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	<description>Bewegungsfreiheit ist Menschenrecht</description>
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		<title>Brandenburg und Berlin lockern die Residenzpflicht &#8211; ein bisschen</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/brandenburg-und-berlin-lockern-die-residenzpflicht-ein-bisschen/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 12:57:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Flüchtlingsrat Brandenburg]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[PM FR BE+BB, 29.07.2010: Die Flüchtlingsräte kritisieren den Ausschluss bei den Lockerungen der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/pressemitteilung.gif" align="right" alt="" /></p>

	<p><strong>Gemeinsame Pressemitteilung der Flüchtlingsräte Brandenburg und Berlin vom 29.07.2010</strong></p>

	<p><strong>Am heutigen Donnerstag, den 29. Juli 2010, treten in Berlin und Brandenburg zwei Erlasse in Kraft: Künftig sollen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge Dauererlaubnisse für den Aufenthalt im jeweils anderen Land erhalten. Die Erlasse sehen jedoch strenge Ausschlussgründe vor.</strong></p>

	<p><strong>Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg: „Wir fordern Nachbesserung!“</strong></p>

	<p>Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg freuen sich über die längst überfällige Lockerung der Residenzpflicht und hoffen, dass sie Signalwirkung auf andere Bundesländer haben wird. Allerdings befürchten wir, dass wegen der restriktiven Ausschlussgründe nur wenige Flüchtlinge von der Neuregelung profitieren werden. </p>

	<p>In der gestrigen Pressemitteilung der beiden Innenverwaltungen heißt es beispielsweise: „Stellt sich heraus, dass Geduldete ihre Rückführung vorsätzlich verzögern, indem sie ihre Identität verschleiern oder bei der Passbeschaffung nicht mitwirken, wird die Erlaubnis widerrufen.“</p>

	<p><span id="more-1635"></span></p>

	<p>Dieser Vorwurf betrifft in der Praxis bis zu 50 Prozent der Geduldeten &#8211; in sehr vielen Fällen zu Unrecht. Schon bei Fehlen eines gültigen Reisepasses werfen die Ausländerbehörden den Betroffenen i.d.R. mangelnde Mitwirkung vor. Sehr oft ist aber die Beschaffung eines Passes gar nicht möglich. Manche Herkunftsstaaten wollen Flüchtlinge aus politischen Gründen nicht zurücknehmen, einige Botschaften arbeiten nicht ordnungsgemäß, manche Botschaften stellen Pässe nur gegen hohe Schmiergelder aus und in vielen Fällen wird für den Passantrag auf die Zuständigkeit der Behörden im Herkunftsland verwiesen. Nicht selten &#8211; häufiger z.B. bei den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion &#8211; mag keine der in Frage kommenden Botschaften die Staatszugehörigkeit bestätigen. </p>

	<p>„Die Bewegungsfreiheit vieler Flüchtlinge wird weiterhin vom Ermessen der Sachbearbeiter in den örtlichen Ausländerbehörden abhängen. Das ist völlig inakzeptabel. Hier fordern wir Nacharbeit“, so Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg. </p>

	<p>Auch die angekündigte Bundesratinitiative ist nicht zufrieden stellend: Nach dem Willen von Innensenator Körting und seinem Brandenburger Amtskollegen Speer sollen die Länder aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse landesgrenzüberschreitende Residenzpflichtbezirke schaffen können. Am Grundsatz der im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz bundesweit festgelegten Residenzpflicht würde das jedoch nichts ändern. </p>

	<p>Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin: „Wir erwarten, dass sich beide Innenminister auf Bundesebene unmissverständlich für eine generelle Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen. Der Landtag in <span class="caps">NRW</span> hat eine solche Initiative kürzlich beschlossen und dabei auf die Unterstützung Berlins und Brandenburgs gehofft.“ (vgl. <a href="http://www.freitag.de/community/blogs/tom-strohschneider/viele-kleine-schritte-nun-auch-nrw-gegen-die-residenzpflicht">Der Freitag vom 16.07.2010</a>)</p>

	<p><a href="http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/PM%20Residenzpflicht.pdf" title="28.07.2010">Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres Berlin und des Innenministeriums Brandenburg</a> (<span class="caps">PDF</span>, 33.4 KB)</p>

	<p><a href="http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/uploads/2010/07/Anwendungshinweise-Erlass-7-2010-zur-r%C3%A4umlichen-Beschr%C3%A4nkung.pdf" title="28.07.2010">Anwendungshinweise zum Erlass Nr. 7/2010 über die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und Duldungsinhaber in Brandenburg</a> (<span class="caps">PDF</span>, 1.48 MB)</p>]]></content:encoded>
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		<title>Reisefreiheit für Flüchtlinge</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 21:21:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[taz, 28.07.2010: am 29.07.2010 treten in Berlin und Brandenburg zwei Erlasse in Kraft, wonach Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen Dauerverlassenserlaubnisse ins jeweils andere Bundesland erteilt werden können.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/07/berlinbrandenburg.png" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>von Marina Mai, taz, 28.07.2010</em></p>

	<p>Nach monatelangen Versprechungen ist die Residenzpflicht für Flüchtlinge in Berlin und Brandenburg gefallen. Flüchtlingsrat befürchtet, dass nicht alle von der neuen Regelung profitieren.</p>

	<p>Die Reisefreiheit gilt endlich auch für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge &#8211; zumindest für jene, die derzeit in Berlin oder Brandenburg leben. Ab dem heutigen Donnerstag können rund 8.000 Betroffene eine Dauererlaubnis beantragen, um sich auch im jeweiligen Nachbarland frei zu bewegen. Das sehen am Mittwoch verkündete, abgestimmte Erlasse von Berlins Innensenator Ehrhart Körting (<span class="caps">SPD</span>) und Brandenburgs Innenminister Rainer Speer (<span class="caps">SPD</span>) vor.</p>

