&#8230;&#8221;: Der Fall eines Irakers, der einfach nur seine Frau sehen wollte, zeigt, wie deutsche Behörden Flüchtlinge schikanieren.</p>

	<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/iraker-vor-gericht-sexverbot-in-niedersachsen-1.1011828">weiterlesen</a> </p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrt nach Berlin als Straftat?</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/prozesse/fahrt-nach-berlin-als-straftat/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Mar 2010 21:47:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1355</guid>
		<description><![CDATA[Prozess vor dem Amtsgericht Zossen am 12.03.2010]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/03/richter200px.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h2>Der Prozess ist verschoben und findet nicht am 12. März statt!</h2>

	<h3>Residenzpflicht-Prozess in Zossen</h3>

	<p>Vor dem Amtsgericht Zossen findet am Freitag, 12. März, 13 Uhr eine Verhandlung wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht statt. Der 33-jährige Kenianer Teddy M. wurde im Sommer 2007 am U-Bahnhof Amrumer Straße ohne »Urlaubsschein« aufgegriffen.</p>

	<p><span id="more-1355"></span></p>

	<p>Seit dem Jahr 2003 lebte Teddy M. im Flüchtlingslager Ludwigsfelde. Für jeden Besuch bei seiner Freundin und Mutter seines Kindes in Berlin musste er zunächst zur Ausländerbehörde nach Luckenwalde fahren, um dort einen »Urlaubsschein« zu beantragen. Kostenpunkt: 4,60 Euro – viel Geld bei einem Taschengeld von 40 Euro monatlich. Ob dem Antrag stattgegeben wurde, kam einem Glücksspiel gleich. War die zuständige Sachbearbeiterin nicht da, wurde der »Urlaubsschein« meist verweigert, mit einschneidenden Konsequenzen. Woher sollte Teddy M. wissen, wo genau der Landkreis endet? Jede Begegnung mit der Polizei war so von Angst begleitet. Mehrmals wurde er kontrolliert, zwei Mal wurde er zu Geldstrafen von 200 bis 300 Euro verurteilt. Im Sommer 2007 dann eine erneute Kontrolle am U-Bahnhof Amrumer Straße. Ein halbes Dutzend Polizisten umringt ihn und zwei weitere Kenianer. Sie werden durchsucht, die Papiere werden ihnen abgenommen. </p>

	<p>Dieser Verstoß kommt am 12. März zur Verhandlung, es droht eine Haftstrafe, und das obwohl Teddy M. mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis hat und in Berlin wohnt.</p>

	<p>Teddy M. würde sich über eine solidarische Unterstützung vor Gericht freuen.</p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Vorbereitungstreffen in Berlin zum Prozess in Halle</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/aktionen/vorbereitungstreffen-in-berlin-zum-prozess-in-halle/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 22:32:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktionen in Berlin und Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesse]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorbereitungstreffen für die Fahrt von Berlin nach Halle zum Prozess gegen Gebühren für Verlassenserlaubnisse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/euro.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p>Am 26. Februar 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht Halle/Saale über die <a href="/prozesse/solidaritat-mit-komi-e/">Klage von Komi E.</a> gegen die Gebühren von über 10 Euro, die von Flüchtlingen bei jedem Antrag auf Verlassen des Landkreises zu zahlen sind. Die ohnehin rassistische Ausgrenzung von Flüchtlingen  in Deutschland durch die Residenzpflicht wird damit durch weitere finanzielle Hürden verschärft.</p>

	<p><strong>Vorbereitungstreffen für die gemeinsame Fahrt am 26. Februar nach Halle:</strong></p>

	<blockquote>
		<p>Samstag, 20. Februar 2010<br />
19 Uhr<br />
Syndikat<br />
Weisestr. 56<br />
12049 Berlin</p>
	</blockquote>

	<h3>Material</h3>

	<p><a href="http://www.freie-radios.net/portal/streaming.php?id=32325">Radiointerview mit Komi E.</a></p>

	<p><object width="560" height="340"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/mJCWIX2Rk4M&#038;hl=de_DE&#038;fs=1&#038;"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/mJCWIX2Rk4M&#038;hl=de_DE&#038;fs=1&#038;" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="560" height="340"></embed></object></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Prozess in Würzburg gegen »The Voice«-Aktivist</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/prozesse/prozess-in-wurzburg-gegen-%c2%bbthe-voice%c2%ab-aktivist/</link>
		<comments>http://www.residenzpflicht.info/prozesse/prozess-in-wurzburg-gegen-%c2%bbthe-voice%c2%ab-aktivist/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 00:05:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[Prozess gegen Aktivist der Flüchtlings-Selbsthilfeorganisation »The Voice« am 10.02.2010 in Würzburg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/osaren.jpg" align="right" title="Osaren Igbinoba, Foto: Umbruch-Bildarchiv" alt="Osaren Igbinoba, Foto: Umbruch-Bildarchiv" /></p>

