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	<description>Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht</description>
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		<title>Innenministerium zieht Bilanz</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 21:18:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=2163</guid>
		<description><![CDATA[PM des MI BB vom 03.01.2012 auf Grundlage des Berichts »Lockerungen der räumlichen Beschränkung – Bilanz nach einem Jahr« und »Bilanz und Ausblick«.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><iframe width="540" height="304" src="http://www.youtube.com/embed/KXURwI-GHsk" frameborder="0" allowfullscreen></iframe></p>

	<p>Das Brandenburger Innenministerium hat heute eine <a href="http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.275381.de">Zwischenbilanz</a> zu den im Juli 2010 eingeführten Änderungen der Residenzpflicht in der Region Berlin-Brandenburg gezogen. Die Landesregierung habe den Auftrag des Landtags vom Dezember 2010, »sich für die Abschaffung dieser räumlichen Beschränkung […] einzusetzen und, solange dies nicht erreicht ist, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam mit Berlin so großzügig wie möglich zu handhaben«, »vollständig erfüllt«. »Die neuen Regelungen haben sich in der Praxis bewährt«, so der Brandenburger Innenminister Dietmar Woidke. </p>

	<p><span id="more-2163"></span></p>

	<p>Das gehe aus einer <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2012/01/Bilanz-nach-einem-Jahr.pdf">Umfrage</a> unter Behörden und Flüchtlingsberatungsstellen hervor, zu der auch der Flüchtingsrat Brandenburg einen <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/05/Evaluation_Aenderungen_Residenzpflicht.pdf">Beitrag</a> geliefert hatte. »Die Rückmeldungen sind eindeutig: Die von manchen befürchteten Probleme nach den Lockerungen, wie verstärktes Untertauchen, Zunahme von Straftaten, Verzögerung von Asylverfahren mangels Erreichbarkeit, sind nicht eingetreten. Polizei und Justiz, Brandenburger und Berliner Behörden sowie Sozial- und Jugendbehörden sehen keine oder kaum Probleme mit den neuen Regelungen.«</p>

	<p>Diese Worte mögen von jenen Landesregierungen erhört werden, die wie etwa Thüringen und Bayern immer noch an der menschenrechtswidrigen Einschränkung der Bewegungsfreiheit festhalten. Doch zum Feiern besteht auch in Berlin und Brandenburg wenig Anlass, solange eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen – jene mit einer Duldung, denen die Verletzung ihrer »Mitwirkungspflichten« vorgeworfen wird – von der Erweiterung der Bewegungsfreiheit ausgeschlossen bleibt. Hier will das Brandenburger Innenministerium, eine Forderung des Flüchtlingsrats aufgreifend, »die Argumente prüfen, mit Berlin über die Einzelheiten verhandeln und dann sehen, wo Veränderungen angezeigt und realisierbar sind«.</p>

	<p>Eine zweite Initiative hat das Innenministerium angekündigt. Nach dem seit Juli 2011 veränderten Asylverfahrensgesetz können beliebige Bundesländer miteinander Vereinbarungen schließen, um Flüchtlingen wechselseitig Reisefreiheit zu gewähren. »Wir werden klären, ob andere Bundesländer an entsprechenden Vereinbarungen interessiert sind«, so das Innenministerium in seinem <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2012/01/Bilanz-und-Ausblick.pdf">Ausblick</a>. </p>

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		<title>UNHCR fordert Aufhebung der Residenzpflicht</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 15:30:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[UNHCR kritisiert Beschränkung der Bewegungsfreiheit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/12/unhcr.png" align="right" alt="" /></p>

	<p>Seit 60 Jahre besteht die Genfer Flüchtlingskonvention. Dieses Datum hat der <span class="caps">UNHCR</span> zum Anlass genommen, ein Papier mit dem Titel <a href="http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/07_presse/60_Jahre_GFK_-_Herausforderungen_fuer_die_deutsche_Fluechtlingspolitik.pdf">»Herausforderungen für die deutsche Flüchtlingspolitik«</a> herauszugeben. Darin werden eine Reihe schwerer Mängel der deutschen Asylpolitik kritisiert: das »übermäßig komplexe Asylverfahrensrecht«, die eingeschränkten Rechte von Minderjährigen und der fehlende Rechtsschutz bei Dublin-II-Verfahren. </p>