	<p><a href="http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/fluechtlinge-duerfen-brandenburg-besuchen/">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Bürgerkontrolle Kastanienallee</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/aktionen/burgerkontrolle-kastanienallee/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 14:35:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktionen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktionen in Berlin und Brandenburg]]></category>

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		<description><![CDATA[indymedia, 21.07.2010: Aktion gegen die Residenzpflicht in der Kastanienallee, Berlin.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/07/kastanienallee.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p>Am Sonntag, den 11. Juli fand in der Kastanienallee an der Grenze zwischen Prenzlauer Berg und Mitte eine Aktion gegen die Residenzpflicht statt. Pozilist_innen und Angehörige der Inländerbehörde kontrollierten „Biodeutsche“ auf ihre Genehmigung, den Bezirk zu verlassen. Diese Form des Straßentheaters sollte den Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft die Diskriminierung durch das Residenzpflichtgesetz verdeutlichen.</p>

	<p>Sonntagnachmittag, brütende Hitze in der Kastanienallee: eine Gruppe von blauuniformierten Pozilist_innen sperrt den Bürgersteig der Kastanienallee an der Grenze zwischen Prenzlauer Berg und Mitte ab. Es wird eine Filiale der Inländerbehörde errichtet. Im jetzt entstandenen Grenzgebiet werden Deutsche auf ihre Genehmigung, die Bezirksgrenze übertreten zu dürfen, kontrolliert. Natürlich hat niemensch eine Genehmigung und muss deshalb zum Schalter der Inländerbehörde, wo er_sie dem ganzen Prozess der Genehmigungspraxis unterzogen wird. Genehmigung? Grenze? Die meisten Reaktionen sindgeprägt von totalem Unverständnis. Deutschland sei doch ein freies Land, hier darf sich jede_r frei bewegen. Dass es Menschen in Deutschland, Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge, gibt die das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit nicht wahrnehmen dürfen, ist vielen nicht bewusst. </p>

	<p><a href="http://de.indymedia.org/2010/07/286436.shtml">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Flüchtlinge müssen weiter zahlen, wenn sie Berlin verlassen wollen</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/fluchtlinge-mussen-weiter-zahlen/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 00:06:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1633</guid>
		<description><![CDATA[PM FR BE 21.07.2010: Fadenscheinige Begründung für die weitere Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Verlassenserlaubnissen aus Berlin.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/02/Halle_2010-02-26.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>Flüchtlingsrat Berlin, Pressemitteilung vom 21. Juli 2010</em></p>

	<p>Seit langem spricht sich Berlins Regierungskoalition für eine Lockerung der Residenzpflicht für Flüchtlinge aus. Ein entsprechender Erlass befindet sich in Vorbereitung. An der Gebühr für die Bescheinigung zum Verlassen Berlins will Innensenator Körting jedoch festhalten – obwohl diese die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen ganz massiv einschränkt und nach unserer Auffassung rechtswidrig ist. </p>

	<p>Der Flüchtlingsrat fordert den Senat auf, die Gebührenerhebung sofort einzustellen.</p>

	<p><span id="more-1633"></span></p>

	<p>Möchten Flüchtlinge Berlin verlassen, benötigen sie eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Geduldete Flüchtlinge müssen dafür 10,- Euro bezahlen. Für EmpfängerInnen von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (37% unter dem Hartz-IV-Satz) ist das ein immenser Betrag und oft ein Grund, auf Besuche bei An-gehörigen und Freunden außerhalb Berlins zu verzichten. Doch Innensenator Körting sieht keinen Anlass, von den Gebühren abzusehen. </p>

	<p>In der Antwort auf eine Abgeordnetenhaus-Anfrage (Drs 16-14345) erklärt er: Ein hoher Grad an Kostendeckung sei von öffentlichen Interesse und 10,- Euro ein geringer Betrag. Es stehe den Antragstellern frei, sich nur eine mündliche Erlaubnis zu hohlen. Die sei kostenlos. Der Innensenator räumt ein, dass es dann schwierig wird, die Erlaubnis bei einer Kontrolle nachzuweisen. </p>

	<p>Martina Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin: „Die trickreiche Argumentation Körtings lässt an seinem Willen zweifeln, größtmögliche Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge herzustellen. Wäre es ihm wirklich ernst, dann könnte er per Erlass die Gebührenerhebung sofort abschaffen. Viele Bundesländer verzichten längst auf diese unnötige Praxis.“</p>

	<p>So stellte das <span class="caps">CDU</span>-geführte sächsische Innenministerium bereits im Dezember 2005 per Erlass klar, dass die Gebühren für Verlassenserlaubnisse rechtlich unzulässig sind. Das Brandenburger Innenministerium teilte uns am 16.07.2010 auf Anfrage mit, dass bisher (also auch aus Zeiten von <span class="caps">CDU</span>-Innenminister Schönbohm) noch kein einziger Fall bekannt geworden sei, in dem eine Ausländerbehörde in Brandenburg derartige Gebühren erhoben hätte.<br />
Am 15.07.2010 hat der <span class="caps">NRW</span>-Landtag eine Initiative gegen die Residenzpflicht beschlossen (Drs. 15/32, 15/46). Der Beschluss stellt die Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesland her, leitet eine Bundesrats-initiative zur bundesweiten Abschaffung der Residenzpflicht ein und verbietet Gebühren für Verlassenserlaubnisse (vgl. Der Freitag, 16.07.2010).</p>

	<p>Der Flüchtlingsrat fordert den Innensenator auf, nach dem Vorbild <span class="caps">NRW</span>s die Gebührenerhebung sofort zu beenden und sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für die bundesweite und vollständige Abschaffung der Residenzpflicht einzusetzen.</p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Lockerungen der Residenzpflicht sind Heuchelei</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/lockerungen-heuchelei/</link>
		<comments>http://www.residenzpflicht.info/news/lockerungen-heuchelei/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 18 Jul 2010 22:06:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1608</guid>
		<description><![CDATA[PM The Voice vom 19.07.2010 zur angekündigten Lockerung der Residenzpflicht in Brandenburg.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/07/logo.gif" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Pressermitteilung des <span class="caps">THE</span> <span class="caps">VOICE</span> Refugee Forum vom 19.07.2010</h3>