	<p>Am 19. und am Morgen des 20. September 2009 fand in Frankfurt-Rödelheim das vierte antirassistische Fußballturnier „Just Kick it“ statt. Zu diesem Fußballturnier kamen Flüchtlinge aus Thüringen und Sachsen-Anhalt, um ihre Erfahrungen mit Isolationslagern, Residenzpflicht, Erniedrigung und Ausschluss und in letzter Konsequenz Abschiebung mit interessierten Menschen und der anwesenden Presse zu teilen. Doch die unsichtbaren innerdeutschen Mauern an jedem Landkreis, die durch die Residenzpflicht für Flüchtlinge und MigrantInnen gelten, erschwerten ihren Weg. Auf der Hin- und Rückfahrt wurden unsere Freunde aus Thüringen selektiv an den Bahnhöfen in Eisenach und in Würzburg kontrolliert. (<a href="http://thecaravan.org/node/2143">mehr</a>)</p>

	<p>Am morgigen Mittwoch, den 10. Februar 2010, findet eine Gerichtsverhandlung gegen Osaren Igbinoba in Würzburg statt. Er hatte bei der Kontrolle in der Nähe von Würzburg die Polizei aufgefordert, sich auszuweisen. Im folgenden dokumentieren wir die Beschreibung des Vorganges durch Herrn Osaren Igbinoba.</p>

	<p><span id="more-1286"></span></p>

	<p>Herr Osaren Igbinoba ist Gründungsmitglied von The <span class="caps">VOICE</span> Africa/Refugee  Forum, lebt seit 1994 in Deutschland und ist ein koordinierender Aktivist der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen.</p>

	<h3>Würzburg Gerichtsverhandlung: Verfolgung wegen Osaren Igbinobas Protest gegen rassistische Polizeikontrolle im Zug</h3>

	<p><strong>Verhandlung in Amtsgericht Würzburg, Ottostrasse 5, am 10. Februar, 8.40 Uhr</strong></p>

	<p><strong>Protestiert gegen rassistische Kontrollen und unterstützt unsere Forderung nach Identifikationspflicht für Polizisten auf Verlangen</strong></p>

	<blockquote>
		<p>„Wenn die Mörder Oury Jallohs in der Polizeistation identifiziert worden wären, hätte der Dessauer Polizeiskandal weniger Irregularitäten im Justizsystem des deutschen Staates enthüllen können.“ Nach dem sogenannten mysteriösen Tod Oury Jallohs ist noch immer keine Wahrheit darüber in Sicht, wer Oury Jalloh in der Polizeistation ermordet hat.</p>
	</blockquote>

	<p>Am Nachmittag des 20. September wurde ich zusammen mit meinen Kollegen und Mitgliedern von <a href="http://www.thevoiceforum.org/">The <span class="caps">VOICE</span> Refugee Forum</a> und der <a href="http://thecaravan.org/">Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen</a> auf unserem Weg von Frankfurt zu Opfern der sogenannten Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz), die uns absichtlich einschüchterte und im Zug rassistische und selektive Kontrollen gegen uns vornahm, bevor wir in Würzburg ankamen.(<a href="http://www.residenzpflicht.info/aktionen/selektive-kontrollen-vor-und-nach-antirassistischem-turnier/">mehr</a>)</p>

	<p>Bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass ich beschuldigt werde, mich geweigert zu haben, meinen Ausweis zu zeigen. Das ist richtig. Aber es ist ebenso zu Kenntnis zu nehmen, dass die Polizei in Bayern gesetzlich<br />
ebenfalls verpflichtet ist, sich auf Verlangen auszuweisen. Jedes Mal, wenn ich die Grenzpolizei in Bayern danach gefragt habe, ihre offizielle Identität zu zeigen, haben sie das ohne Beschwerde akzeptiert.</p>

	<p>Wir hatten einen Zug von Frankfurt über Würzburg nach Thüringen genommen. Bevor wir am Würzburger Hauptbahnhof ankamen, sah ich im Zug einen Polizisten, der zusammen mit einer Polizistin auf meinen Kollegen zueilte, um seinen Ausweis zu verlangen. Ich hörte, wie mein Kollege den Polizisten bat, sich auszuweisen, bevor er seine – meines Kollegen (Dr. A.M.) – Identität überprüfte, denn auf der Polizeiuniform befanden sich weder Namen noch Dienstnummern.</p>