	<p>Auch die Residenzpflicht wird kritisiert: »Eine Beschränkung der Aufenthaltsgestattung auf den Bezirk der örtlichen Ausländerbehörde führt oftmals zu Problemen bei der Wahrnehmung der Rechte aus der EU-Aufnahmerichtlinie, etwa dem regelmäßigen Zugang zur Traumabehandlung, wenn eine solche nicht innerhalb des zugewiesenen Bereichs verfügbar ist. Auch erschwert es die räumliche Begrenzung den Schutzsuchenden, mit Verwandten oder Freunden außerhalb des Geltungsbereichs einer Aufenthaltsgestattung in Kontakt zu bleiben.« Der <span class="caps">UNHCR</span> fordert, »die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden großzügig und ohne Aufbau bürokratischer Hürden« aufzuheben.</p>]]></content:encoded>
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		<title>»invisible borders« in Marburg</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 19:39:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ausstellung vom 15.01.-15.02.2012 im Rathaus Marburg.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/12/Marburg.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p>Vom 15. Januar bis zum 15. Februar wird die Ausstellung <a href="http://www.invisibleborders.de/">»Residenzpflicht – invisible borders«</a> im Rathaus in Marburg gezeigt. Sie dokumentiert auf vielfältige Weise die Folgen der restriktiven Asylpolitik Deutschlands und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit.</p>

	<p>Die Ausstellung ist eine Collage aus Texten, Zitaten, Modellen sowie Video- und Fotoinstallationen. Dabei wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern die Thematik auch aus der Sicht von Künstler_innen beleuchtet. Vor allem kommen aber auch Flüchtlinge selbst zu Wort. Sie berichten nicht nur, was es bedeutet der deutschen Ausländerpolitik ausgesetzt zu sein, sondern zeigen darüber hinaus auf, wo im Alltag Widerstand geleistet wird.</p>

	<p><a href="http://nobordermr.de/">NoBorder Marburg</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>ITAP e.V. fordert bundesweite Abschaffung und Rückerstattung der 10 Euro Gebühr für Verlassenserlaubnis</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/itap-fordert-bundesweite-abschaffung-und-ruckerstattung-der-10-euro/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 19:27:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=2151</guid>
		<description><![CDATA[PM der Initiative Togo Action Plus zur Abschaffung der Gebühren für Verlassenserlaubnisse und Rückerstattung der Gebühren]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><strong>Pressemitteilung der Initiative Togo Action Plus e.V. vom 28.11.2011</strong></p>

	<p><strong>Die <a href="http://togoactionplus.wordpress.com/">Initiative Togo Action Plus e.V.</a>, macht auf das <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/OVG-LSA.pdf">Urteil des <span class="caps">OVG</span> Magdeburg</a> vom 26. Oktober 2011 aufmerksam und fordert die bundesweite Abschaffung der 10 Euro Gebühr für eine Verlassenserlaubnis sowie die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Gebühren.</strong></p>

	<p>Das <span class="caps">OVG</span> gab dem Kläger Komi E. recht und urteilte, dass für die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis keine rechtliche Grundlage besteht. Noch immer wird die Gebühr in vielen Ausländerbehörden von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geduldeten immer dann verlangt, wenn sie den ihnen zugeteilten Landkreis oder das Bundesland verlassen wollen und sich dafür bei der Ausländerbehörde eine Verlassenserlaubnis einholen müssen.</p>

	<p><span id="more-2151"></span></p>

	<p>Die Erhebung einer Gebühr für eine Verlassenserlaubnis ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Menschen, die hier in Deutschland Asyl beantragt haben bzw. geduldet sind. Vor dem Hintergrund der finanziell schwachen Lage der Menschen, die zumeist von Leistungen nach AsylbLG oder von Leistungen nach <span class="caps">SGB</span> II leben müssen, stellt die Erhebung einer solchen Gebühr einen verschärften Eingriff in die Grundrechte dar.</p>

