Von Bremen nach Deutschland
Auch Bremen führt die Generalerlaubnis für Reisen ins Bundesgebiet ein
Der Bremer Senat folgt dem Beispiel von Hamburg und Schleswig-Holstein und erlässt eine Generalerlaubnis für Asylsuchende und Geduldete. Damit können sich Flüchtlinge vorübergehend, d. h. in der Regel sieben Tage lang, im übrigen Bundesgebiet aufhalten. Eine besonderer Antrag auf eine Verlassenserlaubnis ist nicht mehr notwendig. Ausgeschlossen von der Lockerung sind jene, die wegen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr verurteilt wurden, die als terroristisches Sicherheitsrisiko eingestuft werden und jene, deren Abschiebungstermin schon feststeht. Der Erlass trat am 19. Februar 2014 in Kraft.