	<h3>zur Ankündigung der brandenburgischen Landesregierung, die Aufenthaltsbeschränkungen von AsylbewerberInnen zu lockern. </h3>

	<p>Wir begrüßen das Vorhaben der brandenburgischen Landesregierung, die Aufenthaltsbeschränkungen die sogenannte &#8220;Residenzpflicht&#8221; zu lockern. Trotzdem bleibt das aus unserer Sicht nur ein Spiel der Deutschen und des deutschen rassistischen Systems mit den Rechten der Flüchtlinge und MigrantInnen. Wir sagen: Dieses Spiel entlarvt die Überzeugung einiger Deutscher – auch einiger linker Aktivisten – dass die Geburtsrechte von Menschen, die als Flüchtlinge hierher gekommen sind, verhandelbar sind.</p>

	<p>Der Trend, die Residenzpflicht zu &#8220;lockern&#8221;, besteht nicht nur in Berlin oder Brandenburg sondern auch in Bremen und Bayern. Wir betrachten solche Ansätze, als Heuchelei, die die Existenz der Residenzpflicht nicht grundsätzlich in Frage stellt und kritisieren sie als eine Art von latentem Rassismus und versteckter Unterstützung der Apartheid.</p>

	<p><span id="more-1608"></span></p>

	<p>Die Anerkennung der Bewegungsfreiheit jedes Menschen als sein unantastbares Recht steht noch aus. Geduldete Flüchtlinge werden weiterhin unter der Residenzpflicht leiden müssen. Diese Aufteilung zwischen Menschen, die ihre Rechte bekommen, und welchen die keine bekommen, gehört zu einem rassistisches Denkmuster und muss bekämpft werden.</p>

	<p><span class="caps">THE</span> <span class="caps">VOICE</span> fordert keine halben Rechte! Keine Kompromisse, wenn es um Menschenrechte geht! Recht auf Bewegungsfreiheit in ganz Deutschland und ganz Europa für alle! Die Residenzpflicht gehört abgeschafft! </p>

	<p>Die Aufhebung der Bewegungsbeschränkungen im Land Brandenburg werden in den letzten Tage als Erfolg der Menschenrechte und &#8220;ein wichtiger Schritt&#8221; in die richtige Richtung gefeiert und bejubelt (<a href="http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1263952841">Ulla Jelpke, Pressemitteilung von 7.7.2010</a>). Wir als <span class="caps">THE</span> <span class="caps">VOICE</span> <span class="caps">REFUGEE</span> <span class="caps">FORUM</span> können uns über die &#8220;Lockerungen&#8221; nicht freuen. Nicht nur, weil die Freiheit der Asylsuchenden, auch nach der Aufhebung, immer noch stark eingeschränkt ist, sondern auch, weil die Regelung zunächst nur die 1100 Flüchtlinge betrifft, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Geduldete haben immer noch kein Recht auf Freizügigkeit und sind immer noch den Schikanen der Ausländerbehörden ungeschützt ausgesetzt. </p>

	<p>Seit 1982 hatte die Residenzpflicht die Bewegungsfreiheit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verletzt. Die Residenzpflicht ist nur ein Teil von strukturellem Rassismus, darunter verstehen wir ein breites Spektrum von Sondergesetzen, die für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verabschiedet wurden (Siehe z.B das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/asylblg/gesamt.pdf">Asylbewerberleistungsgesetz</a>). Die Unterbringung von Flüchtlingen in abgelegenen Orten führt zu ihrer Isolation und Entfremdung. Menschen die oftmals durch ihre Erfahrungen in ihrer Heimat und auf dem Weg nach Europa schwere Traumatas erlebt haben, müssen in Deutschland erneut unter psychischer Folter leiden. </p>

	<p>Zu dieser institutionellen Folter gehört auch die Residenzpflicht, die ebenfalls dazu dient, Flüchtlinge zu kriminalisieren. </p>

	<p>Die Lagerunterbringung, das Gutscheinsystem und die Residenzpflicht sind alles Lebensbedingungen für Flüchtlinge, die mit der bewussten und rassistischen Absicht geschaffen wurden, das Leben von Flüchtlingen schwerer zu machen und ihre Abschiebung zurück in die Lebensgefahr zu ermöglichen. Seit dem Jahr 2000 kämpft The <span class="caps">VOICE</span> politisch gegen solche Sondergesetze wie die Residenzpflicht und hat die Strategie des Zivilen Ungehorsams ins Leben gerufen (<a href="http://www.thevoiceforum.org/Apartheidgesetzen">Siehe</a>). </p>

	<p>&#8220;Einige Aktivisten von uns sind im Gefängnis gelandet und für andere besteht bereits ein Haftbefehl. Felix Otto wurde 6 Monate inhaftiert und danach nach Kamerun abgeschoben, wo er jetzt leidet. Deshalb macht es uns wütend, dass andere jetzt Kompromisse machen und über die &#8220;Lockerung&#8221; in einem Bundesland jubeln. Das ist eine Schande für Deutschland&#8221;, sagt The <span class="caps">VOICE</span> Sprecher Yufanyi Mbolo. &#8220;Die Abschaffung der Residenzpflicht in Deutschland ist der einzige Weg die Rechte der Flüchtlinge anzuerkennen und wir werden nicht aufhören bis dieses Apartheid-Gesetz, das in ganz Europa nur in Deutschland existiert, abgeschafft wird&#8221;. </p>

	<p>Deshalb ruft <span class="caps">THE</span> <span class="caps">VOICE</span> weiterhin alle betroffenen Flüchtlinge zu zivilem Ungehorsam gegen die Residenzpflicht auf und fordert die sofortige Abschaffung dieses und aller anderen Sondergesetze! </p>