	<p>Doch nicht nur in Sachsen-Anhalt werden Gebühren für eine Verlassenserlaubnis erhoben. Daher fordert <span class="caps">ITAP</span> e.V. alle Innenministerien in Deutschland dazu auf, zu überprüfen, in welchen Ausländerbehörden des Landes Gebühren für eine Verlassenserlaubnis erhoben werden, diese auf das Urteil des <span class="caps">OVG</span> Magdeburg hinzuweisen und anzuordnen ab sofort von der rechtswidrigen Gebühr abzulassen. Darüber hinaus fordert <span class="caps">ITAP</span> e.V. die Innenministerien dazu auf, dahingehend tätig zu werden, so dass die Ausländerbehörden zu Unrecht erhobene Gebühren an die Betroffenen rückerstatten.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Amtliche Abzocke illegal</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 18:57:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[jw 28.10.2011: OVG Magdeburg erklärt Gebühren für Verlassenserlaubnisse für rechtswidrig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/10/Merseburg-Demo2011-07-29-2.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Gebührenerhebung für »Verlassenserlaubnis« von Asylbewerbern hat keine gesetzliche Grundlage</h3>

	<p><em>Von Susan Bonath, Haldensleben, junge Welt vom 28.10.2011</em></p>

	<p>Ein Asylbewerber aus Togo hat gegen einen Landkreis in Sachsen-Anhalt geklagt – und gewonnen. Die Ausländerbehörde im Saalekreis hatte die Erlaubnis zum Verlassen des angeordneten Aufenthaltsbereiches bisher nur gegen eine Gebühr von zehn Euro erteilt. Auch Komi Edzro wurde 2007 zur Kasse gebeten. Dagegen zog er vor Gericht. Für ihn war es unverständlich, daß man Flüchtlinge, die mit nur 62 Prozent des <span class="caps">ALG</span>-II-Regelsatzes auskommen müssen und teilweise nur über 40 Euro Bargeld im Monat verfügen, noch mit einer Gebühr belegt. Am Mittwoch stellte sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt auf seine Seite. Für die Gebühr gebe es keine Rechtsgrundlage, so der Richterspruch. Doch bis zu dieser Feststellung hat es fast vier Jahre gedauert.</p>

	<p><a href="http://www.jungewelt.de/2011/10-28/046.php?sstr=Prozess">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Die Gebühren sind gekippt</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/die-gebuehren-sind-gekippt/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 22:15:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Prozesse]]></category>

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		<description><![CDATA[OVG Mageburg 26.10.2010: Gebühr für Verlassenserlaubnisse als rechtswidrig erkannt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3><span class="caps">OVG</span> Magdeburg stoppt willkürlichen Wegezoll für Flüchtlinge</h3>

	<p>Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am Mittwoch entschieden, dass es keine Grundlage für die Erhebung einer Gebühr für sog. Verlassenserlaubnisse gibt. Asylbewerber/innen und Geduldete dürfen ihren Landkreis bzw. das Bundesland nicht ohne Erlaubnis verlassen. Für eine solche Verlassenserlaubnis haben einige Ausländerbehörden eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Mit der Entscheidung des <span class="caps">OVG</span> ist dieser Praxis nun ein Riegel vorgeschoben.</p>

	<p><span id="more-2131"></span> </p>

	<p>Bereits das Verwaltungsgericht Halle hatte im Februar 2010 die Gebühr für rechtswidrig erklärt. Das <span class="caps">OVG</span> hatte nun über die Berufung der Ausländerbehörde zu entscheiden. Die Rechtsgrundlage, auf die sich die Ausländerbehörde im Verfahren berief, besagt, dass für »sonstige Bescheinigungen auf Antrag« eine Gebühr von 10 Euro zu erheben ist. Dabei wurde konstruiert, dass die Ausländerbehörde die Verlassenserlaubnis erteilt und darüber eine »sonstige Bescheinigung« ausstellt. Die Ausländerbehörde selbst nahm ihre Argumentation jedoch im Verfahren nicht besonders ernst, da sie unter anderem vortrug, dass die Gebühr beispielsweise bei Arzt- und Anwaltsbesuchen nicht erhoben werde – nur bei reinen privaten Reisen werde die Gebühr erhoben. Die Rechtsgrundlage, auf welche sich die Ausländerbehörde stützte, sieht jedoch zwingend eine Gebühr vor. Die Ausländerbehörde wendet also diese Rechtsgrundlage nach eigenem Gutdünken von Fall zu Fall an. Ein solches Verwaltungsverhalten wird landläufig als willkürlich bezeichnet. </p>

