Bewegungsfreiheit in Schleswig-Holstein

Seit 27. Mai können sich Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge im ganzen Bundesland Schleswig-Holstein frei bewegen. Das geht aus einer Verordnung und einem Erlass hervor, die die CDU-FDP-Regierung am 5. April beschlossen hatten.
Zwei Haken hat die Regelung: geduldete Flüchtlinge, denen die Ausländerbehörde vorwirft, sie hätten »das Ausreisehindernis selbst zu vertreten«, müssen nach wie vor »Urlaubsscheine« beantragen, wollen sie den Landkreis verlassen. Wie problematisch und willkürlich diese Regelung ist, zeigt eine Untersuchung der entsprechenden Regelung in Brandenburg. Haken Nr. 2: ausgeschlossen sind auch Geduldete, die die Bewegungsfreiheit »missbräuchlich« nutzen würden, »z.B. indem der Wohnsitz faktisch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausländerbehörde verlegt wird«. Das dürfte der Willkür der Behörden beim Nachweis des »faktischen Wohnsitzes« breiten Raum geben.
Abolish!-Demo in Berlin

Im Rahmen der Abolish!-Aktionstage demonstrierten am 11. Juni in Berlin rund 800 Menschen gegen rassistische Sondergesetze. Die Demonstration startete mit einer Kundgebung vorm Brandenburger Tor und zog über die Friedrichstraße zum Potsdamer Platz.
Gegen 13.00 Uhr startete die Auftaktkundgebung mit zahlreichen Redebeiträgen sowie einen Spontanauftritt des Rappers Mal Élevé von der Heidelberger Band „Irie Révoltés“. Später führte der Aufzug vom Pariser Platz über die Friedrichstraße zur Mohrenstraße, vorbei am Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Potsdamer Platz.
weiterlesen„Residenzpflicht endlich abschaffen!“

Pressemitteilung der Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg am 8. Juni 2011
Aktuelle Evaluation des Flüchtlingsrat Brandenburg zeigt: Viele werden aus der neuen Reisefreiheit zwischen Berlin und Brandenburg ausgeschlossen. Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg fordern vollständige Bewegungsfreiheit zwischen den beiden Bundesländern und eine Bundesratsinitiative zur endgültigen Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge.
weiterlesenWas haben die Änderungen der Residenzpflicht gebracht?

Geduldete Flüchtlinge bleiben in einigen Landkreisen von den Änderungen weitgehend ausgeschlossen
Im Juli vergangenen Jahres wurden die räumlichen Beschränkungen des Aufenthalts von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen in der Region Berlin-Brandenburg partiell aufgehoben. Asylsuchende können sich seitdem ohne Antrag im gesamten Land Brandenburg bewegen; für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung können Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge eine Dauerverlassenserlaubnis nach Berlin beantragen.
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat sich an einer vom Innenministerium Brandenburg angeregten Zwischenbilanz der Umsetzung der »Lockerungen« beteiligt, die dem Landtag als Entscheidungsgrundlage dienen sollen. Neben der von vielen Asylsuchenden als positiv erlebten neuen Reisefreiheit haben die Recherchen eine Reihe von Problemen offenbart. Das gewichtigste Problem dürfte der Ausschluss eines großen Teils der geduldeten Flüchtlinge von den neuen Möglichkeiten sein. Außerdem führt die Beibehaltung von Wertgutscheinen an Stelle von Bargeld zu einer erheblichen Einschränkung der Mobilität. Der Flüchtlingsrat fordert hier Nachbesserungen und einen neuen Anlauf zu einer Bundesratsinitiative zur endgültigen Abschaffung der »Residenzpficht«.
Link zur Evaluation des Flüchtlingsrats
Thüringen neu parzelliert