	<p>Lasst uns nicht vergessen, dass Deutschland schon während der Nazi-Ära eine ähnliche Verordnung bereits hatte. Im Jahr 1938 wurde eine ähnliche Regelung (für Ausländer) in der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (siehe: Reichsgesetzblatt, Teil I, 25. August 1938, Nr. 132, Seite 1055) erlassen. </p>

	<h3>Für mehr Info: </h3>

	<p>Kontakt: Yufanyi Mbolo The <span class="caps">VOICE</span> Berlin, E-Mail the_voice_berlin [AT] gmx [DOT] de <br />
<a href="http://residenzpflicht-apartheid.de/download/residenzpflicht-reader.pdf">Residenzpflicht-Reader</a> <br />
<a href="http://thevoiceforum.org/taxonomy/term/18/">Thread Residenzpflicht 1</a> <br />
<a href="http://thecaravan.org/taxonomy/term/16">Thread Residenzpflicht 2</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Viele kleine Schritte: Nun auch NRW gegen die Residenzpflicht</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/nun-auch-nrw/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 23:05:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[freitag, 16.07.2010: Beschluss des Landtags NRW zur Aufhebung der Residenzpflicht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/06/Residenzpflicht_abschaffen.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>von Tom Strohschneider, freitag, 16.07.2010</em></p>

	<p>Der Landtag verabschiedete einen von der Linken vorgelegten Antrag, mit der in Nordrhein-Westfalen die umstrittene Residenzpflicht von Asylbewerbern und Geduldeten de facto aufgehoben wird. „Asylbewerber und Geduldete sollen sich erlaubnisfrei im gesamten Gebiet des Bundeslands Nordrhein-Westfalen aufhalten dürfen“, heißt es in der Vorlage, der <span class="caps">SPD</span> und Grüne geschlossen zustimmten, nach dem ein Passus aus der Antragsbegründung auf Wunsch von Rot-Grün gestrichen worden war. „Die Landesregierung wird daher insbesondere dazu aufgefordert, alle Möglichkeiten für eine Lockerung der räumlichen Beschränkungen, denen Asylbewerber und geduldete Ausländer im Land <span class="caps">NRW</span> aufgrund des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes unterliegen, auszuschöpfen.“ Die Erteilung der so genannten Verlassenserlaubnisse („Urlaubsscheine“) soll künftig „weitgehend im Sinne der Antragsteller gehandhabt“ werden.</p>

	<p><a href="http://www.freitag.de/community/blogs/tom-strohschneider/viele-kleine-schritte-nun-auch-nrw-gegen-die-residenzpflicht">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Weg frei vom Asylheim zum Sport</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/weg-frei-vom-asylheim-zum-sport/</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 23:53:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[ND, 09.07.2010: Rechtsverordnung Brandenburg, wonach Asylsuchende sich im gesamten Bundesland frei bewegen dürfen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/07/abfruehstuecken.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Landesregierung bringt Verordnung auf den Weg, die die Residenzpflicht lockern soll</h3>

	<p><em>von Marina Mai, Neues Deutschland, 09.07.2010</em></p>

	<p>Asylbewerber können sich in Kürze innerhalb des Landes Brandenburg frei bewegen. Die Landesregierung hat diese Woche dazu eine lange angekündigte Verordnung von Innenminister Rainer Speer (<span class="caps">SPD</span>) auf den Weg gebracht.</p>

	<p><a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/174948.reisefreiheit-fuer-asylbewerber.html">weiterlesen</a></p>

	<p><a href="http://www.bravors.brandenburg.de/media_fast/15/GVBl_II_49_2010.pdf"><span class="caps">GVB</span>l II Nr. 49 vom 28.07.2010</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kabinett schafft Reisefreiheit für Asylbewerber in Brandenburg</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/news/kabinett-schafft-reisefreiheit-fur-asylbewerber/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 00:42:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.residenzpflicht.info/?p=1598</guid>
		<description><![CDATA[ad-hoc-news, 06.07.10: Die Landesregierung Brandenburg beschließt Reisefreiheit für Asylsuchende im ganzen Bundesland.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/07/brandenburg_invisibleborders.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<p><em>ad-hoc-news, 06.07.10</em></p>

	<p><strong>Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgenehmigung können sich künftig innerhalb von Brandenburg ohne Erlaubnis der Ausländerbehörden frei bewegen. Eine entsprechende Verordnung von Innenminister Rainer Speer (<span class="caps">SPD</span>) hat am Dienstag das rot-rote Kabinett verabschiedet. Die Verordnung soll schon in Kürze in Kraft treten.</strong></p>

	<p><a href="http://www.ad-hoc-news.de/kabinett-schafft-reisefreiheit-fuer-asylbewerber-in--/de/News/21456588">weiterlesen</a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Linke Schleswig-Holstein: Keine Gebühren für Verlassenserlaubnisse!</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 20:50:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Pressemitteilung der Linksfraktion des Landtags Schleswig-Holstein zur Abschaffung der Gebühren für Verlassenserlaubnisse]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/07/keinefreiheitaufantrag.jpg" align="right" alt="" /></p>

	<h3>Pressemitteilung der Landtagsfraktion Schleswig-Holstein der Linken vom 17. Juni 2010</h3>

	<h3>Kiel. <span class="caps">DIE</span> <span class="caps">LINKE</span> Landtagsfraktion Schleswig-Holstein fordert die Gebührenfreiheit von Verlassensgenehmigungen für Flüchtlinge und kündigt eine entsprechende parlamentarische Initiative an.</h3>

	<p>Hintergrund ist die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der <span class="caps">LINKEN</span>, aus der hervorgeht, dass mindestens die Stadt Flensburg eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben wird, wenn Flüchtlinge aus rein persönlichen Gründen den Kreis verlassen wollen. Die Flüchtlinge sind verpflichtet, vor der Reise eine solche Genehmigung einzuholen.</p>