	<p>Die Pflicht von Asylbewerber/innen und Geduldeten, sich ausschließlich in Ihrem Landkreis oder in ihrem Bundesland aufzuhalten (sog. Residenzpflicht) ist ein Konstrukt mit vielen Facetten. Die Folgen sind, dass beispielsweise ein Geduldeter in Halle nicht nach Leipzig reisen darf, während er ohne Probleme bis nach Stendal fahren dürfte; ein Geduldeter in Cottbus darf nach Neuruppin fahren, bräuchte aber für die Durchfahrt durch Berlin eine Verlassenserlaubnis. Weißhäutige Ausländer/innen sind von der Residenzpflicht so gut wie gar nicht betroffen, da die Polizeikontrollen sich gezielt auf afrikanische und asiatisch aussehende Personen konzentrieren. Viele Betroffene erhalten lediglich 40,90 Euro monatlich – in einigen Landkreisen erhalten sie gar kein Bargeld, so dass die 10 Euro Gebühr zu einem unerschwinglichen Luxus wird. Verlässt ein Ausländer den Landkreis oder das Bundesland jedoch ohne eine entsprechende Erlaubnis, macht er sich strafbar. Diese Beispiele sind nur ein Bruchteil der Konsequenzen der Residenzpflicht. Ein Baustein davon, die 10 Euro Gebühr, ist mit der Entscheidung des <span class="caps">OVG</span> Magdeburg nun gefallen. <em>»Es bleibt zu hoffen, dass dieser leidige Streit um die Gebühr nun bundesweit abgeschlossen ist und die betroffenen Ausländer ihre bereits gezahlten Gebühren von den Ausländerbehörden zurückverlangen«</em>, so Rechtsanwalt Volker Gerloff, der den Kläger vor dem <span class="caps">OVG</span> Magdeburg vertrat.</p>

	<p>Quelle: <a href="http://ilmr.de/2011/pressemitteilung-zum-ausgang-des-residenzpflichtverfahren-von-komi-e">Internationale Liga für Menschenrechte</a></p>

	<p><a href="http://togoactionplus.wordpress.com/2011/10/28/komi-e-gewinnt-prozess-gegen-10-e-gebuhr/">Pressemitteilung von Komi Edzro</a></p>

	<p><strong>»Die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Magdeburgs hat bundesweit Geltung. Nun ist es an der Politik dafür zu sorgen, dass dieser Rechtsentscheid in die Praxis der Ausländerbehörden in ganz Deutschland eingeht. Komi Edzro fordert die Innenministerien dazu auf, entsprechende Weisungen zu erlassen, dass die Ausländerbehörden die entsprechenden Gebührenentscheide überprüfen, diese zurück nehmen und im Ergebnis die jeweils 10 € an die Betroffenen zurückzahlen.«</strong></p>

	<p><a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2009/11/OVG-LSA.pdf">Download des Urteils</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Prozess gegen Gebühren in Magdeburg</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 22:42:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktionen bundesweit]]></category>

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		<description><![CDATA[26.10.2011: Prozess gegen Gebühren für Verlassenserlaubnisse vor dem OVG Magdeburg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/10/Justizzentrum_Magdeburg.JPG" align="right" alt="" /></p>

	<p><strong>Zur Erinnerung:</strong> Am Mittwoch, 26. Oktober, findet vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg der Prozess gegen die Praxis der Ausländerbehörde Merseburg statt, für &#8220;Verlassenserlaubnisse&#8221; 10 Euro Gebühren zu erheben. Das <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/03/Urteil_Gebuehren_Residenzpflicht.pdf">Verwaltungsgericht Halle</a> hatte am 26. Februar 2010 entschieden, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Die Ausländerbehörde Magdeburg, obwohl sie es nicht für nötig empfand, im Gericht zu erscheinen, ging in Berufung. Der Prozess in Magdeburg wird eine bundesweite Bedeutung haben.</p>

	<p><strong>Von Berlin aus fährt ein Bus am Mittwoch um 8.00 Uhr nach Magdeburg</strong><br />
Treffpunkt 7:45 Uhr vor dem Hotel Park Inn (bei den Taxiständen, Alexanderplatz 7, Verlängerung der Karl-Marx-Allee)<br />
Infos per Email (togoactionplus [at] googlemail [dot] com)</p>

	<p><a href="http://freie-radios.net/portal/streaming.php?id=43670">Interview von Radio Corax/Halle mit Komi E.</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Gegen Residenzpflicht und Lager</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 21:54:01 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktionen bundesweit]]></category>
		<category><![CDATA[Videos]]></category>