	<p>Bevor ich einschritt, hielt der Polizeibeamte meinen Kollegen davon ab, einen Telefonanruf entgegenzunehmen. Mein Kollege bestand weiterhin darauf, dass sich der Beamte identifizieren sollte und ich hörte auch, wie derselbe Polizist gegenüber den anderen Mitreisenden behauptete, wir seien illegal – noch bevor er uns überhaupt identifiziert hatte. Die anderen Reisenden wurden aufgrund des Stresses und der Einschüchterungen der Polizei gegenüber meinem Kollegen im Zug beunruhigt. Ich ging zu dem Polizisten, um ihm zu sagen, dass es richtig wäre, dass er sich auswies, denn es handele sich um eine selektive Kontrolle, die von der Polizei häufig als rassistische Kontrollen ausgeführt würden, und dass es mein Beruf sei, rassistische und selektive Polizeikontrollen gegen Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland zu beobachten und dagegen zu protestieren. Doch die Polizei bestand darauf, dass wir unter Arrest stünden. Sie behaupteten, dass sie die Polizei in Würzburg informiert hätten, damit sie uns in Würzburg festnehmen.</p>

	<p>Der Polizeibeamte hat uns die ganze Zeit über seinen Ausweis nicht gezeigt.</p>

	<p>Als der Zug in Würzburg ankam, wurden wir von noch mehren Polizisten erwartet.</p>

	<p>Ich sagte dem Polizeichef, dass wir in Deutschland und vor allem in Bayern alltäglich selektive Polizeikontrollen erfahren würden und dass wir den Polizisten gerne kennen würden, und dass es normal sei, nach der Identifikation der Polizei zu fragen. Der Polizeichef sagte, dass ich aus Deutschland weg in mein Land gehen sollte, als ob ich sein persönlicher Gast wäre.</p>

	<p>Bevor die Polizei aufgehört hatte, mit meinen anderen Kollegen zu diskutieren, akzeptierten ich und meine anderen Kollegen, ihnen offiziell unseren Ausweis zu geben, als der Polizeichef plötzlich ärgerlich wurde, seine Kollegen anwies, mich und einen meiner Kollegen zu fesseln und man inhaftierte mich in einer Polizeizelle ohne<br />
Arrestgrund.</p>

	<p>Ich wurde am selben Tag entlassen nachdem ich danach verlangt hatte, telefonisch meinen Anwalt zu kontaktieren und meine Kollegen in Berlin, Hamburg und Wuppertal zu informieren, die mittels telefonischen Protests gegen meine polizeiliche Festnahme intervenierten.</p>

	<p>Von der Polizei wurde kein einziger Grund angegeben, warum man uns verhaftet hat und warum man mich, nachdem man uns durch Fesselung in Handschellen Gewalt angetan hatte, inhaftiert hatte.</p>

	<p>Ich akzeptiere diese rassistische Kontrolle und die Einschüchterung durch polizeiliche Brutalität in Würzburg nicht.</p>

	<p>Ich protestiere gegen rassistische Kontrollen und gegen Polizeibrutalität, ich protestiere gegen meine Verhaftung und Inhaftierung durch die Würzburger Polizei.</p>

	<h3>Protestiert gegen das rassistische Profiling</h3>

	<p>Protestiert gegen rassistische Kontrollen und unterstützt unsere Forderung nach Identifikationspflicht für Polizisten auf Nachfrage als Teil unserer Mindestforderungen!</p>

	<p>Wir verlangen die sofortige Abschaffung des rassistischen Apartheidsgesetzes der “Residenzpflicht”, das den Aufenthalt von Flüchtlingen allein auf ihren Meldelandkreis beschränkt.</p>

	<p><strong>Solidarität ist unsere Waffe.  Unsere Beständigkeit ist unsere Kraft. Wir übernehmen diese Verantwortung!</strong></p>

	<p><strong>Bewegungsfreiheit muss das Recht eines jeden und einer jeden sein ohne jede Einschränkung!</strong></p>

	<p>Vereinigt euch gegen koloniales Unrecht und nehmt teil am Karawane-Festival im Gedenken an die Toten der Festung Europa durch die Militarisierung der europäischen Grenzen durch das Frontex-Regime (<a href="http://thecaravan.org/node/2246">siehe Aufruf</a>).</p>