	<p><span id="more-1593"></span></p>

	<p>„Asylbewerbern wird eine Gebühr für Familienbesuche abgeknüpft. Das ist nun wirklich der Gipfel der Geschmacklosigkeit. Alle Flüchtlinge haben einen triftigen Grund, ihre Heimatländer zu verlassen. Sie sind oft stark traumatisiert und suchen Schutz und Geborgenheit. Wenn sie hier Familien und Freunde haben, sind sie für die Flüchtlinge ein notwendiger Halt in einer persönlichen Krisensituation. Ihnen diese sozialen Beziehungen zu erschweren ist eine völlig unnötige zusätzliche Strafe“, erklärt Antje Jansen, integrationspolitische Sprecherin der <span class="caps">LINKEN</span>. „Wir sprechen hier über Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz noch viel weniger Geld haben als zum Beispiel Harz IV-Empfänger. Mittelfristig muss die Residenzpflicht in Schleswig-Holstein ganz abgeschafft werden. Aber in einem ersten Schritt muss diese Gebühr fallen.“</p>

	<p><a href="http://www.linksfraktion-sh.de/nc/presse/detail/browse/1/zurueck/bjoern-thoroe/artikel/fluechtlinge-muessen-10-euro-zahlen-um-familie-im-nachbarkreis-zu-besuchen-gebuehr-muss-abgesch/">Quelle</a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>FAQ Residenzpflicht</title>
		<link>http://www.residenzpflicht.info/material/faq-residenzpflicht/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 20:36:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Material]]></category>

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		<description><![CDATA[Häufige Fragen und Antworten zur Residenzpflicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[	<p><img src="http://www.residenzpflicht.info/wp-content/uploads/2010/06/Luftballon.JPG" align="right" alt="" /></p>

	<p>Am 21. Juni wurde die wiederaufgebaute Ausstellung »Residenzpflicht – invisible borders« eröffnet. In Teilen ist die Ausstellung erweitert, so um einen Katalog »häufiger Fragen und Antworten« zur Residenzpflicht. Hier die Langfassung des <span class="caps">FAQ</span>.</p>

	<p><span id="more-1586"></span></p>

	<h3>Was ist Residenzpflicht?</h3>

	<p>Mit »Residenzpflicht« ist die räumliche Beschränkung des Aufenthaltsbereichs von Flüchtlingen gemeint, also eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit, nicht die Wohnsitzauflage. Asylsuchende dürfen das ihnen zugewiesenen Territorium, einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen. Geduldete Flüchtlinge dürfen das Bundesland oder, je nach Region, den Landkreis oder die Stadt nicht ohne Genehmigung verlassen. Bei Verstößen werden sie bestraft.</p>

	<h3>Welche Unterschiede gibt es zwischen der Residenzpflicht für Flüchtlinge und der Residenzpflicht im Arbeitsrecht?</h3>

	<p>Im Arbeitsrecht ist mit Residenzpflicht die Wohnsitzauflage gemeint. Eine Reihe von Berufsgruppen wie Pfarrer/innen, Ärzt/innen oder Feuerwehrleuten müssen in der Nähe der Arbeitsstelle wohnen, um schnell erreichbar zu sein. Sie sind jedoch nicht wie Flüchtlinge unter Androhung von Strafen gezwungen, sich andauernd in einem bestimmten räumlichen Bereich aufzuhalten.</p>

	<h3>Welchen Unterschied gibt es zwischen der Anwesenheitspflicht für <span class="caps">ALG</span>-Bezieher/innen und der für Flüchtlinge?</h3>

	<p>Bezieher/innen von Arbeitslosenunterstützung unterliegen der »Erreichbarkeits-Anordnung« und müssen jeden Werktag per Briefpost erreichbar sein. An den Wochenenden haben sie »frei«. Verstöße werden mit einer Kürzung der Bezüge sanktioniert, nicht jedoch wie bei Flüchtlingen, die außerhalb des zugewiesenen Landkreises von der Polizei kontrolliert und kriminalisiert werden.</p>

	<h3>Wann wurde die Residenzpflicht eingeführt?</h3>

	<p>1982 wurde das Asylverfahrensgesetz in Kraft gesetzt, und mit ihm die Residenzpflicht.</p>

	<h3>Warum wurde die Residenzpflicht eingeführt?</h3>

	<p>Die Residenzpflicht und andere Instrumente wie Lagerpflicht, Arbeitsverbot, Gutscheine statt Bargeld, reduzierte Sozialhilfe und Gesundheitsversorgung dienen dem Zweck, Flüchtlinge zur Ausreise zu bewegen und potenzielle Flüchtlinge von einer Flucht nach Deutschland abzuschrecken. Die Lebensbedingungen von Flüchtlingen sollen zu diesem Zweck so unattraktiv wie vom Bundesverfassungsgericht erlaubt gemacht werden.</p>

	<h3>Wie wird die Residenzpflicht gerechtfertigt?</h3>

	<p>Die Residenzpflicht wird meist mit ordnungspolitischen Argumenten gerechtfertigt, allen voran mit der Beschleunigung der Asylverfahren. Asylsuchende sollen für Behörden und Gerichte jederzeit erreichbar sein, um das Verfahren nicht zu verzögern. Weitere ordnungspolitische Rechtfertigungen sind der Lastenausgleich, die Verhinderung von Sozialhilfemissbrauch und die Verhinderung einer Konzentration von Flüchtlingen in Ballungsräumen.</p>

	<h3>Wird mit der Residenzpflicht die Erreichbarkeit von Flüchtlingen für Behörden und Gerichte gesichert?</h3>