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		<description><![CDATA[22.10.2011: Demo in Erfurt gegen Lager und Residenzpflicht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/10/Erfurt.png" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Machtvolle Demonstration in Erfurt</h3>

	<p>Am 22. Oktober demonstrierten ca. 1000 Migrant/innen, Flüchtlinge und Aktivist/innen aus dem gesamten Bundesgebiet in Erfurt. Flüchtlinge sprachen über das Abschreckungssystem, das ihnen ein Leben in der Isolation auferlegt, mit dem Ziel, sie aus dem Land zu treiben. Isolierte Lager, Residenzpflicht, Gutscheine, die ständige Bedrohung der Abschiebung und der Ausschluss von Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe – all diese Aspekte des institutionellen Rassismus kamen zur Sprache. Es war eine kraftvolle Demonstration für die Anerkennung eines menschenwürdigen Lebens für Flüchtlinge.</p>

	<p><object style="height: 324px; width:540px"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/RnH7CoclJ7Y?version=3&#038;feature=player_detailpage"><param name="allowFullScreen" value="true"><param name="allowScriptAccess" value="always"><embed src="http://www.youtube.com/v/RnH7CoclJ7Y?version=3&#038;feature=player_detailpage" type="application/x-shockwave-flash" allowfullscreen="true" allowScriptAccess="always" width="540" height="324"></object></p>]]></content:encoded>
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		<title>Nun auch MV</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/nun-auch-mv/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Oct 2011 21:51:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Entwurf der Koalitionsvereinbarungen MV vom 18.10.2011: Erweiterung der Bewegungsfreiheit auf das ganze Land.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/10/MV.png" align="right" alt="" /></p>

	<p><strong><span class="caps">SPD</span> und <span class="caps">CDU</span> haben in Mecklenburg-Vorpommern im <a href="http://spd-fraktion-mv.de/index.php/component/option,com_jotloader/Itemid,54/cid,147_e7fabed50f9e80cbc98e54dca1e788fb/section,files/task,download/">Entwurf des Koalitionsvertrags</a> die Aufhebung der Residenzpflicht im Bundesland vereinbart. Versteckt im Punkt 371 unter der Rubrik »Sport« findet sich der Satz: »Die Einschränkung der Freizügigkeit für Asylsuchende auf die Grenzen der kommunalen Körperschaften soll aufgehoben werden. Damit gilt die Freizügigkeit für das ganze Land.« Noch im Juni plante die damalige Regierung nur eine Erweiterung der Bewegungsfreiheit von dreizeit vier auf drei Zonen.</strong></p>

	<p>Damit schließt sich MV den norddeutschen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an, die den Aufenthaltsbereich bereits auf das ganze Bundesland erweitert haben. Der Änderungsprozess sollte jedoch hier nicht halt machen. Nach der im Juli diesen Jahres geänderten <a href="http://www.residenzpflicht.info/news/zwangseheopfperschutzgesetz-in-kraft-getreten/">Erweiterungsklausel</a> des Asylverfahrensgesetzes wären nunmehr länderübergreifende Vereinbarungen möglich und geboten, mit denen die Aufenthaltsbereiche mehrerer Bundesländer zusammengelegt werden. Zu hoffen ist, dass Hamburg und Bremen hier den Anfang machen. Die Fraktion der Linken in beiden Stadtstaaten plant derzeit entsprechende Anträge. Wohl unbeabsichtigte Schützenhilfe leistet hierzu das <a href="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/Residenzpflichtverordnung_Niedersachsen.pdf">niedersächsische Innenministerium</a>, dass feststellte, dass die bisher gültige Bedingung einer Erweiterung – »örtlichen Verhältnissen« solle Rechnung getragen werden – mit der Gesetzesänderung irrelevant geworden ist. Allein der politische Wille ist nunmehr für länderübergreifende Vereinbarungen ausschlaggebend, nicht mehr örtliche Verhältnisse. Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Nichts Neues aus dem Bundestag</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/nichts-neues-aus-dem-bundestag/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 22:04:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[21.09.2011 im Bundestag über SPD-Antrag zur weitgehenden Abschaffung der Residenzpflicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2011/09/wolff.jpg" align="right" title="Hartfrid Wolff" alt="Hartfrid Wolff" /></p>