	<p>Wir verbleiben in Solidarität!</p>

	<p>Osaren Igbinoba, Gründungsmitglied von The <span class="caps">VOICE</span> Africa/Refugee Forum, lebt seit 1994 in Deutschland und ist ein koordinierender Aktivist der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, eines<br />
bundesweiten Netzwerks für antirassistischen Protest und Menschenrechtsaktivitäten in Deutschland seit 1998.</p>

	<h3>Nebenbemerkung:</h3>

	<p>Für den Prozess werde ich auch einen offiziellen Dolmetscher für <span class="caps">EDO</span>/BINI, meine Muttersprache, benötigen.</p>

	<h3>Osaren Igbinoba</h3>

	<h3>The <span class="caps">VOICE</span> Refugee Forum Jena</h3>

	<blockquote>
		<p>Adresse: Schillergässchen 5, 07745 Jena<br />
Tel. Handy 0049(0) 17624568988,<br />
Fax: 03641 / 42 02 70,<br />
E-Mail: thevoiceforum [at] emdash.org,<br />
<a href="http://www.thevoiceforum.org">Internet</a></p>
	</blockquote>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Solidarität mit Komi E.</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/prozesse/solidaritat-mit-komi-e/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 16:41:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[Prozess am 26.02.2010 vor dem Verwaltungsgericht Halle wegen Gebühren für die Verlassenserlaubnis]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/KomiE.jpg" align="right" title="Komi E. auf der Kundgebung am 12.12.09 auf dem Alexanderplatz" alt="Komi E. auf der Kundgebung am 12.12.09 auf dem Alexanderplatz" /></p>

	<h3>Gerichtsverhandlung in Halle über Gebühren für »Urlaubsscheine«</h3>

	<p>Am Freitag, 26. Februar 2010, findet vor dem Verwaltungsgericht Halle eine Verhandlung über Gebühren für sogenannte Verlassenserlaubnisse statt. Der togoische Aktivist Komi E. hatte im Jahr 2007 dagegen geklagt, dass er 10 Euro zahlen sollte, nur weil er seine Freundin in Berlin besuchen wollte.</p>

	<blockquote>
		<p>Verwaltungsgericht Halle<br />
Sitzungssaal 1.063<br />
Thüringer Str. 16<br />
06112 Halle<br />
10:00 Uhr</p>
	</blockquote>

	<p>Unterstützer/innen haben einen Bus von Berlin nach Halle organisiert. Treffpunkt ist das Reisezentrum im S-Bahnhof Alexanderplatz, 7:00 Uhr.</p>

	<p><span id="more-1248"></span></p>

	<p>Die Residenzpflicht ermächtigt die Ausländerbehörden, alle Bewegungen von Flüchtlingen zu kontrollieren. Für eine Vielzahl von Ausländerbehörden im gesamten Bundesgebiet geht dies noch nicht weit genug. Sie erheben zudem eine Gebühr für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis. Die Praxis ist von Bundesland zu Bundesland und von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich, die Ausländerbehörde Halle, der Komi E. unterworfen war, gehört in die Kategorie der besonders restriktiven. Sie stützt sich dabei auf die Aufenthaltsverordnung, wonach »für sonstige Bescheinigungen auf Antrag« eine Gebühr von 10 Euro erhoben werden kann. Allerdings sieht dieselbe Aufenthaltsverordnung eine Befreiung von Gebühren für Flüchtlinge vor, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. In Halle scheint man das anders zu sehen: hier ist die Gebührenpflicht standardmäßig im Antragsformular festgelegt, von einem »pflichtgemäßen Ermessen«, ob der Flüchtling sozial bedürftig sei, kann keine Rede sein.</p>

	<p>Komi E. hatte gegen die illegale Praxis der pauschalen Gebühren schon im Jahr 2007 geklagt. Im Mai 2009, mehr als zwei Jahre nach der Klage, <a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/149296.gibt-es-apartheid-in-deutschland.html">demonstrierte</a> Komi zusammen mit Unterstützer/innen vor dem Amtsgericht und der Ausländerbehörde in Halle gegen die Verschleppung des Verfahrens. Die begleitende Faxkampagne scheint die Behörden besonders gestört zu haben; sechs Tage später erhielt Komi eine Rechnung von 1165,01 Euro für »Abschiebevorbereitungen«. Auch über diese Forderung wird am 26. Februar verhandelt. </p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/PM-26.02.2010-Gerichtsverhandlung.pdf">Pressemitteilung der Initiative Togo Action Plus</a></p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/rechtshilfe/gebuhren/">Rechtshilfe Gebühren</a></p>]]></content:encoded>
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