	<p>Nein. Seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahr 1982 wurden rechtliche Instrumente geschaffen, die die Widerspruchs- und Klagefristen im Asylverfahren verkürzen. So gilt die Zustellung von Behörden- und Gerichtspost nach drei Tagen Lagerung im Büro des Flüchtlingslagers als zugestellt (Fiktivzustellung). Flüchtlinge, die ihre Post nicht regelmäßig abholen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Im Übrigen geht die Behörden- und Gerichtspost meist an die Anwält/innen der Flüchtlinge, die innerhalb der Fristen reagieren können.</p>

	<h3>Werden mit der Residenzpflicht die Asylverfahren beschleunigt?</h3>

	<p>Nein. Siehe die Antwort auf die Frage nach der Erreichbarkeit. Zur Abschiebung ausgeschriebene Flüchtlinge werden durch die Residenzpflicht nicht vom Untertauchen abgehalten. Zwischen der Residenzpflicht und der Dauer der Asylverfahren besteht kein Zusammenhang.</p>

	<h3>Wird mit der Residenzpflicht dem Missbrauch von Sozialleistungen vorgebeugt?</h3>

	<p>Nein. Seit der Einführung der Residenzpflicht im Jahre 1982 wurden Instrumente geschaffen, die eine mehrfache Anmeldung mit unterschiedlichen Identitäten und damit einen mehrfachen Bezug von Sozialhilfe unmöglich machen. Unmittelbar nach der Asylgesuch werden Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt. Ihre Fingerabdrücke werden beim Bundeskriminalamt (<span class="caps">BKA</span>) im Automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (<span class="caps">AFIS</span>) gespeichert und an <span class="caps">EURODAC</span>, der europäischen Datenbank für Fingerabdrücke von Nicht-EU-Bürger/innen, weitergegeben.</p>

	<h3>Ist die Residenzpflicht für den Lastenausgleich zwischen Bundesländern und Landkreisen erforderlich?</h3>

	<p>Nein. Das Asylrecht unterscheidet die räumliche Beschränkung des Aufenthaltsbereichs von der Wohnsitzauflage. Auch wenn die räumliche Beschränkung aufgehoben würde, würden Flüchtlinge auf Bundesländer und Landkreise verteilt, wo sie wohnen müssten und die für die Kosten aufzukommen hätten.
	<ul>
		<li>Nach der mit dem <span class="caps">EASY</span>-Verfahren organisierten Verteilung von Asylsuchenden auf die Bundesländer werden diese nach einem Aufenthalt von sechs Wochen bis maximal drei Monaten in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Bundesland verteilt. In den ersten vier Jahren des Asylverfahrens erstattet die Landesregierung den Landkreisen die Kosten für Unterbringung und Sozialhilfe. Erst danach haben die Kreise die Kosten der bei ihnen Gemeldeten zu tragen.</li>
	</ul></p>

	<h3>Wird mit der Residenzpflicht einer Konzentration von Flüchtlingen in Ballungsräumen vorgebeugt?</h3>

	<p>Nein. In Ballungsräumen wird hingegen eine Konzentration von illegalisierten Flüchtlingen geschaffen. Im Allgemeinen haben Flüchtlinge, die in ländlichen Regionen leben, zwei Optionen: entweder sie halten sich an die Residenzpflicht und werden durch Isolation und die verordnete Untätigkeit körperlich und psychisch krank, oder sie verstoßen dagegen, wandern in die größeren Städte und müssen dort illegal leben. Illegal leben bedeutet, dass sie ständig auf der Flucht vor der Polizei sind.</p>

	<h3>Schützt die Residenzpflicht den Arbeitsmarkt?</h3>

	<p>Nein. Das Ausländerrecht garantiert Deutschen und EU-Bürger/innen Privilegien gegenüber Flüchtlingen. Flüchtlinge dürfen im ersten Jahr nach Asylantragstellung nicht arbeiten. Danach können sie eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten. Finden sie einen Arbeitsplatz, prüft die Behörde, ob es eine/n Deutsche/n oder eine/n EU-Bürger/in gibt, der/die hier arbeiten kann. Nur wenn die Behörde niemanden findet, dürfen sie den Arbeitsplatz antreten (Vorrangigkeitsprüfung). Flüchtlinge werden also durch verschiedenen gesetzliche Regelungen vom Arbeitsmarkt fern gehalten, die Residenzpflicht spielt keine Rolle.</p>

	<h3>Verhindert die Residenzpflicht Straftaten, die von Flüchtlingen begangen werden?</h3>

	<p>Nein. Flüchtlinge begehen laut Periodischem Sicherheitsbericht der Bundesregierung überwiegend Bagatelldelikte wie Ladendiebstähle, die ihrer Armut geschuldet sind. Der Rest sind Verstöße gegen Gesetze, die nur für Flüchtlinge gelten, wie die Residenzpficht. Die zahlenmäßig begrenzte Gruppe von Flüchtlingen, die mit Drogenhandel Geld verdient, wird nach Auskunft von Ausländerbehörden davon nicht durch die Residenzpflicht abgehalten.</p>

	<h3>Wie viele Menschen sind von der Residenzpflicht betroffen?</h3>

	<p>Ende des Jahres 2009 waren rund 124.000 Flüchtlinge von der Residenzpflicht betroffen: rund 34.500 Asylsuchende im laufenden Verfahren und rund 89.500 geduldete Flüchtlinge. In Brandenburg waren es 2866 Flüchtlinge: rund 1100 Asylsuchende und 1750 geduldete Flüchtlinge.</p>