	<h3>Originell: ›Residenzpflicht‹ verhindert »Parallelgesellschaften«</h3>

	<p><strong>Am 21. September debattierte der <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17126.pdf">Bundestag</a> über einen <a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/059/1705912.pdf">Antrag der <span class="caps">SPD</span>-Fraktion</a> zur weitgehenden Abschaffung der ›Residenzpflicht‹. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke unterstützten den Antrag, trotz Bedenken der Linken gegen das im <span class="caps">SPD</span>-Antrag festgeschriebene System der zwangsweisen Verteilung von Asylsuchenden.</strong></p>

	<p>Genauer gesagt fand eine Debatte nicht statt, nur eine Geisterdebatte von »zu Protokoll gegebenen Reden«. Und die enthielten nicht viel Überraschendes. Der <span class="caps">CSU</span>-Abgeordnete Michael Frieser, immerhin Vorsitzender der »Projektgruppe Integration« seiner Fraktion, befürchtet im Falle einer Aufhebung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung, dass sich Flüchtlinge »schneller fest einrichten«, sprich: schneller integrieren und damit schwerer abgeschoben werden könnten. Sein <span class="caps">CDU</span>-Kollege Helmut Brandt aus Aachen hat seinerseits Sorge, dass es im Falle der Abschaffung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung zu einem »Ortswechsel« der Betroffenen käme, mithin zu einem »erheblichen zeitlichen und personellen Mehraufwand bei der Überwachung und Durchsetzung der Ausreisepflicht«. </p>

	<p><span id="more-2094"></span></p>

	<p>Beide sitzen einem Missverständnis auf: Mit der umgangssprachlich als »Residenzpflicht« bezeichneten räumlichen Aufenthaltsbeschränkung ist nicht die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einem bestimmten Landkreis gemeint, sondern ein Verbot, diesen Landkreis ohne Erlaubnis zu verlassen, somit eine totale Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Obwohl der <span class="caps">SPD</span>-Antrag die Verpflichtung zur Wohnsitznahme noch einmal nachdrücklich betonte – dem Ulla Jelpke von der Linken widersprach – vermengten die <span class="caps">CDU</span>/CSU-Vertreter die beiden unterschiedlichen Restriktionen. Was den Stellenwert des Themas Flüchtlinge bei <span class="caps">CDU</span> und <span class="caps">CSU</span> anzeigen dürfte.</p>

	<p>Den Vogel jedoch schoss der schwäbische Freidemokrat Hartfrid Wolff ab. Der bislang üblichen Rechtfertigung für die räumliche Aufenthaltsbeschränkung – Asylsuchende und Geduldete sollten für die Behörden jederzeit erreichbar und greifbar sein – fügte er eine neue, durchaus originelle Begründung hinzu. Ihn scheint ein Satz im <span class="caps">SPD</span>-Antrag besonders provoziert zu haben: Die räumliche Aufenthaltsbeschränkung führe »für die Betroffenen zu einer starken Einschränkung der Bewegungsfreiheit und zu unerwünschter sozialer Isolation.« Selbst der <span class="caps">CSU</span>-Vertreter hatte eingeräumt, dass die Unterbringung im »ländlichen Raum« eine »gewisse Härte« darstelle. Wolff hält das für »absurd«: »Die Residenzpflicht hilft mit, dass die Betroffenen sich nicht in wenigen Ballungsräumen ballen und ethnisch homogene Milieus bilden können. Nicht zuletzt der Bildung von Parallelgesellschaften kann so entgegengesteuert werden.« Wir erfahren: Die ›Residenzpflicht‹ fördert die Integration.</p>

	<p>Dem <span class="caps">SPD</span>-Antrag wird es wie allen Anträgen der Opposition ergehen. Sie werden in die Ausschüsse verschoben, abgearbeitet und abgelehnt. Es ist dennoch bemerkenswert, dass sich die <span class="caps">SPD</span>, die die ›Residenzpflicht‹ 1982 eingeführt hatte, sich auf ihre Abschaffung festgelegt hat. Allerdings unter Beibehaltung des Systems der Zwangsverteilung und bestimmter Ausschlussklauseln, etwa gegen sogenannte »Mitwirkungsverletzer«. Hinter diese Position wird die <span class="caps">SPD</span> nach einer Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht mehr zurückgehen können.</p>]]></content:encoded>
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