Nur kosmetische Lockerungen der Residenzpflicht
Die Landesregierung Thüringen verabschiedete am 17. Mai eine Rechtsverordnung, womit »sich Asylbewerber erlaubnisfrei in dem Bezirk der zugewiesenen Ausländerbehörde, vorübergehend im Bezirk angrenzender Ausländerbehörden sowie im Gebiet mindestens einer kreisfreien Stadt aufhalten können.« (Pressemitteilung des Thüringer Innenministeriums vom 17.05.2011) Obwohl das Innenministerium darauf hinweist, dass mit der in Kürze in Kraft tretenden Änderung des Asylverfahrensgesetzes eine Ausdehnung des Aufenthaltsbereichs auf das gesamte Bundesland möglich wäre, hat sich die Landesregierung für eine kleine Lösung entschieden. Entstanden ist ein Flickenteppich aus sich überlappenden Zonen mit jeweils maximal fünf Landkreisen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten wiederholt die Ausweitung auf das gesamte Bundesland gefordert.
ABOLISH – Aktionstage und Flüchtlingskonferenz in Berlin

9. bis 11. Juni in Berlin – Aktionstage und Flüchtlingskonferenz
Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen!
ABOLISH: Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht abschaffen – durchbrechen wir die Isolation aus den Lagern heraus – für die Selbstbefreiung der Unterdrückten!
Täglich setzen sich Flüchtlinge in ganz Deutschland gegen den institutionalisierten Rassismus und die Isolation, gegen die Verletzung ihrer Würde, zur Wehr, die sie hier erleben müssen. Durch den Aufruf der Flüchtlinge zur Selbstbefreiung von der deutschen rassistischen Verfolgung gibt es Kämpfe in vielen Lagern. Getragen von der Vernetzung der Selbstorganisation und von der Solidarität zwischen aktiven Flüchtlingen und anderen Aktivist_innen haben sich Flüchtlinge in Protestaktionen, Hungerstreiks, Boykotts und zivilen Ungehorsam engagiert.
weiterlesen›invisible borders‹ in Luckenwalde

Die Ausstellung zum Thema Flucht, Migration und Asyl wird vom 9. bis 27. Mai 2011 im Foyer des Luckenwalder Kreishauses gezeigt, thematisch und pädagogisch vom Brandenburger Landesverband der SJD – Die Falken begleitet.
Als im vergangenen Jahr das Zossener “Haus der Demokratie” infolge eines neonazistischen Brandanschlags abbrannte, wurde dabei auch eine umfangreiche Ausstellung zur Residenzpflicht vernichtet. Nachdem diese in mühsamer Kleinarbeit wieder aufgebaut wurde, wandert sie jetzt erneut durch die Republik und wird im Mai auch in der brandenburgischen Kreisstadt Luckenwalde gezeigt.
Ort: Kreishaus, Foyer
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Eintritt frei, Spenden erwünscht.
»Uneinsichtiger Residenzpflichtverletzer« bestraft

Ein 33-jähriger Flüchtling aus Kamerun wurde vom Amtsgericht Rathenow wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Der Richter lehnte alle Anträge auf eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Residenzpflicht ab.
weiterlesenResidenzpflicht-Prozess in Rathenow

Am Dienstag, 3. Mai, steht ein 33-jähriger Flüchtling aus Kamerun wegen eines zwei Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen die Residenzpflicht im Amtsgericht Rathenow vor dem Richter. Der Flüchtlingsrat fordert die Einstellung aller Residenzpflicht-Verfahren.
weiterlesenBundesrat stimmt »ZwangsheiratsOpferSchutzGesetz« zu

Geringfügige Lockerungen der Residenzpflicht
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag, 15. April, dem »ZwangsheiratsOpferschutzGesetz« zugestimmt. Demnächst treten gewisse Änderungen der »Residenzpflicht« in Kraft, die den Bundesländern eine Lockerung der Aufenthaltsbeschränkungen erlauben.
Entgegen der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins, der auf einer Anhörung des Innenausschusses am 14. März die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen als »unzureichend« kritisierte und für eine weitgehende Aufhebung der Residenzpflicht plädierte, hatte der Bundestag wenige Tage später das Gesetz durch die zweite und dritte Beratung gejagt. Der Antrag der Fraktion Bündni90/Die Grünen zur vollständigen Aufhebung der Residenzpflicht wurde nur von der Linksfraktion unterstützt, die SPD enthielt sich bei der Abstimmung. Mit dem Verzicht des Bundesrats auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wird das Gesetz demnächst in Kraft treten.
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