	<h3>Wann dürfen Flüchtlinge den Landkreis verlassen?</h3>

	<p>Flüchtlinge dürfen den Landkreis nur mit einer Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen. Die Ausländerbehörde muss eine Verlassenserlaubnis erteilen, wenn ein »öffentliches Interesse« oder ein »zwingender Grund« vorliegt oder wenn die Verweigerung der Verlassenserlaubnis eine »unbillige Härte« darstellen würde. In diesen Fällen besteht ein Rechtsanspruch. Diese Begriffe sind aber sehr vage und es liegt zum großen Teil im Ermessen der Behörden, was sie z.B. unter unbilliger Härte verstehen.
	<ul>
		<li>Außerdem können die Ausländerbehörden nach Ermessen jedes Verlassen erlauben. Die Erlaubnis ist aber immer zweck- und zielgebunden und ermöglicht kein freies Reisen. Die vorgetragenen Gründe müssen belegt werden und bei Besuchen müssen z.B. Kopien von Meldebestätigungen der Besuchten vorgelegt werden.</li>
	</ul></p>

	<h3>Wann dürfen Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung die Stadt verlassen?</h3>

	<p>Nur bei »öffentlichem Interesse« oder »zwingenden Gründen«. In Brandenburg werden ca. 50 % der Flüchtlinge während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt wegen der Residenzpflicht kriminalisiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (<span class="caps">BAMF</span>) schränkt den Aufenthaltsbereich vom Landkreis weiter auf die Stadt ein, im Fall von Brandenburg auf die Stadtgrenzen von Eisenhüttenstadt.</p>

	<h3>Wann dürfen geduldete Flüchtlinge den zugewiesenen Bereich verlassen?</h3>

	<p>Geduldete Flüchtlinge sind in ihrer Bewegungsfreiheit auf das Bundesland beschränkt. Eine Reihe von Landkreisen erlässt weitergehende Auflagen und schränkt den Aufenthalt auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt ein.</p>

	<h3>Dürfen Ausländerbehörden für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis Gebühren erheben?</h3>

	<p>Nein. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle gibt es für die Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis keine gesetzliche Grundlage. Viele Ausländerbehörden erheben dennoch Gebühren bis zu 10 Euro. Diese Praxis wurde bis heute nur in einem Fall gerichtlich angefochten.</p>

	<h3>Was ist ein »Urlaubsschein«?</h3>

	<p>Im Behördenjargon und unter Flüchtlingen wird die Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereich (Verlassenserlaubnis) als »Urlaubsschein« bezeichnet.</p>

	<h3>Sind die Kontrollen von Flüchtlingen durch die Polizei rassistisch?</h3>

	<p>Ja. Die Mehrheit der Flüchtlinge berichtet von Polizeikontrollen, bei denen Polizeibeamt/innen sie wegen ihrer Hautfarbe oder wegen ihres »ausländischen Aussehens« in einer Menge weißer deutscher Bürger/innen auswählen. Die Motive der Polizist/innen sind meist nicht rassistisch, sondern »erfolgsorientiert«, die Wirkung der Selektion stellt jedoch eine Form des institutionellen Rassismus dar.</p>

	<h3>Wie werden Flüchtlinge bei Residenzpflicht-Verstößen bestraft?</h3>

	<p>Stellt die Polizei bei einer Kontrolle einen Verstoß fest, leitet sie die Information an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Diese kann wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro bei Asylsuchenden und von bis zu 1000 Euro bei geduldeten Flüchtlingen verhängen. In der Regel betragen die Bußgelder 30 Euro. Bei wiederholtem Verstoß, also nach dem zweiten oder dritten Mal, wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat und die Staatsanwaltschaft verhängt eine Geldstrafe. Nach weiteren Verstößen kann sie schließlich eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr beantragen. Dann kommt es zu einer Verhandlung vor einem Strafgericht.</p>

	<h3>Wie viele Flüchtlinge werden jedes Jahr wegen der Residenzpflicht bestraft?</h3>

	<p>Im Jahr 2008 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (<span class="caps">PKS</span>) rund 13.000 Verdachtsfälle von Straftaten gegen die Residenzpflicht gezählt. In Berlin waren es 2237 Verdachtsfälle, in Brandenburg 885 Verdachtsfälle. Nach einer Hochrechnung werden ca. 40 % aller Flüchtlinge jedes Jahr wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht mit Bußgeldern, Geld- oder Haftstrafen belegt.</p>

	<h3>Wie viele Menschen sind jedes Jahr wegen Residenzpflicht-Verstößen im Gefängnis?</h3>

	<p>Im Jahr 2008 saßen hochgerechnet mindestens 200 Flüchtlinge wegen Residenzverstößen im Gefängnis. In der Regel handelt es sich um Kurzstrafen.</p>

	<h3>Welche Nachteile haben Flüchtlinge, die wegen Straftaten gegen die Residenzpflicht verurteilt sind?</h3>

	<ul>
		<li>Die Ausländerbehörden verhängen nach Verstößen häufig eine Sperre für weitere Verlassenserlaubnisse.</li>
		<li>Sie sind auf längere Zeit verschuldet, weil sie Geldstrafen bis zu mehreren hundert Euro zahlen müssen, aber nur über 40 Euro Bargeld verfügen und aktuell nur die Hälfte der üblichen Sozialhilfe erhalten.</li>
		<li>Mehrere Verurteilungen führen oft zu Ausweisungen und später zu Abschiebungen.</li>
		<li>Mehrere Verurteilungen führen zum Ausschluss aus der Härtefallkommission. Die Härtefallkommission kann einen Aufenthalt empfehlen, wenn aufgrund der Integration die Rückführung eine besondere Härte bedeuten würde.</li>
		<li>Sie sind von der Altfallregelung ausgeschlossen und erhalten kein Niederlassungsrecht, wenn sie eine/n deutschen Partner/in heiraten.</li>
	</ul>

	<h3>Welche persönliche Daten müssen Flüchtlinge bei der Antragstellung offen legen?</h3>

	<p>Neben ihren persönlichen Daten die Daten des Gastgebers sowie je nach Ausländerbehörde Passnummer, Anmeldebescheinigung und Einkommensverhältnisse des Gastgebers.</p>

	<h3>Was sind die wesentlichen Auswirkungen der Residenzpflicht auf Flüchtlinge?</h3>

	<ul>
		<li>Für eine Fahrt in einen anderen Landkreis von einer Behörde eine Genehmigung einholen zu müssen, wird als Menschenrechtsverletzung und rassistische Demütigung erlebt.</li>
		<li>Die von der Residenz- und der Lagerpflicht erzeugte soziale Isolation führt bei einer Reihe von Flüchtlingen zu psychosomatischen Erkrankungen.</li>
		<li>Der Zwang zur Offenlegung persönlicher Kontakte bei der Antragstellung wird als Verletzung der Privatsphäre empfunden.</li>
		<li>Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen wird behindert.</li>
		<li>Die Teilnahme an politischen Veranstaltungen wird behindert. Die politische Organisierung von Flüchtlingen wird erschwert.</li>
		<li>Halten sich Flüchtlinge an die Residenzpflicht, finden sie sich meist in einer sozialen Isolation ohne Perspektiven wieder.</li>
		<li>Halten sich Flüchtlinge nicht an die Residenzpflicht, werden sie kriminalisiert.</li>
		<li>Sie sind diskriminierenden Polizeikontrollen ausgesetzt.</li>
		<li>Plötzlich zu Kriminellen gemacht zu werden, können viele Flüchtlinge nicht mit ihrem Selbstverständnis vereinbaren, da sie ja subjektiv kein Unrecht begangen haben, sondern sich nur bewegt haben.</li>
	</ul>

	<h3>Welche Lockerungen der Residenzpflicht haben verschiedene Bundesländer angekündigt?</h3>

	<ul>
		<li>Brandenburg wird am 20. Juli 2010 die Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge im ganzen Bundesland und eine großzügige Erlaubnispraxis einführen.</li>
		<li>Bayern hat im April 2010 die Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf den Regierungsbezirk und die angrenzenden Landkreise angekündigt.</li>
		<li>Thüringen hat im April 2010 die Zusammenlegung mehrerer Landkreise zu einem Aufenthaltsbereich angekündigt.</li>
		<li>Brandenburg hat im April 2010 eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Ermächtigung von Bundesländern für die erlaubnisfreie länderübergreifende Erweiterung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden angekündigt.</li>
	</ul>

	<h3>Welche Chancen gibt es für die Abschaffung der Residenzpflicht?</h3>

	<p>Noch nie bessere als heute.</p>

	<ul>
		<li>Die ePetition gegen die Residenzpflicht erreichte über 11.700 Stimmen.</li>
		<li>Die <span class="caps">CDU</span>/CSU-<span class="caps">FDP</span>-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Änderung der Residenzpflicht für zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme angekündigt.</li>
	</ul>

	<h3>Welche europäischen Länder haben eine Residenzpflicht für Flüchtlinge?</h3>

	<p>Kein europäisches Land außer Deutschland beschränkt die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen während des ganzen Asylverfahrens auf bestimmte Territorien.
	<ul>
		<li>In Österreich gilt seit 2004 eine »Gebietsbeschränkung« während des Prüfverfahrens nach Dublin II, üblicherweise maximal 20 Tage.</li>
	</ul></p>

	<h3>Ist die Residenzpflicht mit der Verfassung vereinbar?</h3>

	<p>Die Residenzpflicht steht nicht zum Grundrecht auf Freizügigkeit in Widerspruch, da dieses nur für Deutsche gilt. 1997 hielt das Bundesverfassungsgericht die Residenzpflicht mit dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit für vereinbar, da es ja Ausnahmeregelungen der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung gebe.</p>

	<h3>Ist die Residenzpflicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?</h3>

	<p>2007 hielt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Residenzpflicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention für vereinbar. Danach hat »jede Person, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, das Recht, sich dort frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen.« Das Gericht argumentierte, Flüchtlinge würden sich ohne Verlassenserlaubnis außerhalb des ihnen zugewiesenen Landkreises nicht rechtmäßig aufhalten, folglich hätten sie nicht »das Recht, sich dort frei zu bewegen«. Diese Argumentation stellt einen Zirkelschluss dar: eine Schlussfolgerung fließt als Voraussetzung in die Argumentation ein.</p>

	<h3>Wie gehen Flüchtlinge mit der Residenzpflicht um?</h3>

	<p>Die Mehrheit der Flüchtlinge besonders in entlegenen Regionen hält sich nicht an die Residenzpflicht, um nicht aus Isolation krank oder verrückt zu werden.</p>

	<h3>Wie kämpfen Flüchtlinge gegen die Residenzpflicht?</h3>

	<p>Eine Reihe von Flüchtlingen verstößt als Akt des zivilen Ungehorsams bewusst gegen das Gesetz, das sie nicht anerkennen. Sie versuchen, die Gerichtsverfahren als Mittel des Kampfes gegen die Residenzpflicht zu nutzen. Andere organisieren sich, um die Öffentlichkeit zu informieren und eine Gesetzesveränderung zu erreichen</p>

	<h3>Wie kann man Flüchtlinge bei Problemen mit der Residenzpflicht unterstützen?</h3>

	<ul>
		<li>Flüchtlinge können bei der Antragsstellung unterstützt werden, um die Behördenpraxis zu dokumentieren.</li>
		<li>Bei Residenzpflicht-Prozessen sollten erfahrene Anwält/innen eingeschaltet werden.</li>
		<li>Wenn die Betroffenen es wünschen, können sie bei Prozessen begleitet werden; es kann Öffentlichkeit geschaffen werden.</li>
		<li>Bürger/innen können bei rassistischen Polizeikontrollen intervenieren.</li>
	</ul>

	<h3>Wo kann man Hilfe erhalten?</h3>

	<ul>
		<li>Die Flüchtlingsräte können Kontakt zu Flüchtlingsberatungsstellen herstellen.</li>
		<li>Flüchtlinge unterstützen sich gegenseitig.</li>
	</ul>

	<p><em>Text: Kay Wendel, Beate Selders</em></p>]]></content:encoded>
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